Dokumentationspflichten in der Ausbildung sind kein nerviges Anhängsel, sondern ein zentrales Element, das Qualität und Nachvollziehbarkeit in der Berufsausbildung sicherstellt. Entsprechend wichtig ist es, dass Personen mit Ausbildungsverantwortung die rechtlichen Grundlagen sowie den Umfang und die Bedeutung dieser Pflichten genaustens kennen. Denn wer hier schlampt, der riskiert nicht nur unnötigen Stress bei Prüfungen, sondern im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen.
Grund genug für uns, uns die vielfältigsten Dokumentationspflichten in der Ausbildung mal näher anzuschauen. In diesem Beitrag findest Du alles, was Du darüber musst. Von rechtlichen Grundlagen über praktische Umsetzung, typische Fehler, digitale Tools bis hin zu wertvollen Tipps aus dem Alltag.
Dokumentationspflichten in der Ausbildung: Warum gibt es sie überhaupt?
Die Dokumentationspflichten in der Ausbildung existieren aus einem ganz einfachen Grund: Qualitätssicherung.
Die Berufsausbildung soll strukturiert, nachvollziehbar und an klaren Lernzielen orientiert ablaufen. Damit das gelingt, müssen Ausbildungsinhalte, -zeiten und -fortschritte transparent festgehalten werden. Die Pflicht dazu ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere aus den Paragrafen 13 und 14 BBiG sowie der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufsbildes.
Ein zweiter wichtiger Grund ist der Schutz aller Beteiligten. Eine saubere Dokumentation schützt Dich als Ausbilder, den Ausbildungsbetrieb und auch die Auszubildenden vor Missverständnissen, Streitigkeiten und im Zweifelsfall vor juristischen Auseinandersetzungen.

Dokumentationspflichten in der Ausbildung: Was muss dokumentiert werden?
Dokumentationspflichten in der Ausbildung bestehen im Wesentlichen in den folgenden vier Bereichen:
- Ausbildungsnachweise
- Ausbildungsplan
- Umschulungen oder Verkürzungen
- Anwesenheitsdokumentation
Schauen wir uns diese Bereiche einmal etwas genauer an.
1. Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Der Klassiker unter den Dokumentationspflichten in der Ausbildung ist das Berichtsheft. Jeder Auszubildende muss es führen. Früher war das schriftliche Berichtsheft Pflicht. Heute ist es auch möglich, das Berichtsheft online, bzw. digital zu führen.
Darin dokumentiert der Azubi regelmäßig, was er wann gelernt und gemacht hat. Als Ausbilder bist Du dazu verpflichtet, diese Nachweise zu kontrollieren und die Kontrolle mit entsprechenden Unterschriften zu bestätigen. In vielen Berufen ist das Berichtsheft sogar zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Praxis-Tipp: Plane eine feste „Berichtsheft-Stunde“ pro Woche ein. Das gibt Struktur und signalisiert den Azubis, dass die Dokumentation kein Lückenfüller ist.
2. Dokumentationspflichten in der Ausbildung beim betrieblichen Ausbildungsplan
Der betriebliche Ausbildungsplan muss individuell auf jeden Azubi abgestimmt und schriftlich fixiert sein. Er ergibt sich aus dem Ausbildungsrahmenplan und zeigt konkret, wann der Azubi welche Inhalte durchläuft. Der Ausbildungsplan ist die Brücke zwischen Theorie (Ausbildungsordnung) und Praxis (Betrieb).
Er sollte auch Urlaubszeiten, Schulphasen und ggf. Projektarbeiten berücksichtigen und regelmäßig aktualisiert werden. Veränderungen durch Krankheit, betriebliche Umstrukturierung oder Lernfortschritte müssen ebenfalls dokumentiert werden.
3. Ausbildungsnachweise bei Umschulungen oder Verkürzungen
Gerade bei individuellen Sonderfällen – etwa bei einer Ausbildungsverkürzung, Verlängerung oder Umschulung – sind saubere Aufzeichnungen besonders wichtig. Hier kann die Kammer jederzeit prüfen, ob die verkürzte Zeit dennoch alle Inhalte abdeckt.
Weil dies aber ein Thema für sich ist, findest Du sowohl zur Verkürzung der Ausbildung als auch zur Verlängerung der Ausbildung separate Blogbeiträge auf unserer Website.
4. Anwesenheitsdokumentation und Abweichungen
Auch das gehört dazu: Unentschuldigtes Fehlen, Krankmeldungen, Verspätungen oder frühzeitiges Gehen müssen dokumentiert werden. Nicht zur Kontrolle, sondern als Nachweis für eine kontinuierliche Ausbildung. Diese Daten sind auch bei Konflikten oder Leistungsbeurteilungen hilfreich.

