Nach sich über mehrere Jahre erstreckenden Debatten ist es nun endlich amtlich: Das Azubi-Ticket kommt deutschlandweit zum 1. Januar 2021.
Aktuell ist es noch Angelegenheit der einzelnen deutschen Bundesländer, sich mit ihren jeweiligen Verkehrsbunden zu einigen. Etliche Bundesländer unterzeichneten dabei bereits die Verträge. Es handelt sich inzwischen also nur noch um Formsache.
Damit können Auszubildende fortan gegen einen günstigen Jahresbeitrag öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Sie profitieren damit von den gleichen Vorzügen wie beispielsweise Studenten. Dabei war gerade auch bei Werkstudenten bei der Frage Ausbildung oder Studium stets das Studententicket ein durchaus relevantes Untscheidungskriterium. Zukünftig ist es das nicht mehr.
Alles, was Sie dabei über das neue Azubi-Ticket wissen müssen, haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.
Das Azubi-Ticket kommt deutschlandweit zum 1. Januar 2021
Bund und Länder haben beschlossen, dass zukünftig nicht nur Schüler*innen und Studenten/-innen von öffentlichen, staatlich genehmigten, staatlich anerkannten, privaten oder allgemeinbildenden Schulen (bzw. Hochschulen) ein Jahresticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben können.
Auch Auszubildende, die nach ihrem Schulabschluss eine betriebliche Ausbildung starten und nebenbei zumeist drei Jahre lang die Berufsschulbank drücken, können fortan ein Azubi-Ticket käuflich erwerben.
Dabei richtet sich der Gültigkeitsbereich nach dem Verkehrsbund, bzw. den Verkehrsbunden, die für eben diese Fahrten durchschritten werden müssen, um von Wohnsitz zur Berufsschule und zur Ausbildungsstätte kommen zu müssen. Sofern Sie als Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen müssen, sollten selbstredend auch diese Fahrten vom Azubi-Ticket abgedeckt sein.
Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen bietet zudem die Möglichkeit an, ein NRWupgrade zu erwerben. Damit weitet sich das Azubi-Ticket (in NRW auch als Azubi-ABO bekannt) gegen Aufpreis auf das gesamte Bundesland aus. Das bietet dann auch für private Fahrten deutlich mehr Freiheit.
Das Azubi-Ticket: So funktioniert es
Dabei ist das System denkbar einfach. Gegen einen Jahresbeitrag können Auszubildende mit ihrem Azubi-Ticket so oft und so lange mit Bus und Bahn fahren, wie sie wollen. Dieser Obulus beträgt in Berlin beispielsweise im VBB-Jahresabonnement 365 Euro und kann in anderen Bundesländern abweichen.
Die Gültigkeit ist dabei auf zwölf Monate beschränkt sowie auf die entsprechenden Verkehrsbunde. Selbst im Netz der Deutschen Bahn kann das Azubi-Ticket üblicherweise für Fahrten mit der RegionalBahn, dem RegionalExpress und der S-Bahn genutzt werden.
Auszubildende profitieren auf diese Weise von einem ungeahnten Maß an Freiheit. Zumal Bund und Länder gleichzeitig auch eine Kostendeckelung beschlossen haben. Dazu aber gleich mehr.
Was kostet das Azubi-Ticket?
Es ist ein Stück weit so wie bei den Kosten für den Ausbilderschein. Genau wie jede IHK/HWK unterschiedliche und deutschlandweit stark variierende Prüfungsgebühren vereinnahmt, schwanken auch die Kosten für das Azubi-Ticket.
Berlin gab beispielsweise schon bekannt, für das Azubi-Ticket im Verkehrsbund VBB 365 Euro pro Jahr, oder anders ausgedrückt einen Euro pro Tag, nehmen zu wollen. Als Anmerkung: Dies ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nur eine Ankündigung. Ob diese Kosten letztlich auch wirklich in Stein gemeißelt werden, kann erst sicher gesagt werden, wenn die Unterschriften auf dem Vertragsentwurf zwischen Bundesland und Verkehrsbund getrocknet sind.
Obschon aber deutschlandweit Unterschiede zwischen den Azubi-Ticket Kosten möglich sind, hat der Bund bei diesem Modell gleich auch eine Deckelung eingebaut. So sollen Lehrlinge, die das Azubi-Ticket erwerben möchten, mit maximal 50 Euro pro Monat zur Kasse gebeten werden können. Anders ausgedrückt: Das Azubi-Ticket darf maximal 600 Euro im Jahr kosten.
Deutschland selbst beteiligt sich derweil mit 12,8 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren daran, dass das Azubi-Ticket auf diesem niedrigen Kostenniveau gehalten werden kann.
Welche Nachweise brauche ich, um ein Azubi-Ticket zu bekommen?
Genau wie ein Student seine Immatrikulationsbescheinigung vorweisen muss, um ein Studententicket erwerben zu könne, muss auch ein Azubi nachweisen, dass er eine Ausbildung durchführt.
Wie dieser Nachweis erbracht wird, richtet sich auch nach dem jeweiligen Bundesland. Im Freistaat Thüringen, wo das Azubi-Ticket beispielsweise bereits seit dem 1. Januar 2020 angeboten wird, reicht dafür eine Bestätigung der berufsbildenden Schule. Anderswo muss zusätzlich noch der Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass der Antragsteller seine betriebliche Ausbildung dort durchläuft.
Genauere Informationen erhalten Sie in jedem Fall über die Website des Verkehrsbundes, der das für Sie passende Azubi-Ticket ausstellt.
Maximale Freiheit für kleines Geld – das Azubi-Ticket
In diesem Beitrag habe ich mich mit dem Azubi-Ticket näher befasst, das in vereinzelten Bundesländern bereits angeboten wird, ab dem 1. Januar 2021 aber flächendeckend in Deutschland verfügbar sein soll.
Mit dieser Berechtigung, sich 24 Stunden an sieben Tagen die Woche mit Bus und Bahn von A nach B befördern lassen zu können, erhalten Azubis für kleines Geld die maximale Freiheit. Dennoch muss dieses System von Bund und Ländern stark subventioniert werden. Von Fördergeldern in Höhe von 12,8 Millionen Euro ist in diesem Zusammenhang die Rede.
Wie ist Ihre Meinung über das Azubi-Ticket? War es absolut überfällig und alternativlos? Oder wären die Gelder bei dringenderen Handlungsfeldern besser aufgehoben gewesen?
Ich würde gerne mit Ihnen über die endgültige Einführung des Azubi-Tickets diskutieren. Sehr einfach können wir das über Facebook machen.
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