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Nachgehakt: Muss ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

Nach der Berufsschule noch in den Betrieb? So lautet für viele Azubis in Deutschland der Ist-Zustand.

Aber ist das auch wirklich rechtens? Was sagt das Berufsbildungsgesetz dazu? Und falls der Azubi nach Schulschluss wirklich noch im Betrieb zu erscheinen hat, wie lange und wie viel Arbeit kann ihm / ihr dann noch zugemutet werden? Was steht hierzu im Jugendschutzgesetz und Arbeitsschutzgesetz?

Alleine schon anhand dieser gängigen Fragen ist zu erkennen, dass die Frage, ob ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb muss, vielen Menschen unklar ist.

Grund genug für mich, in meinem heutigen Blogbeitrag genauer hinzusehen und die eindeutigen und glasklaren Regelungen für Dich auf einen Blick hier zusammenzutragen.

Ob ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb muss, hängt von einigen Faktoren ab

Grundsätzlich ist es so, wie ich es Dir schon in meinem Beitrag zur Frage, wann ein Nebenjob in der Ausbildung erlaubt ist, erklärt habe. Ein Azubi darf je nach Alter eine gewisse Arbeitszeit pro Woche nicht überschreiten.

Ist er oder sie unter 18 Jahren, greift das strenge Jugendarbeitsschutzgesetz. Und das besagt, dass maximal acht Stunden pro Tag gearbeitet werden dürfen. An maximal fünf Tagen pro Woche. Ist das 18. Lebensjahr hingegen überschritten, greift für Azubis das Arbeitsschutzgesetz.

Hierin wiederum ist verankert, dass maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche zulässig sind. Das hebelt allerdings nicht die grundsätzliche Regelung aus, dass maximal acht Stunden pro Tag gestattet sind. Allerdings fällt die Limitierung auf fünf Tage pro Woche weg, sodass Arbeit an Samstagen und Sonntagen möglich wird.

Ausnahme bei entsprechendem Ausgleich möglich

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass ein Azubi, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, lediglich im Jahresschnitt die besagte Höchstzeit von 48 Stunden pro Woche und maximal acht Stunden pro Tag erreicht haben muss. Das bedeutet, dass den Betrieben entsprechende Ausnahmeregelungen möglich sind, die dann allerdings einen Ausgleich erfordern.

Konkret darf die Arbeitszeit eines Azubis auf zehn Stunden pro Tag angehoben werden, sofern es dann eben einen anderen Tag gibt, an dem er oder sie nur sechs Stunden arbeitet, sodass es in der Summe die acht Stunden im Durchschnitt ergibt. Alles andere wäre ein klarer Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz, den es gerade aus Azubi-Sicht zu ahnden gilt. Zu verlieren hat der Azubi hier schließlich nichts. Wie schwer es ist, einen Azubi nach Probezeit zu kündigen, habe ich im verlinkten Beitrag schon besprochen.

Der Gang zum Betriebsrat lohnt sich also, wenn diese Regelungen missachtet werden. Sollte kein Betriebsrat existieren, bekommt der Azubi wahlweise bei der zuständigen IHK / HWK Hilfe oder bei der praktischen Online-Beratung der DGB-Jugend: https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung

Muss ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb? Müde und überarbeitet
© AntonioDiaz, Fotolia.de

Muss ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb, um die acht Stunden vollzubekommen?

Das kommt auf das Alter und die Stundenzahl in der Berufsschule an.

Der Azubi ist unter 18 und hat mindestens fünf Unterrichtsstunden? Dann wird das laut § 15 des Berufsbildungsgesetzes pauschal als Acht-Stunden-Tag abgerechnet. Der minderjährige Azubi muss nach der Berufsschule somit nur dann noch in den Betrieb, wenn weniger als fünf Stunden dort stattgefunden haben.

Aber: Sämtliche Pausen sowie die Wegstrecke von der Berufsschule in den Betrieb werden hier vollständig angerechnet auf die Arbeitszeit. Auch hier gilt: Acht Stunden pro Tag dürfen bei minderjährigen Azubis auf gar keinen Fall überschritten werden.

