In Deutschland gibt es einen Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub.
Anders als im gesetzlich verankerten Erholungsurlaub, der den Mitarbeitern zur Erholung dient, kann ein Arbeitnehmer Bildungsurlaub geltend machen, um sich während der Arbeitszeit gezielt weiterzubilden.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nur die wenigsten Mitarbeiter wissen, dass es das Recht auf Bildungsurlaub gibt. Sicherlich auch, weil es sich um ein relativ junges Gesetz handelt, das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Höchste Zeit also für mich, das Thema Bildungsurlaub ausführlich in meinem Blog zu beleuchten. Schließlich kann ein Ausbilder so gut wie kaum ein anderer Mitarbeiter die Notwendigkeit gut begründen, zusätzlichen Bildungsurlaub für Fort- und Weiterbildungen gewährt zu bekommen.
1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub hängt vom Bundesland ab
Gleich zu Beginn habe ich eine schlechte Nachricht für alle Leser aus Bayern und Sachsen. Zumindest Stand Oktober 2019, der Zeitpunkt, zu dem dieser Blogbeitrag online geht, hat weder der bayrische noch der sächsische Landtag das Bildungsurlaubsgesetz erlassen.
Wer also in einem dieser beiden Bundesländer beschäftigt ist, der kann den Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nicht geltend machen.
Wer in einem der anderen 14 deutschen Bundesländer beschäftigt ist, der kann unter Umständen durchaus davon profitieren, muss sich allerdings im Gesetzestext seines Bundeslands schlau machen.
Beispielsweise kann in Berlin jeder Mitarbeiter – und damit auch jeder Azubi – bei einer Vollzeitanstellung mit mindestens fünf Beschäftigungstagen pro Woche alle zwei Jahre bis zu zehn Tage Bildungsurlaub nehmen. Einzige Voraussetzung: Der Mitarbeiter muss mindestens sechs Minute fest in dem Unternehmen angestellt sein. Wer zudem noch unter 25 Jahren alt ist, der kann sogar jedes Jahr zehn Tage Bildungsurlaub einreichen. Hier finden Sie die entsprechenden Infos zum Berliner Modell.
In Thüringen sind es beispielsweise maximal drei Tage pro Jahr, In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz hingegen ist Bildungsurlaub nur für politische Bildung gestattet.
Informieren Sie sich, wie das Bildungsurlaubsgesetz in Ihrem Bundesland aussieht. Es gibt ein solches Gesetz in jedem Bundesland außer Bayern und Sachsen.
2. Es ist immer das Bundesland des Arbeitsorts entscheidend
Wichtig ist, dass ein Arbeitnehmer mit Erstwohnsitz in Bayern, der allerdings in Baden-Württemberg arbeitet, sehr wohl ein Recht auf Bildungsurlaub hat. Und zwar nach dem Gesetz, das in Baden-Württemberg gültig ist.
Für die Frage, ob und zu welchen Bedingungen Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, ist immer der Sitz des Arbeitsorts ausschlaggebend.
3. Entsprechende Seminare sind für gewöhnlich gekennzeichnet
Ehe es hinterher ein böses Erwachen gibt, sollten Sie unbedingt im Vorfeld klären, ob die Weiterbildung, bzw. das Seminar, das Sie im Rahmen Ihres Bildungsurlaubs besuchen möchten, auch unter das entsprechende Gesetz fällt.
Damit hier keine Ungereimtheiten auftreten, sind entsprechende Seminare, die unter das Bildungsurlaubsgesetz fallen, als solche gekennzeichnet. Sollten Sie Zweifel haben, so sollten Sie unbedingt zuvor den Veranstalter kontaktieren. Kann dieser Ihnen keine klare Antwort liefern, sollten Sie im Zweifelsfall Abstand davon nehmen.
In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig: In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen muss dem entsprechenden Bildungsurlaubsgesetz nach der Veranstalter als entsprechend anerkannt gelten, während in den anderen zwölf Bundesländern die Veranstaltungen einzeln eine Anerkennung erhalten müssen.
