Vor Beginn der Ausbildung gibt es einige Dinge zu erledigen.
Die gute Nachricht lautet zwar, dass viele junge Menschen den einen oder anderen Punkt sofort auf der To-do-Liste als „erledigt“ kennzeichnen können. Die schlechte Nachricht lautet allerdings, dass es zu folgenschweren Komplikationen kommen kann, wenn vor der Ausbildung grundlegende Dinge vergessen wurden.
Genau aus diesem Grund möchten wir heute eine Art Checkliste für werdende Azubis zusammentragen. In diesem Blogbeitrag sammeln wir hierfür fünf Dinge, die Azubis vor Beginn der Ausbildung unbedingt erledigen müssen.
1. Vor Beginn der Ausbildung ein Girokonto eröffnen
Azubis erhalten eine Vergütung für ihre geleistete Arbeit. Grundsätzlich gibt es zwar noch ein paar gewisse Grauzonen, die eine Barauszahlung des Gehalts nicht gänzlich ausschließen. Seit 1957 ist es aber Usus, dass der Arbeitgeber das Gehalt auf ein Girokonto des Mitarbeiters überweist.
Dementsprechend benötigen Sie ein Girokonto. Anders kann der Lohn für die Arbeit nur schwerlich bei Ihnen ankommen.
2. Minderjährige Azubis müssen vor Beginn der Ausbildung zum Arzt
Dass junge Menschen vor der Volljährigkeit ihre erste Ausbildung antreten, ist keineswegs ungewöhnlich. Hiermit gehen allerdings eine Reihe von Auflagen einher. Beispielsweise greift das Jugendschutzgesetz, das unter anderem auch klare Regelungen bereithält, was beispielsweise die Frage anbelangt, ob der Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen muss.
Eben jenes Jugendschutzgesetz sieht allerdings auch vor, dass bei minderjährigen Azubis vor Antritt der Ausbildung eine ärztliche Untersuchung stattfindet. Der angehende Azubi bekommt dann eine Untersuchungsbescheinigung. Diese ist dem Arbeitgeber spätestens bei Ausbildungsbeginn zu übergeben.
Wichtig: Die Bescheinigung ist in der Regel nur für zwölf bis maximal 14 Monate gültig. Dementsprechend sollten Sie den Termin erst bei Zusage antreten.
3. Eigene Krankenversicherung abschließen vor Ausbildungsbeginn
Die Krankenversicherung, die übrigens auch die Kosten für diese Untersuchung vor Ausbildungsbeginn trägt, benötigen angehende Azubis übrigens auch. Üblicherweise sind junge Menschen, die nicht neben der Schule schon einen Nebenjob mit entsprechend hohem Gehalt hatten, in der Familienversicherung.
Wer aber spätestens in der Ausbildung eigenes Geld verdient, der ist ab dann üblicherweise nicht mehr dazu berechtigt, in der Familienversicherung zu bleiben.
Ein Azubi muss sich dementsprechend rechtzeitig um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Mitgliedsnummer und Nachweis sind dem Arbeitgeber ebenfalls zum Ausbildungsstart zu übermitteln.
4. Die Steueridentifikationsnummer raussuchen / beantragen
Auch Azubis bezahlen Steuern. Damit hier alles seinen Gang gehen kann, brauchen Sie daher Ihre Steueridentifikationsnummer. Diese wird inzwischen vom Bundeszentralamt für Steuern relativ zeitnah nach der Geburt vergeben. Nicht alle Eltern haben diese aber entsprechend abgespeichert. Mitunter kommt es auch vor, dass noch keine Nummer vergeben wurde.
Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht kennen, müssen Sie Ihre Nummer also vor Beginn der Ausbildung erst noch beantragen. Das geht in der Regel nur auf postalischem Weg. Und bekanntermaßen mahlen die bürokratischen Mühlen langsam. Umso wichtiger, dass Sie sich nicht erst in der Woche vor dem Ausbildungsstart darum kümmern.
Nebenbei bemerkt: Warum es sich lohnt, auch in der Ausbildung eine Steuererklärung zu machen, verrate ich Ihnen in diesem verlinkten Blogbeitrag.
5. Den Sozialversicherungsausweis beantragen
Nicht nur die Steuern gehen vom Bruttolohn weg. Auch Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung fallen an.
Zwar ist es für frischgebackene Azubis noch ein weiter Weg bis zur Rente. Trotzdem ist es wichtig, dass von Anfang an alle Verdienste und gezahlten Beiträge korrekt bei der Rentenversicherungsanstalt vermerkt sind.
Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie in diesem Zusammenhang vor Beginn der Ausbildung den Sozialversicherungsausweis beantragen.
Vor Beginn der Ausbildung erledigen – das Fazit
In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen fünf Dinge gezeigt, die werdende Azubis unbedingt vor Beginn der Ausbildung regeln müssen. Fehlen entsprechende Nachweise, hinterlässt das nicht nur von Anfang an einen schlechten Eindruck, sondern kann auch schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise das monatelange Warten auf das erste Gehalt.
Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Dinge. Beispielsweise sollten Sie die wichtigsten vier Versicherungen, die jeder Azubi haben sollte, kennen. Gerade eine Haftpflichtversicherung kann Sie vor großem Schaden bewahren (Stichwort: Schadensersatz gegen Azubi).
Nun interessiert mich noch Ihre Meinung! Fallen Ihnen noch mehr Dinge ein, die zwingend vor Beginn der Ausbildung erledigt werden müssen? Oder halten Sie einen der hier genannten Punkte für gar nicht so wichtig? Lassen Sie uns darüber diskutieren!
Am einfachsten kann das auf meiner Facebook-Unternehmensseite passieren. Hier sind etliche Ausbilder und Azubis registriert, wodurch wir in meiner Community ein breit gestreutes Meinungsbild erhalten können. Besuchen Sie mich auf Facebook und lassen Sie mir gerne Ihr „Like“ da!
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Last, but not least, aber auch noch der Hinweis an alle Ausbildungsbetriebe und Ausbilder: Nicht nur die Azubis müssen vor Beginn der Ausbildung einiges erledigen. Auch Sie können jetzt schon die Weichen für eine perfekte Ausbildung legen. Fünf Tipps für einen optimalen Start der Ausbildung habe ich in einem anderen Blogbeitrag für Sie gesammelt. Viel Spaß beim Lesen und gute Inspiration!