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Die Ausbildereignung – Bin ich zum Ausbilder geeignet?

Angehende Ausbilder müssen eine entsprechende Ausbildereignung vorweisen. Aber wie geht das? Und wie beantworte ich die Frage, ob ich überhaupt zum Ausbilder geeignet bin?

Ausbildungsstellen zu besetzen, ist nicht immer leicht. Spätestens das Internet hat Schulabgängern ungeahnte Wahlmöglichkeiten eröffnet. Die besonders eifrigen Suchenden wenden sich dabei in erster Linie an die renommierten Unternehmen, wenn es darum geht, den geeigneten Lehrbetrieb zu finden.

Auch Bewertungsplattformen bieten für die meisten Betriebe zahlreiche Informationen über die Qualität der Ausbildung.

Als kleiner Betrieb musst Du Dich daher in besonderem Maße profilieren, um fähige Auszubildende zu rekrutieren. Das geht am effizientesten durch eine persönliche und qualitativ hochwertige Ausbildung – und diese lässt sich nur durch kompetente Ausbilder gewährleisten.

In dem heutigen Blogartikel gehe ich deswegen auf die Ausbildereignung ein und helfe Dir dabei, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Du zum Ausbilder geeignet bist.

Grundlagen der Ausbildereignung – Wer darf überhaupt alles ausbilden?

Werfen wir doch vorher noch einen Blick darauf, was die Ausbildereignungsverordnung (kurz AEVO) zur Ausbildereignung sagt. Hierin ist nämlich klar geregelt, wer sich in Deutschland ganz offiziell Ausbilder nennen darf. Dabei spielen im Endeffekt drei wichtige Punkte mit hinein:

  1. Du benötigst das berufliche Know-how.
  2. Du musst einen gültigen AdA-Schein (Ausbildereignungsschein) besitzen.
  3. Es dürfen keine Hindernisgründe vorliegen, die der Arbeit mit Jugendlichen im Weg stehen.

Solange diese drei Punkte gegeben sind, darf wirklich jede Frau und jeder Mann in Deutschland ausbilden und das Unternehmen dabei unterstützen, die nächste Generation Mitarbeiter auszubilden und an die Firma zu binden.

Denn Investitionen in den Fachkräftenachwuchs bescheren dem Betrieb auch zukünftig noch erstklassige Mitarbeiter. Dadurch bleibt die Konkurrenzfähigkeit am Markt nicht nur erhalten, sie steigt sogar enorm an.

Lass mich kurz noch näher auf die Punkte eingehen:

Das berufliche Know-how, um die Ausbildereignung vorzuweisen

Es mag zwar auf der Hand liegen, aber es ist dennoch wichtig, das Naheliegende nicht zu übersehen: Wenn Du als Ausbilder in einem bestimmten Ausbildungsberuf tätig sein möchtest, musst Du einen Nachweis erbringen können, dass Du auch das nötige Fachwissen in der Branche und in dem auszubildenden Beruf hast.

Das bedeutet nicht, dass Du hierfür eine gesonderte Prüfung ablegen musst, sondern in der Regel reicht es, wenn Du die relevanten Zeugnisse vorlegen kannst. Wenn Du beispielsweise in dem Beruf, in dem Du ausbilden möchtest, selbst eine Ausbildung durchlaufen hast, dann reicht das völlig aus.

Hast Du stattdessen ein vergleichbares Studium absolviert? Auch gut.

Was ist aber, wenn Du weder das eine noch das andere hast? Auch dann ist es noch möglich, das Know-how nachzuweisen, auch wenn es hier schon etwas schwieriger wird. In diesem Fall kannst Du Dein Fachwissen z.B. über langjährige Berufserfahrung, Fortbildungen oder sonstige Qualifikationen nachweisen und Dir die fachliche Eignung von der IHK oder HWK zuerkennen lassen.

Der AdA Schein als schriftliche Zuerkennung der Ausbildereignung

In der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) ist geregelt, dass Du einen Ausbilderschein / AdA-Schein besitzen musst. Diesen erhältst Du bei der für Dich zuständigen IHK / HWK. Hierfür musst Du eine Prüfung durchlaufen, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Wenn Du beide Prüfungen erfolgreich bestanden hast, erhältst Du das Dokument, das Dir die Ausbildereignung bestätigt – den sog. „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“.