Wer ist für die Dokumentationspflichten in der Ausbildung verantwortlich?
Die Hauptverantwortung liegt immer beim Ausbilder. Dieser musst sicherstellen, dass…
- der Ausbildungsplan steht und umgesetzt wird,
- das Berichtsheft regelmäßig geführt wird,
- eventuelle Abweichungen dokumentiert werden,
- der Azubi die Dokumentation ernst nimmt,
- und alles bereitliegt, falls die Kammer zur Prüfung oder Kontrolle kommt.
Natürlich darf der Ausbilder hierbei vereinzelte Aufgaben delegieren, aber nie die Verantwortung abgeben. Das bedeutet: Auch wenn ein Teamleiter im Fachbereich eine Ausbildungseinheit durchführt, trägt der Ausbilder die Pflicht, dass alles sauber dokumentiert wird.
Wie detailliert muss dokumentiert werden?
Praktisch durch die Bank weg gilt die Faustregel: so detailliert wie nötig, so knapp wie möglich. Die Dokumentation muss ausreichen, um den Ausbildungsstand nachvollziehen zu können. Es geht nicht darum, jeden Handgriff festzuhalten, aber die Vermittlung der im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Inhalte muss eindeutig erkennbar sein. Bei Prüfungen oder bei Streitfällen (bspw. im Falle einer Kündigung) ist eine lückenlose Doku Gold wert.
Was viele nicht wissen: Auch Zwischenbeurteilungen, Feedbackgespräche und Zielvereinbarungen sollten dokumentiert werden. Das hilft, den Lernprozess zu reflektieren und gibt Orientierung für beide Seiten.
Digitale Dokumentationssysteme: Erlaubt und empfohlen
Dokumentationspflichten in der Ausbildung kannst Du heute auch digital erfüllen. Viele Kammern akzeptieren nicht nur die bereits erwähnten digitalen Berichtshefte, sondern auch Online-Ausbildungspläne und sogar cloudbasierte Tools zur Ausbildungsorganisation. Wichtig ist, dass das System revisionssicher ist und die Inhalte dauerhaft gespeichert werden.
Digitale Lösungen sparen Papier, erleichtern das Monitoring und lassen sich oft sogar mit HR-Systemen koppeln.

Dokumentationspflichten in der Ausbildung bei Teilzeit, Umschulung und besonderen Fällen
Nicht jede Ausbildung verläuft nach dem Standard. Bei Teilzeitausbildungen, Umschulungen, Ausbildungsverkürzungen oder Auslandsaufenthalten während der Ausbildung gelten oft Sonderregelungen. Die Dokumentationspflichten in der Ausbildung bleiben bestehen, müssen aber entsprechend angepasst werden.
Beispielsweise muss die Dokumentation in der Teilzeit auf veränderte Wochenstunden angepasst sein, während bei Auslandspraktika Inhalte, Dauer und Bewertung klar dokumentiert werden müssen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann bei speziellen Fällen auch den Kontakt mit der zuständigen Kammer oder dem Ausbildungsberater suchen. Fehlerhafte oder sogar komplett fehlende Dokumentation kann in solchen Sonderfällen nämlich besonders gravierende Folgen haben.
Was passiert, wenn der Ausbilder die Dokumentationspflichten vernachlässigst?
Wer die Dokumentationspflichten in der Ausbildung nicht ernst nimmt, riskiert einiges:
- Ablehnung zur Prüfung: Ein fehlendes oder unvollständiges Berichtsheft kann zur Nichtzulassung der Abschlussprüfung führen.
- Abmahnung oder Entzug der Ausbilder-Eignung: Bei groben Pflichtverletzungen kann Dir die Eignung als Ausbilder entzogen werden.
- Rechtliche Probleme: Im Streitfall mit Azubis oder Eltern ist die Dokumentation oft das einzige Beweismittel. Ohne sie stehst Du schlecht da.
- Verlust von Fördermitteln: In manchen Fällen (z. B. bei geförderten Umschulungen) ist eine korrekte Dokumentation sogar Voraussetzung für Zuschüsse.
Dokumentationspflichten in der Ausbildung: Checkliste für Ausbilder
Abschließend haben wir Dir die wichtigsten Punkte noch einmal als Checkliste zusammengefasst, die Du Dir gerne copy/pasten kannst:
[ ] Ausbildungsplan erstellt und individuell angepasst
[ ] Regelmäßige Kontrolle des Berichtshefts
[ ] Nachweise bei Sonderfällen dokumentiert
[ ] Digitale Tools datenschutzkonform eingesetzt
[ ] Kommunikation mit Kammer bei Unklarheiten
[ ] Dokumentation auch bei Urlaub, Krankheit, Teilzeit etc. fortgeführt
[ ] Feedbackgespräche dokumentiert
[ ] Lösung für die Urlaubsvertretung dokumentiert
[ ] Letzte Kontrolle vor Prüfungsanmeldung
Fazit: Dokumentationspflichten in der Ausbildung sind Pflicht und Chance zugleich
Klar, es klingt erst einmal nach purer Bürokratie. Aber: Dokumentationspflichten in der Ausbildung geben Dir Sicherheit, Struktur und Qualität in der Betreuung Deiner Azubis. Wer seine Pflichten kennt und ernst nimmt, hat weniger Stress und bessere Ergebnisse.
Und damit bist Du übrigens nicht allein. Tausende Ausbilder stellen sich täglich dieser Aufgabe – und die meisten sagen im Rückblick: „Gut, dass ich das sauber gemacht habe.“
Du bist noch gar keine Ausbilder, möchtest es aber werden? Dann haben wir abschließend noch etwas für Dich!
Auf unserer Website findest Du nämlich einen innovativen Online-Vorbereitungskurs, mit dem wir Dich für die Ausbildereignungsprüfung fit machen. Hierzu haben wir ein einzigartiges Konzept erarbeitet, denn wir führen Dich mit Geschichten zum Ausbilderschein. Praxisnah und zeitsparend. Klicke nun auf den folgenden Link und überzeug Dich selbst!