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Nachgehakt: 6 Fragen zur Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) ist eine ausgesprochen sinnvolle Maßnahme.

Nicht jeder Azubi kann sich schließlich seine Ausbildung leisten. Nicht etwa, weil diese Geld kostet, sondern weil nicht jeder in „Hotel Mama“ wohnen bleiben kann. Oft ist ein Umzug in die Nähe des Ausbildungsorts oder näher an die Berufsschule heran erforderlich. Dann wiederum fallen Mietkosten an, wofür die Vergütung einer Ausbildung in der Regel zu gering ist.
Umso besser, dass es mit der Berufsausbildungsbeihilfe also eine Option gibt, manche Azubis zusätzlich zu unterstützen. Schließlich soll die Möglichkeit, eine Ausbildung zu ergreifen, ja an gewisse schulische Leistungen, Interesse und Können gekoppelt sein. Nicht jedoch an den finanziellen Background oder die soziale Schicht.

Dennoch gehen mit der Berufsausbildungsbeihilfe viele Fragen einher. Genau deshalb habe ich diesem Thema den heutigen Blogbeitrag gewidmet. Alles, was Sie über BAB wissen müssen, finden Sie hier.

Nachgehakt: die 6 brennendsten Fragen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, um staatlich anerkannte Berufsausbildungen finanziell zu fördern. Dabei sind die Leistungen in den §§56ff. im Sozialgesetzbuch (Drittes Buch; SGB III) klar geregelt. So klar jedenfalls, wie ein derartiges Bürokratendeutsch sein kann. Genau deshalb möchte ich Ihnen nun auch die sechs brennendsten Fragen zu diesem Thema so kurz, knapp und prägnant wie möglich beantworten.

6 Fragen zur Berufsausbildungsbeihilfe
© olly, Fotolia.de

(1) Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe überhaupt?

Wie eben kurz angerissen, wird mit der BAB ein Azubi in Form einer monatlichen Zahlung gefördert. Sofern er / sie eine Berufsausbildung macht, die förderungsfähig sind. Dazu gehören staatlich anerkannte betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen, jedoch keine schulischen. Wichtig ist außerdem, dass (bis auf sehr seltene Ausnahmen) nur die erste Berufsausbildung gefördert werden kann.

(2) Wie kann ich die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Ganz leicht über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie übrigens auch einen BAB-Rechner, mit dem Sie anhand eines kurzen Frage-Antwort-Spiels herausfinden können, ob Sie berechtigt wären und was Ihnen zustünde.

(3) Wer bekommt die Berufsausbildungsbeihilfe?

Grundsätzlich jeder Azubi, der während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann, da Betrieb oder Berufsschule zu weit zum Pendeln entfernt sind. Wichtig dabei: es gibt hier keine starre Regelung, was die reine Kilometer-Zahl anbelangt. Stattdessen wird darauf geschaut, wie viel Zeit der Azubi zum Ausbildungsbetrieb benötigt.

Aber: auch, wenn der Azubi aus anderen Gründen ausgezogen ist, kann BAB bewilligt werden. Beispielsweise, weil ihm / ihr das Wohnen im Elternhaus aus sozialen Gründen nicht zumutbar ist. Oder, weil er bereits verheiratet ist und/oder Kinder hat. Aufschluss darüber, ob Sie für BAB in Frage kommen, kann Ihnen der BAB-Rechner geben.

(4) Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Auch hier empfehle ich Ihnen, die Angaben in dem BAB-Rechner individuell mal durchzurechnen. Pauschale Antworten sind hier nämlich nicht möglich. So spielt natürlich die konkrete Vergütung der Ausbildung ebenso eine Rolle wie das etwaige Einkommen der Eltern / des Ehepartners (zumindest sofern dieses etwaige Freibeträge übersteigt).

Aber Achtung: das Prüfverfahren kann sich in die Länge ziehen. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang also zu wissen, dass der monatliche Anteil rückwirkend bis zum Monat der Antragsstellung ausgeschüttet werden kann.

(5) Wie lange wird die Berufsausbildungsbeihilfe bezahlt?

Grundsätzlich wird einem Azubi nach bewilligtem BAB-Antrag für insgesamt 18 Monate lang der monatliche Zuschuss ausgeschüttet. Nach diesem Zeitraum kann der Antrag für weitere 18 Monate verlängert werden, sodass er prinzipiell die vorgesehenen drei Ausbildungsjahre hindurch bezahlt wird.

(6) Was gibt es zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe noch zu beachten?

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird eine Bezuschussung der monatlichen Miete nur dann bewilligt, wenn die Wohnung angemessen groß (bzw. angemessen klein) ist. In diesem Zusammenhang hat sich auch beim BAB der Irrglaube eingeschlichen, die Wohnung, die der Azubi gemietet habe, müsse größentechnisch entsprechend „angemessen“ sein.

Das ist jedoch falsch. Ansonsten gibt es nach bewilligtem Antrag nicht mehr allzu viel zu beachten. Wichtig ist es, dass der Azubi, der BAB bezieht, bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit einer Informationspflicht unterliegt. Sollte sich also etwas Essenzielles ändern (bspw. Abbruch der Ausbildung, eine Erkrankung mit voraussichtlich langen Ausfallzeiten, eine Schwangerschaft), muss dies wahrheitsgemäß und zeitnah übermittelt werden. Schlimmstenfalls drohen sonst hohe Rückzahlungen oder anderweitige Probleme.

Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt
© Coloures-pic, Fotolia.de

Fazit

In diesem Blogbeitrag habe ich Ihnen alles gezeigt, was Sie über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wissen müssen. Dazu habe ich nicht nur ein allgemeines Bild zu Sinn und Zweck dieser Maßnahme gezeichnet, sondern Ihnen auch die sechs wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

Waren die Informationen verständlich? Hat es Ihre wichtigsten Fragen dazu beantwortet? Oder ist eine wichtige Frage offen geblieben, die Ihnen jetzt noch unter den Nägeln brennt?
Dann sprechen Sie mich doch einfach direkt an und lassen Sie mich Ihnen helfen. Das geht im digitalen Zeitalter am einfachsten, wenn Sie die Unternehmensseite von Ausbilderschein24 auf Facebook besuchen.

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Ich freue mich auf auf Ihre Nachricht und freue mich, wenn ich Sie auch beim nächste Mal wieder als Leser/in meines Blogs begrüßen darf!

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