Für ein komplexes Thema, das ich jetzt in bewusst einfachen Worten gehalten habe, findest Du übrigens in meinem Blog zahlreiche Beiträge, auf die ich gerne noch verweisen möchte:

Erwerb der Ausbildereignung – liegen etwaige Hindernisfaktoren vor?

Hier fließt als letzter Punkt noch die persönliche Eignung mit ein. Dabei sind allerdings nicht etwa weitere Punkte zu erfüllen, sondern vielmehr dürfen hier schlicht und ergreifend keine Hindernisgründe vorliegen. Solche sind beispielsweise gegeben, wenn der Ausbilder nach § 29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf.

Das betrifft vor allem solche Personen, die aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt worden sind, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben (auch ohne Verurteilung), jugendgefährdende Schriften verbreitet haben, oder bereits in der Vergangenheit zu mehreren Geldstrafen wegen Verstoß gegen dieses Gesetz verurteilt worden sind, also Kinder und Jugendliche trotz fehlender persönlicher Eignung ausgebildet haben.

Ausführlich befasse ich mich mit dem Thema Ausbilderschein trotz Vorstrafe übrigens in diesem verlinkten Beitrag. Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens auch der Hinweis, dass Dir der Ausbilderschein entzogen werden kann, wenn die besagten Hindernisfaktoren nachträglich auftreten. Mehr zum möglichen Entzug der Ausbildereignung kannst Du im verlinkten Beitrag nachlesen.

Die Ausbildereignung - Bin ich zum Ausbilder geeignet?
© olly, Fotolia.de

Nachweis der Ausbildereignung (AEVO): Der geeignete Ausbilder

Die gute Nachricht gleich zum Beginn: Wenn Du diese drei Punkte erfüllst, Du also

  • Fachkompetenz aufweisen kannst,
  • den AdA-Schein bestanden hast und
  • die persönliche Eignung gegeben ist,

dann bist Du grundsätzlich zum Ausbilder geeignet.

Natürlich gibt es noch ein paar zusätzliche Faktoren, die über diese genannten obligatorischen Punkte hinaus sehr förderlich dafür sind, dass eine Ausbildung auch zum echten Erfolg wird.

Einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreich durchgeführte Ausbildung, sind z.B. bestimmte Wesenszüge, die ein guter Ausbilder mitbringen sollte.

Hierfür möchte ich Dir gerne die Lektüre dieses Blogartikels ans Herz legen, in denen ich sechs solcher Ausbilder Eigenschaften hervorhebe.

Ausbildereignung – Das Fazit

In diesem Artikel hast Du gesehen, was es heißt, zum Ausbilder geeignet zu sein und damit die Ausbildereignung zu besitzen.

Natürlich sollte man sich auch ein Stück weit für diesen Job berufen fühlen und gewisse Soft Skills mitbringen. Mach Dir allerdings nicht zu viele Sorgen darum. Die Ausbildereignungsprüfung, ohne die Du sowieso nicht ausbilden darfst, ist nämlich sehr praxisorientiert gehalten.

Das Erlernen von Theorien ist hier nur ein kleiner Teil. Viel relevanter wird es sein, ob Du diese auch in die Praxis übertragen kannst. Deswegen wird im praktischen Teil der Ausbilderprüfung, über den ich in diesem Blogbeitrag ausführlich berichte, auch besonders viel Wert auf das Einüben von realen Situationen gelegt, wie sie Dir auch im Arbeitsalltag im Betrieb später unterkommen werden.

Spätestens hier trennt sich also die Spreu vom Weizen und Du wirst nicht nur für Dich persönlich feststellen, ob Du als Ausbilder neben Deinem Beruf auch Deine Berufung gefunden hast, sondern Du wirst auch von Prüfern auf Herz und Nieren auf Deine Eignung hin überprüft.

Ausbildereignung – Die 7 meistgestellten Fragen zur Ausbildereignung (FAQ)

Weil mich zum Thema der Ausbildereignung immer wieder Fragen erreichen, habe ich mich dazu entschlossen, an dieser Stelle noch eine kleine FAQ-Sektion anzuhängen. Im Anschluss findest Du die Antwort auf die sieben meistgestellten Fragen rund um die Ausbildereignung. Du hast weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden? Dann zögere bitte nicht, mich persönlich zu kontaktieren!