Ein Rechenbeispiel

Ein Azubi unter 18 hat vier Stunden Unterricht á 45 Minuten. => Drei Stunden

Dazwischen gibt es eine große Pause á 20 Minuten und zwei weitere Pausen á fünf Minuten. => 30 Minuten

Von der Berufsschule bis zum Ausbildungsbetrieb braucht der Azubi mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Stunde.

Macht eine Gesamtzeit von viereinhalb Stunden. Der Azubi darf also maximal dreieinhalb Stunden noch im Betrieb sein.

Müssen Azubis, die 18 und älter sind, nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

Streng genommen ja, wobei hier die eben genannten Berechnungen gelten. Sämtliche Pausenzeiten und die Wegstrecke von Schule zu Unternehmen zählen als Arbeitszeit. Gehen wir also von einem „normalen“ Schultag mit sechs Stunden aus, fallen alleine mit Unterricht und Pausen bereits fünf bis sechs Stunden weg. Kommt dann noch ein einstündiger Weg dazu, lohnt es sich eigentlich kaum noch, den Azubi für eine Stunde einzubestellen.

Aber: Wie vorhin geschrieben, wird erst am Jahresende der Durchschnitt abgerechnet. Bringt der Azubi es also auf beispielsweise fünf Zeitstunden für seine sechs Berufsschulstunden plus Pausen und geht anschließend nach Hause, kann der Betrieb diese drei Stunden anderswo einfordern. Weil zudem die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden angehoben werden kann, ist es beispielsweise möglich, den Azubi am Montag für vier Stunden in den Betrieb zu beordern und ihm dafür Dienstag und Mittwoch den Nachmittag freizugeben.

Sind im Ausbildungsvertrag andere Arbeitszeiten (bspw. nur 35 Stunden pro Woche) vorgesehen, so gelten natürlich diese Zahlen für die Berechnungen.

4 Dinge, die Du außerdem wissen solltest

1. Wann es nicht verlangt werden kann, in den Betrieb zu kommen

Angenommen, mit zusammenaddierter Zeit aus Unterrichtsstunden, Pausen und Wegstrecke entstünden insgesamt mehr als siebeneinhalb Stunden, so dürfte der Ausbilder den Azubi nicht mehr einbestellen. Anspruch darauf besteht nur, wenn mindestens noch eine halbe Stunde Zeit übrig ist.

2. Wenn sich die Zeiten nicht überschneiden

Grundsätzlich muss der Ausbildungbetrieb den Azubi nur dann freistellen, wenn sich die Arbeitszeiten in der Ausbildung mit der Berufsschule überschneiden. In diesem Fall ist der Unterricht auf die betriebliche Ausbildung anzurechnen und muss entsprechend als Arbeitszeit verbucht und vergütet werden. Es kann nicht vom Azubi verlangt werden, dass er oder sie diese Zeit nacharbeitet.

Wenn sich allerdings die Arbeitszeiten gar nicht mit den Unterrichtstagen und -zeiten überschneiden (bspw. weil in dieser Ausbildung der Unterricht in Blockseminaren an Wochenenden stattfindet), dann muss der Azubi entsprechend im Betrieb seine ganz normalen 40-Stunden-Wochen (bzw. die vertraglich geregelte Arbeitszeit) ableisten.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings zwingend der Ausbildungsrahmenplan. Hierin ist für jede Ausbildung glasklar geregelt, wo (Betrieb oder Berufsschule) welche Inhalte konkret vermittelt werden. Auch entsprechende Regelungen über Arbeitszeiten lassen sich hier vorfinden. Betriebe müssen sich an diese Vorgaben zwingend halten. Verstöße kann ein Azubi dem Betriebsrat oder dem oben genannten Portal melden, sofern es keinen Betriebsrat gibt.

