Nicht nur sind Pausenzeiten in der Ausbildung ausgesprochen wichtig. Auch allgemein gehört Erholung im Arbeitsalltag einfach dazu.
Wer über acht Stunden hinweg qualitativ hochwertige Leistung erbringen möchte, der muss auch mal kurz abschalten. Ob das regelmäßige Bildschirmpausen in Bürojobs sind oder ob das Werkzeug auf dem Bau einfach mal kurz beiseite gelegt wird, spielt dabei keine Rolle.
Während die Mittagspause zumeist klar geregelt ist, ranken sich aber gerade um solche keinen Ruhepausen zwischendurch viele Fragen. Sind die Pausen bezahlt? Wie viele Pausen sind vertretbar? Wann wird zu viel Pause gemacht? Und welche Rechte genießen insbesondere Auszubildende bei den Pausenzeiten in der Ausbildung?
All diese Fragen nehme ich im vorliegenden Blogbeitrag ausführlich unter die Lupe.
Pausenzeiten in der Ausbildung – das steht Azubis zu
Grundsätzlich sind Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz geregelt. Dieses besagt in §4, dass bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden ein im Voraus feststehendes Zeitfenster von mindestens 30 Minuten für eine Ruhepause zur Verfügung stehen muss. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, erhöht sich die Mindestzeit auf mindestens 45 Minuten.
Dabei lässt sich die Zeit aufteilen, wobei einzelne Ruhepausen stets mindestens 15 Minuten lang sein müssen. Hinzu kommt die Einschränkung, dass Mitarbeiter nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne Ruhepause arbeiten dürfen.
Zu den Pflichten als Ausbildungsbetrieb gehört es also dazu, feste Zeiträume für diese Ruhepausen zu etablieren. Handelt es sich überdies um minderjährige Azubis, gelten besondere Regelungen.
Pausenzeiten in der Ausbildung – Bonus für minderjährige Azubis
Handelt es sich um Azubis, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses besagt, dass bereits bei einer Arbeitszeit von mindestens viereinhalb bis maximal sechs Stunden 30 Minuten Mindestzeit für Pausen zur Verfügung stehen müssen.
Arbeitet der minderjährige Azubi sogar mehr als sechs Stunden, verdoppelt dieser Anspruch auf Pausen und Ruhezeiten sich sogar. Azubis unter 18 Jahren müssen an einem normalen Acht-Stunden-Tag somit mindestens 60 Minuten Pause machen. Auch diese Pausenzeit lässt sich in mehrere eigenständige Blöcke von je mindestens 15 Minuten aufteilen. Sie darf allerdings nicht in der ersten und nicht in der letzten Stunde des Arbeitstages genommen werden.
Pausenzeiten in der Ausbildung – auch der Arbeitgeber hat Rechte
Obwohl Azubis (und natürlich auch andere Mitarbeiter im Betrieb) ein Recht auf Ruhepausen haben, hat auch der Arbeitgeber einige Rechte. So muss der Betrieb es beispielsweise nicht tolerieren, wenn Azubis rauchen und sich mehrmals am Tag in die Raucherpause verabschieden. Tatsächlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Zigarettenpausen komplett zu verbieten.
Lässt sich ein Azubi dann trotzdem beim Rauchen erwischen, droht im ersten Schritt die Abmahnung. Wird das Verhalten nicht abgestellt, kann es sogar zur fristlosen Kündigung kommen, was insbesondere nach Ablauf der Probezeit doch eher selten ist. Der Ausbildungsbetrieb muss somit zwar Pausenzeiten schaffen, kann aber Sanktionen gegen Azubis verhängen, wenn sich darüber hinweggesetzt wird.
Übrigens sorgen Raucherpausen auch in solchen Betrieben immer wieder für Schwierigkeiten, in denen per Stempelkarte oder digitaler Zeiterfassung zwar zusätzliche Pausen möglich sind, aber nachgearbeitet werden müssen. Rechtlich gilt nämlich sowohl der Weg in die Raucherpause als auch das Rauchen an sich als Freizeit. Und geschieht ausgerechnet dann ein Unfall, würde die Unfallversicherung folgerichtig auch nicht greifen.
Betriebe sollten sich bezüglich Pausenzeiten in der Ausbildung klar positionieren
Umso wichtiger ist es, dass sich ein Betrieb bezüglich solcher Pausenzeiten in der Ausbildung klar positioniert. Je lockerer ein Arbeitgeber schließlich damit umgeht, wenn hier und da ungenehmigte Pausen stattfinden, desto mehr leidet das gesamte Arbeitsklima darunter.
Gehen beispielsweise die rauchenden Azubis einmal pro Stunde für fünf Minuten vor die Tür, könnten die Nichtraucher sich schnell benachteiligt fühlen. Das kann dazu führen, dass diese Azubis anderweitige Abwechslung suchen. Und wie schnell beispielsweise das Smartphone am Arbeitsplatz oder das Surfen im Internet zu Problemen werden können, habe ich schon sehr ausführlich in den verlinkten Blogbeiträgen besprochen.
Entsprechend leicht machen sich Ausbildungsbetriebe das Leben also, wenn es erstens einen klaren Regelkatalog zu Pausenzeiten und allen dazugehörigen Fragen wie dem privaten Telefonat, der Zigarettenpause und dem Blick aufs Smartphone gibt. Und zweitens braucht es eben auch die verantwortungsbewussten Ausbilder, die nicht etwa wegschauen und das Auge zudrücken, sondern die diesen Regelkatalog auch umsetzen.
Fazit
In meinem heutigen Blogbeitrag bin ich auf das Thema Pausenzeiten in der Ausbildung eingegangen. Ich habe Ihnen gezeigt, welche Rechte Azubis haben, wenn es darum geht, Ruhe- und Erholungspausen während des Arbeitstages zu machen. Ich bin aber auch darauf eingegangen, dass der Arbeitgeber ebenfalls einige Rechte hat. So kann beispielsweise auch die Zigarettenpause untersagt werden.
Der Ausbildungsbetrieb hat überdies das Recht darauf, dass die Azubis die im Ausbildungsvertrag festgelegte Arbeitszeit leisten. Sind hier beispielsweise acht Stunden vorgesehen, handelt es sich natürlich um die Netto-Stunden nach Abzug der Pausenzeit von mindestens 45 Minuten bei Azubis über 18 und mindestens 60 Minuten bei minderjährigen Azubis.
Abschließend interessiert mich noch, wie die Pausenzeiten in der Ausbildung bei Ihnen im Betrieb geregelt sind. Ganz gleich, ob Sie mir aus Azubi- oder Ausbilder-Sicht schreiben möchten: Am niederschwelligsten ist der lockere Austausch gewiss in meiner Facebook-Community. Hinterlassen Sie mir deshalb bitte Ihr „Gefällt mir“ auf meiner Facebook-Seite. Nicht nur versorge ich Sie dort mehrmals die Woche mit interessanten und wichtigen Fakten rund um das Thema Ausbildung, sondern Sie finden hier auch zahlreiche Ausbilder und Auszubildende, mit denen wir alle zusammen ausgiebig in den Austausch gehen können.
Ich freue mich auf Sie!