Was bedeutet Ausbildereignung?

Vereinfacht ausgedrückt sagt die Ausbildereignung aus, dass Du zum Ausbilder geeignet bist. Das bedeutet, dass Du erstens das berufliche Know-how mitbringst, um ausbilden zu dürfen, zweitens einen gültigen Ausbildereignungsschein besitzt, und drittens keine Hindernisgründe vorliegen. Ein Hindernisgrund für die Ausbildereignung könnte darin bestehen, dass Du wegen ewaiger Vorstrafen nicht mehr Jugendlichen zusammenarbeiten darfst. Beispielsweise, weil Du in der Vergangenheit jugendgefährdende Schriften verbreitet hast.

Welche Berufe darf ich mit entsprechender Ausbildereignung ausbilden?

Wer die Ausbildereignung in Form des Ausbilderscheins nachweisen kann, der kann grundsätzlich in jedem beliebigen Beruf ausbilden, sofern das entsprechende Know-how stimmig nachgewiesen werden kann. Hierfür gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die auf dieser Seite ausführlich besprochen wurden.

Warum brauche ich den Ausbilderschein, um meine Ausbildereignung nachzuweisen?

Der Ausbilderschein gilt in Deutschland als das anerkannte Qualitätsmerkmal, um junge Menschen auszubilden. Um die Prüfungen für den Ausbilderschein zu bestehen, muss der angehende Ausbilder sich Wissen in mehreren zentralen Themenfeldern rund um die Ausbildung herum aneignen. Somit stellt der Ausbilderschein die Grundlage für das erfolgreiche Ausbildungssystem in Deutschland dar.

Wie läuft die Ausbildereignungsprüfung ab?

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus zwei Teilen. Zunächst müssen alle angehenden Ausbilder im Rahmen einer schriftlichen Prüfung ca. 70 Multiple-Choice-Fragen beantworten. Beispiele für Prüfungsfragen findest Du übrigens im verlinkten Beitrag. Anschließend folgt noch der praktische Prüfungsteil – die sogenannte Ausbildereignungsprüfung Unterweisung. In einer Art Rollenspiel (oder wahlweise auch Präsentation) muss der angehende Ausbilder hier unter Beweis stellen, dass er die Inhalte auch verinnerlicht hat und in die Praxis umsetzen kann.

Wie lange ist die Ausbildereignung gültig?

Der Ausbilderschein hat kein Verfallsdatum. Wem also die Ausbildereignung einmal schriftlich bestätigt wurde, der hat sie grundsätzlich auf Lebzeiten. Allerdings ist das selbstverständlich kein Freibrief dafür, etwaige Straftaten zu begehen. Wer beispielsweise mit Betäubungsmitteln handelt oder jugendgefährdende Schriften verbreitet, der kann die Ausbildereignung auch wieder verlieren.

Kann ich die Ausbildereignung zu einem späteren Zeitpunkt wieder verlieren?

Wie eben bereits angesprochen, kann Dir der Ausbilderschein entzogen und die Ausbildereignung somit aberkannt werden. Hierfür musst Du Dir allerdings drastische Verstöße leisten, bei denen es praktisch immer um Deine persönliche Eignung im Umgang mit Jugendlichen / jungen Menschen geht. Sofern Du aber nicht gerade jugendgefährdende Schriften verbreitest oder mit illegalen Drogen handelst, ist es eigentlich nicht möglich, eine einmal erlangte Ausbildereignung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verlieren.

Wer braucht keine Ausbildereignung, um ausbilden zu können?

Das Ausbilden ohne Ausbilderschein ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, die ich in dem verlinkten Beitrag ausführlich bespreche. Verkürzt ausgedrückt sind insbesondere alle sogenannten Freien Berufe (bspw. Arzt, Steuerberater, Hebamme etc.) vom Ausbilderschein ausgenommen. Hier bedarf es somit keiner offiziellen Ausbildereignung, um Auszubildende aufzunehmen. Für eine ausführliche und fundiertere Antwort möchte ich Dir aber den dazugehörigen Beitrag ans Herz legen, in dem ich deutlich tiefer ausholen kann.

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