Ob mit dem Ausbilderschein berufsübergreifend ausgebildet werden kann, ist eine Frage, die mir oft gestellt wird. Schließlich erscheint es vielen Menschen unwahrscheinlich, dass es tatsächlich nur einen einzigen Ausbilderschein für so viele verschiedene Berufe gibt.
Tatsächlich ist der Ausbilderschein aber auch nur ein Teil der Befähigung eines Ausbilders. Es gehören auch die aus persönlicher Eignung und fachlicher Eignung bestehende Ausbildereignung dazu. Und während es bei der persönlichen Eignung vorrangig um Ausschlusskriterien geht, ist es bei der fachlichen Eignung schon durchaus schwieriger, diese für mehrere Berufe nachzuweisen.
Möglich ist es aber trotzdem, dass Sie mit einer entsprechenden Vita und dem Ausbilderschein berufsübergreifend in mehreren Ausbildungsberufen ausbilden. Alles, was Sie darüber wissen müssen, habe ich in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengestellt.
Mit dem Ausbilderschein berufsübergreifend ausbilden: Wie bekomme ich den Ausbilderschein?
Den Ausbilderschein zu erwerben, ist eigentlich denkbar einfach. Sie müssen sich lediglich bei der für Sie zuständigen IHK oder HWK zum nächstmöglichen Prüfungstermin anmelden, hingehen und sowohl die schriftliche Prüfung als auch die praktische Prüfung, die auch Unterweisung genannt wird, bestehen.
Problematischer daran ist der Umstand, dass es keine zentrale Vorbereitung auf den Ausbilderschein gibt. Das heißt, dass Sie sich selbst darum kümmern müssen, den prüfungsrelevanten Stoff zu lernen. Das kann einerseits durch Präsenzseminare an Abenden oder Wochenenden geschehen. Andererseits gibt es aber auch Menschen, die sich das Wissen mithilfe von Büchern autodidaktisch aneignen.

Gerne verweise ich Sie an dieser Stelle auch auf das Angebot von Ausbilderschein24. Mit unserem Online-Vorbereitungskurs, der auf einem ausgeklügelten Zusammenspiel aus Erklärvideos und Lernerfolgskontrollen besteht, haben schon mehr als 7.000 Unternehmer und Angestellte aus den unterschiedlichsten Branchen den Weg zum Ausbilder geschafft.
Mehr als 95% meiner Teilnehmer konnten die Prüfung zudem auf Anhieb beim ersten Versuch bestehen. Sollten Sie nicht nur durch die Ausbildereignungsprüfung gefallen sein, sondern auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, erstatte ich Ihnen zudem die Kursgebühr zurück. Zu verlieren gibt es also wenig. Mehr Informationen zu meinem Ausbilderkurs finden Sie hier:
Ausbilderkurs von Ausbilderschein24.de
Zusätzlich zum Ausbilderschein muss die Eignung nachgewiesen werden
Sie haben die Prüfungen gemeistert und sind stolzer Besitzer eines Ausbilderscheins? Ehe Sie als Ausbilder neue Aufgaben übernehmen können, müssen Sie aber zunächst noch Ihre Ausbildereignung nachweisen.
Das geschieht einerseits durch den Nachweis der persönlichen Eignung, an der es üblicherweise nur selten mangelt. Schließlich ist grundsätzlich jeder Mensch als Ausbilder geeignet, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Triftige Gründe sind beispielsweise rechtskräftige Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren. Auch Bewährungsstrafen können aber problematisch sein, wenn es beispielsweise um die Verbreitung jugendgefährdender Schriften oder Betäubungsmittel ging. Schließlich ist die tägliche Arbeit mit jungen Menschen als Ausbilder Ihr tägliches Brot.
Wer allerdings ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen kann, der ist praktisch ausnahmslos immer persönlich geeignet. In bestimmten Fällen ist es außerdem sogar möglich, den Ausbilderschein trotz Vorstrafe zu machen.
Mit Ausbilderschein berufsübergreifend ausbilden? Nur mit entsprechender fachlicher Eignung!
Weitaus spannender ist da schon die fachliche Eignung. Hier muss der angehende Ausbilder schließlich auch sein entsprechendes Know-how vorweisen. Und das kann auf die vielfältigste Art und Weise geschehen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie ausbilden möchten, einst selbst eine Ausbildung durchlaufen haben. Sie können allerdings auch den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen. Insbesondere ein abgeschlossenes Studium in dieser Branche erbringt den Nachweis Ihrer fachlichen Eignung sehr sicher. Etwas komplizierter verhält es sich, wenn Sie beides nicht vorweisen können.

Haben Sie lediglich einen vergleichbaren Ausbildungsberuf erlernt oder ein nicht gänzlich treffendes Studium durchlaufen, könnten etwaige Fortbildungen, Seminare und Workshops dafür sorgen, dass die zuständige IHK / HWK Ihre fachliche Eignung anerkennt.
Darüber hinaus wird Menschen auch ein entsprechendes Know-how attestiert, wenn sie lange genug in einer gewissen Branche tätig sind. Eine Faustregel gibt es zwar nicht. Wer allerdings schon mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, hat durchaus gute Karten. An einem entsprechenden Gespräch mit der IHK / HWK führt dann im Vorfeld aber kein Weg vorbei. Erfahrungsgemäß sind manche Stellen strenger als andere, was die Anerkennung von Know-how über Berufserfahrung anbelangt.
Mit dem Ausbilderschein berufsübergreifend in mehreren Ausbildungsberufen ausbilden
Gerade aus dem Punkt zur fachlichen Eignung geht noch ein weiterer wichtiger Punkt hervor: Sie können mit dem Ausbilderschein rein theoretisch auch in mehreren Ausbildungsberufen als Ausbilder tätig sein. Vorausgesetzt natürlich, Sie können in all diesen Ausbildungsberufen die fachliche Eignung nachweisen.
Wer beispielsweise auf Mediengestaltung im Bereich Digital und Print spezialisiert ist, der hat beispielsweise gute Chancen, über langjährige Berufserfahrung, die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen sowie etwaige Fortbildungen auch das entsprechende Know-how für den Ausbildungsberuf in Mediengestaltung Bild und Ton zu erwerben.
Um also das Thema des Beitrags abschließend noch einmal klar zu beantworten: Sofern Sie den Ausbilderschein haben und persönlich zum Ausbilder geeignet sind, können Sie in jedem x-beliebigen Ausbildungsberuf als Ausbilder tätig sein, sofern Sie an der entsprechenden Stelle (IHK oder HWK) über einen der hier aufgezeigten Wege nachweisen können, dass Sie auch das entsprechende Fachwissen mitbringen.
Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere für solche Menschen, die beispielsweise Ausbildung und Studium absolviert haben und ein breites Wissen in verschiedenen Berufsbildern und Branchen mitbringen, umso lohnenswerter, den Ausbilderschein zu machen. Schließlich können Sie mit dem Ausbilderschein mehr Gehalt fordern und werten auch Ihren Lebenslauf und entsprechenden Marktwert nachhaltig auf.
Worauf warten Sie also noch? Klicken Sie jetzt auf den folgenden Link und lassen Sie mich Ihnen dabei helfen, sicher und zielführend durch die Prüfungen zum Ausbilderschein zu kommen!