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Als Ausbilder nebenberuflich tätig sein – ist das überhaupt möglich?

Gleich zu Beginn: Dass Ausbilder nebenberuflich tätig sind, ist tatsächlich eher die Regel als die Ausnahme. Das liegt allerdings in erster Linie daran, dass es unterschiedliche Definitionen von Nebenberuflichkeit gibt.

Legt man besonders strenge Unterteilungen zwischen haupt- und nebenberuflich an, so wäre jeder Ausbilder, der zumindest zeitweilig parallel zur Tätigkeit als Ausbilder noch andere Aufgaben im Unternehmen ausübt, als nebenberuflicher Ausbilder einzustufen. Tatsächlich kommt die IG Metall in dieser IG-Metall-Studie zu dem Schluss, dass dementsprechend 94% aller Ausbilder in Deutschland als nebenberuflich eingestuft werden können.

Die Frage, ob man also als Ausbilder nebenberuflich, bzw. „nur“ nebenberuflich tätig sein kann, wäre hiermit geklärt. Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, wie sinnvoll es ist, wenn Ausbilder sich nicht voll auf das Ausbilden konzentrieren können.

Ausbilder nebenberuflich – wer darf überhaupt ausbilden?

In Deutschland darf gemäß §28 BBiG jede Person, die die entsprechende Ausbildereignung mitbringt. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der fachlichen und persönlichen Eignung.

Dabei handelt es sich bei der persönlichen Eignung nicht etwa um eine Eignung, bei der der potenzielle Ausbilder in der Bringschuld ist. Vielmehr besitzt praktisch jeder Mensch immer dann eine per Gesetz persönliche Eignung. Zumindest dann, wenn keine Hindernisgründe vorliegen, um mit jungen Menschen zu arbeiten.

Typische Hindernisgründe sind Vorstrafen wie beispielsweise für Drogenverkauf an Jugendliche oder das Verbreiten jugendgefährdender Schriften. Aber auch andere schwerwiegende Verurteilungen und kürzlich zurückliegende Gefängnisaufenthalte können dafür sorgen, dass die persönliche Eignung nicht vorliegt. Die dazugehörigen Details bespreche ich übrigens hier: Ausbilderschein trotz Vorstrafe.

Bei der fachlichen Eignung hingegen muss der angehende Ausbilder nachweisen, dass er auch über ausreichend Wissen in dem Berufsbild verfügt, in dem er / sie ausbilden möchte. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise könnte der Ausbilder die Ausbildung selbst durchlaufen haben. Oder ein vergleichbares Studium wurde absolviert. Auch eine langjährige Ausbilder Berufserfahrung kann aber zur Anerkennung der fachlichen Eignung führen.

Last, but not least, braucht ein Ausbilder neben der persönlichen und fachlichen Eignung nur noch den Ausbilderschein. Hierfür ist eine schriftliche Prüfung (lesen Sie hier 2 Beispiele für AEVO-Prüfungsfragen) sowie eine praktische Prüfung zu bestehen, die auch Ausbildereignungsprüfung Unterweisung genannt wird. Wie Sie den Ausbilderschein online machen können und was zur Ausbilderschein Dauer zu sagen ist, können Sie den verlinkten Beiträgen entnehmen.

Ausbilder nebenberuflich - Unterscheidung hauptberuflich vs. nebenberuflich
© contrastwerkstatt, Fotolia.de

Ausbilder nebenberuflich – Eignung auch trotz anderer betrieblicher Funktionen?

Tatsächlich ist im beschriebenen §28 BBiG nur die Rede davon, dass ein Betrieb entsprechend persönlich und fachlich geeignete Ausbilder beschäftigen muss. Davon dass diese hauptberuflich tätig sein müssen, ist hingegen nicht die Rede.

Die Erklärung dafür ist in der Definition von hauptberuflich zu finden. Übt der als Ausbilder tätige Mitarbeiter schließlich noch andere Arbeiten aus, die weder direkt noch indirekt mit den Azubis zusammenhängen, gilt er automatisch als nebenberuflich.

Folgerichtig gibt es hauptberufliche Ausbilder höchstens in Großunternehmen. Wo nämlich viele Azubis beschäftigt sind, hat der Ausbilder auch während der Berufsschulzeiten der jungen Menschen schließlich reichlich zu tun. Beispielsweise müssen Bewerbungen sondiert werden, Gespräche geführt werden, Berichtshefte (ggf. online) geprüft werden, und gewiss steht hier und da auch die eine oder andere Fortbildung auf dem Programm.

Bei der Ausbildung im Kleinbetrieb hingegen kommt es praktisch immer auf jeden einzelnen Mitarbeiter an. Die wenigen Azubis sind in der Regel voll ins Tagesgeschäft integriert, in dem auch die Ausbilder mitwirken. Sind die jungen Menschen dann in der Berufsschule, geht der Ausbilder voll und ganz seinen anderweitigen Tätigkeiten nach.

Sind nebenberufliche Ausbilder ein Problem?

Laut einer IG-Metall-Studie aus dem Jahr 2012 galten nur 6% aller Ausbilder in Deutschland als hauptberuflich. 94% wurden also als nebenberuflich eingestuft. 14% hiervon waren selbstständig, bzw. bildeten als Geschäftsführer/in parallel aus. 80% – und damit vier von fünf Ausbildern – hatten derweil regelmäßige, bzw. zumindest zeitweilige andere Aufgaben im Betrieb zu erfüllen.

Ausbilder nebenberuflich - Unterscheidung hauptberuflich vs. nebenberuflich
© contrastwerkstatt, Fotolia.de

Tatsächlich ist das aber weder besorgniserregend noch schlimm. Schließlich reicht es voll und ganz, wenn die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans gewährleistet ist. Und damit das der Fall ist, empfiehlt es sich ohnehin, dass das Ausbilden der jungen Menschen auf mehreren Schultern verteilt wird. Etabliert ist deshalb beispielsweise das hierarchische System. Hier ist eine Person mit der Leitung der Ausbildung betraut. Etliche nebenberufliche Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragte unterstützen derweil aktiv auf der Umsetzungsebene.

Auf diese Weise fällt es außerdem nicht allzu sehr ins Gewicht, wenn der Ausbilder kündigt. Wäre er hingegen die einzige Person mit Ausbilderschein, hätte dies potenziell ernsthafte Konsequenzen für das Unternehmen.

Fazit

Wie Sie vielleicht zwischen den Zeilen gelesen haben, ist die Frage, ob Ausbilder nebenberuflich eingesetzt werden können, ein kleines Plädoyer dafür, so viele Mitarbeiter*innen wie möglich mit dem Ausbilderschein auszustatten. Ein Ausbildungsleiter kann sich dann im Regelbetrieb überwiegend über die jungen Menschen kümmer. Er trägt aber nicht die gesamte Verantwortung auf den eigenen Schultern.

Wichtig ist allerdings, dass der Azubi nach wie vor einen klaren Ansprechpartner hat. Somit braucht es eine erkennbare Hierarchie. Sind nämlich zwei, drei oder sogar vier Mitarbeiter mehr oder minder austauschbar als Ansprechperson gekennzeichnet, besteht die Gefahr, dass sich am Ende gar keiner wirklich mit dem Azubi auseinandersetzt, weil sich keiner so richtig zuständig fühlt. Die Empfehlung, möglichst viele Mitarbeiter den Ausbilderschein machen zu lassen, soll also nicht dazu führen, dass Sie zukünftig nur mehrere koexistierende Schattenausbilder im Unternehmen haben.

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