Natürlich lassen sich auf einer Website nicht alle Fragen beantworten. Daher findest du hier die typischen Fragen, die uns gestellt werden – mit den dazugehörigen Antworten. Sollte deine Frage oder dein Anliegen in dieser Liste nicht zu finden sein, schreibe uns gerne eine Nachricht.
Wenn du vor dem 01.08.2009 bereits als Ausbilder tätig warst, bist du nach dem § 7 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) von diesem Nachweis befreit. Wenn du aber vor diesem Zeitpunkt noch nicht ausgebildet hast, ist dieser Nachweis der Ausbildereignung erforderlich, um ausbilden zu dürfen. Ausnahmen bilden hier die sog. „Freien Berufe“, wie z. B. Architekten, Rechtsanwälte, etc. – In diesen Berufen ist kein Ausbilderschein nach AEVO erforderlich.
Dieser Kurs ist für ALLE geeignet, die ausbilden möchten, ihren Meisterschein machen (AdA-Kurs = Teil 4 des Meisterlehrgangs) oder sich einfach weiterbilden möchten und schon mal diesen Schein „in der Tasche haben wollen“.
Du solltest allerdings auch in der Lage sein, selbstständig zu lernen und dich mit Fleiß & Disziplin auf deine Ausbilderprüfung vorzubereiten – wichtige Grundvoraussetzungen für erfolgreiche Ausbilder!
Um diesen Ausbilderkurs absolvieren und die Ausbilderprüfung ablegen zu können, sind keine gesonderten Voraussetzungen erforderlich.
Ja. Dieser bundesweit einheitliche Ausbilderschein nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (kurz: AEVO) ist branchenübergreifend und damit für alle Berufe gleich. Es gibt keinen berufsspezifischen “Ausbilderschein”, den du speziell für deinen Beruf brauchst.
Es spielt also keine Rolle, in welchem Beruf du ausbilden möchtest – denn dieser Ausbilderschein, auf den wir dich vorbereiten, ist für jeden Beruf im dualen Ausbildungssystem gültig.
Ja. Mit der Neuregelung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 01.08.2009 ist keine abgeschlossene Ausbildung mehr erforderlich, um die Ausbilderprüfung ablegen zu dürfen.
Ja. Dieser Online-Ausbilderkurs (oder auch berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, Eignung nach AEVO oder Ausbildereignung) entspricht dem Teil 4 des Meisterlehrgangs.
Der Meisterlehrgang teilt sich in 4 Teile: praktischer Teil, theoretischer Teil, kaufmännischer Teil und Ausbildereignung. Daher wird unser AdA-Kurs (Ausbildung der Ausbilder) im Rahmen des Meisterlehrgangs als Teil 4 bezeichnet.
Dieser Online-Ausbilderkurs ist inhaltlich auf der aktuellen Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder:innen abgestimmt und wird kontinuierlich angepasst und bei Bedarf erweitert.
Somit entspricht unser Online-Ausbilderkurs zur Vorbereitung auf deine Ausbilderprüfung den gleichen qualitativen Ansprüchen wie ein Ausbilder-Vorbereitungskurs bei der IHK/HWK – und ist diesem inhaltlich (mindestens) gleichwertig.
Ja, wir sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zertifiziert und unter der Nummer 5131322 gelistet.
Diese staatliche und sehr wertvolle Zertifizierung bestätigt und unterstreicht nochmal die Qualität dieses Ausbilderkurses und gibt dir die Gewissheit, dass der Lerninhalt auch regelmäßig aktualisiert und auf relevante Neuerungen überprüft wird.
Deine Ausbilderprüfung legst du bei deiner zuständigen Kammer (IHK/HWK) ab. Also bei der Kammer, die für deinen Wohn- oder Arbeitsort zuständig ist. Wenn für deinen Wohn- & Arbeitsort unterschiedliche Kammern zuständig sind, dann kannst du dich für eine Kammer entscheiden.
Bei deiner Prüfungsanmeldung richten wir uns nach deinem individuellen Wunschtermin.
(Die Ausbilderprüfungen finden i.d.R. am 1. Dienstag des Monats statt.)
Über den Mitgliederbereich kannst du uns direkt mitteilen, wann du deine Ausbilderprüfung ablegen möchtest, und wir leiten deine Prüfungsanmeldung dann in die Wege. Du solltest jedoch beachten, dass je nach Kammer Anmeldefristen von bis zu 12 Wochen eingehalten werden müssen. Diese Fristen können von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein.
Natürlich melden wir dich auch gerne zur Ausbilderprüfung bei deiner zuständigen Kammer an und regeln für dich alle bürokratischen Dinge.
Wir fordern bei deiner zuständigen Kammer das entsprechende Anmeldeformular an und schicken dir dieses i.d.R. vorausgefüllt per E-Mail zu. Du musst dieses Anmeldeformular anschließend nur noch unterschreiben und uns (evtl. mit den geforderten Unterlagen) per E-Mail zurückschicken.
Bei den meisten Kammern kann dieses Anmeldeverfahren komplett per E-Mail oder sogar direkt online durchgeführt werden.
Nein, die Prüfungsgebühren für die Ausbilderprüfung bei deiner zuständigen Kammer (IHK/HWK) sind nicht im Kurspreis enthalten und werden nach der Prüfungsanmeldung direkt von der Kammer in Rechnung gestellt.
Richtwert: Je nach Kammer liegt die Prüfungsgebühr zwischen 120-300€
Alle Einzelheiten zum genauen Ablauf der Ausbilder-Prüfung erhältst du nach deiner Kurs-Anmeldung im Bereich „Prüfungsvorbereitung“.
Zusätzlich erhältst du von uns auch (soweit vorhanden) die Prüfungsanforderungen der jeweiligen Kammer, bei der auch deine Ausbilder-Prüfung erfolgt. Teilweise kannst du diese Prüfungsanforderungen auch auf der Homepage der entsprechenden Kammer einsehen.
Ja, das ist möglich. Bitte nimm hierzu mit uns telefonisch oder per E-Mail-Kontakt auf. Wir regeln dann den Rest.
Ja, unser Ausbilderkurs ist auch BAföG-fähig. Bitte nimm hierzu mit uns telefonisch oder per E-Mail-Kontakt auf.
Nein, das ist zurzeit leider noch nicht möglich.
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