4. Der Arbeitgeber braucht den Anerkennungsbescheid
Um den Bildungsurlaub entsprechend bei Ihrem Arbeitgeber einreichen zu können, brauchen Sie einen Anerkennungsbescheid. Diesen bekommen Sie, sofern das Seminar (bzw. in BaWü und NRW der Veranstalter) entsprechend anerkannt ist, in der Regel automatisch mit der Anmeldebestätigung zugesandt.
5. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub ablehnen
Genau wie bei dem Erholungsurlaub auch kann Ihr Arbeitgeber unter gewissen Umständen den Urlaubsantrag für einen Bildungsurlaub ablehnen. Beispielsweise wenn zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Mitarbeiter abwesend sind und dadurch Engpässe entstehen könnten.
Dies sollten Sie zwingend im Hinterkopf behalten, wenn Sie die Rücktrittsbedingungen des Seminars, bzw. der Fortbildung lesen. Die meisten Seminare, die unter Bildungsurlaub fallen, wissen genau, dass der Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen könnte, und sind entsprechend kulant. Andere Anbieter jedoch verlangen auch dann die volle Seminargebühr, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag abweist.
Ehe Sie daher auf den Ausgaben sitzen bleiben, sollten Sie genau wie beim Erholungsurlaub noch vor der Buchung mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten, bzw. alternativ ein Seminar auswählen, von dem Sie zurücktreten können.
6. Der Arbeitgeber darf eine entsprechende Teilnahmebescheinigung anfordern
Ist ihr Antrag auf Bildungsurlaub durchgegangen, so steht dem Besuch der Fort- oder Weiterbildung nichts mehr im Weg. Zu beachten gilt aber, dass dies ausdrücklich keine geschenkte Urlaubszeit ist, in der der Angestellte eine ruhige Kugel schieben kann.
So kann der Arbeitgeber eine entsprechende Teilnahmebescheinigung anfordern. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht vollständig oder sogar gar nicht in die Weiterbildung investiert hat, gilt diese Zeit als Fehltage und kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
7. Nicht jeder Sprachurlaub ist ein Bildungsurlaub
Last, but not least, noch ein sehr wichtiger Punkt. Viele Anbieter im Internet postulieren den beliebten Sprachurlaub als Bildungsurlaub. Das ist so allerdings nicht universell richtig, denn tatsächlich ist längst nicht jeder Sprachurlaub als Bildungsurlaub anerkannt.
Umso wichtiger, dass Sie sich hier nicht von einem pauschalen Werbetext blenden lassen, sondern explizit nachfragen, ob das Angebot mit dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Bundeslands miteinander vereinbar ist. So erkennt Bremen beispielsweise Sprachurlaube durchaus an, allerdings nur für europäische Sprachen. Nordrhein-Westfalen wiederum gewährt Sprachurlaub nur innerhalb von 500 Kilometern zur Landesgrenze.
Fazit
In diesem Beitrag habe ich Ihnen gezeigt, welche Rechte in Zusammenhang mit Bildungsurlaub existieren. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Bundeslands vertraut machen. Auf diese Weise finden Sie am zuverlässigsten Angebote, die zu Ihnen passen, und lernen, wie Sie das Maximum aus den Ihnen zur Verfügung stehenden Tagen herausholen.
Gebrauch machen sollten Sie von Ihrem Recht übrigens in jedem Fall. So sagte auch einst Benjamin Franklin: „Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen!“
Wer sich übrigens zum Ausbilder ausbilden lassen möchte, der profitiert leider nicht vom Bildungsurlaubsgesetz. Das liegt auch daran, dass es für die Ausbildereignungsprüfung Vorbereitung kein verbindliches Präsenzseminar gibt. Die Art und Weise, wie Sie sich auf die Prüfungen vorbereiten, entscheidet somit über den Aufwand.
Erfahrungsgemäß sind die meisten Unternehmen aber sehr daran interessiert, dass Sie den Ausbilderschein machen. Auf diese Weise kann Ihr Arbeitgeber schließlich für den Eigenbedarf ausbilden. Entsprechend kulant sind die meisten Arbeitgeber also, wenn es darum geht, Ihnen beim Ausbilderschein Ablauf den Rücken frei zu halten.
Sie möchten mehr Informationen zu meinem Vorbereitungskurs, den Sie auch während der Arbeitszeit problemlos online durchführen können? Dann folgen Sie für weiterführende Informationen bitte dem folgenden Link:
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!