3. Wann ein Azubi vor der Berufsschule in den Betrieb kommen muss

Nach der Berufsschule noch in den Betrieb oder davor?
© contrastwerkstatt, Fotolia.de

Und wenn wir schon von Arbeitszeiten mit geringer oder gar keiner Überschneidung sprechen, dann sollte auch noch auf die Zeit vor der Berufsschule eingegangen werden. So ist ein Azubi in einem klassischen Frühaufsteher-Beruf wie Bäcker oder Konditor möglicherweise für 4 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags vorgesehen. Beginnt die Berufsschule erst um 8 Uhr, stünde also potenziell einiges an Arbeitszeit zur Verfügung.

Hierzu eine glasklare Regel: Kein Azubi muss vor der Berufsschule in den Betrieb, sofern diese nicht später als 9 Uhr startet. Diese Regelung ist ebenfalls in § 15 Berufsbildungsgesetz festgehalten und gilt altersunabhängig.

4. Muss ein Azubi auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen freigestellt werden?

Selbstverständlich muss ein Azubi bei Prüfungen anwesend sein können. Selbiges gilt für Schulveranstaltungen, sofern diese eine obligatorische Teilnahme voraussetzen.

Aber: Wenn an dem Tag lediglich eine zweistündige Prüfung zu insgesamt 90 Minuten auf dem Programm steht und sonst nichts, wird ein Azubi altersunabhängig mit hoher Wahrscheinlichkeit nach nicht vermeiden können, noch in den Betrieb kommen zu müssen.

Fazit

Im heutigen Blogbeitrag habe ich Dir die klaren Regelungen gezeigt, wann ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen muss. Ich bin außerdem auf die Ausnahmen eingegangen sowie auf die Möglichkeiten, Azubis, die 18 oder älter sind, temporär stärker einzubinden, sofern es dafür einen Ausgleich gibt. Auf den Durchschnitt am Jahresende kommt es schließlich an.

Nun ist mir völlig klar, dass das im Endeffekt nur eine schöne Utopie ist. So gaben in eine statistischen Erhebung für das Ausbildungsjahr 2017/18 sage und schreibe 36,3% aller Azubis in Deutschland an, regelmäßig Überstunden zu machen (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/193390/umfrage/ueberstunden-von-auszubildenden/).

Nicht etwa in Ausnahmefällen, sondern regelmäßig! Überstunden sind also bei mehr als einem von drei Azubis die Regel. Persönlich macht mich das ein Stück weit betroffen, zumal Azubis viele Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren. Greift das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, so hilft spätestens dann das Arbeitsschutzgesetz. Und dieses sollte jeder Azubi mit aller Gewalt durchsetzen. Durch die Schwierigkeit, einen Azubi nach der Probezeit kündigen zu können, sind Repressalien tendenziell eher nicht zu befürchten, weshalb ich Dir den Weg zum Betriebsrat oder dem genannten Online-Beratungs-Portal erneut ans Herz legen möchte, sofern Du zu den Betroffenen gehörst.

Die angehenden Ausbilder unter den Lesern auf meinem Blog möchte ich umgekehrt dazu anhalten, die jungen Menschen, die noch früh irgendwo vollwertige Mitarbeiter mit Überstunden, Wochenendarbeit und durchwachsener Work-Life-Balance sein werden, zumindest in der Ausbildung noch zu schonen. Deine Aufgabe als Ausbilder ist es schließlich, junge Menschen zu fördern. Nicht, sie für das spätere Arbeitsleben zu verbrennen.

Du interessierst Dich für weitere Themen rund um die betriebliche Ausbildung? Gerne erhältst Du auch immer mal wieder neue Impulse, die Dich als Ausbilder zu einer besseren Version Deiner selbst machen? Dann möchten wir Dich abschließend noch dazu einladen, regelmäßig auf Ausbilderschein24 reinzuschauen. Hier findest Du nicht nur regelmäßige Blogbeiträge wie diesen hier, sondern erfährst auch als Erster davon, wenn wir spannende Webinare anbieten. Wir freuen uns auf Deinen Besuch!

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