8 Fragen zur Ausbildereignungsprüfung (IHK/HWK)

Wer ausbilden will, muss eine Ausbildereignungsprüfung IHK ablegen. So weit, so gut.

Es darf in Deutschland nämlich nur ein solcher Betrieb ausbilden, der mindestens einen Ausbilder nach AEVO stellt. Doch was genau hat es mit der Prüfung auf sich? Wie läuft diese eigentlich ab? Was kostet das? Welche Inhalte muss ich mir aneignen und wie mache ich das am besten?

Gerade weil mich täglich mehrere Fragen dieser Art erreichen, habe ich in diesem Blogbeitrag für Sie die 8 häufigsten Fragen zur Ausbildereignungsprüfung gesammelt und beantwortet.

1. Frage: Was ist die Ausbildereignungsprüfung IHK/ HWK überhaupt?

Kurz und knapp gesagt: Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Prüfung, die direkt bei der IHK oder HWK abgelegt wird. Wenn Sie diese bestanden haben, erhalten Sie offiziell die Befähigung, Auszubildende ausbilden zu dürfen.

2. Frage: Reicht die bestandene Ausbildereignungsprüfung  IHK /HWK?

Nicht ganz. Sie müssen zusätzlich nachweisen können, dass Sie in dem Beruf, in dem Sie ausbilden möchten, auch das erforderliche Fachwissen haben.

Dafür reicht es, wenn Sie selbst eine Ausbildung in diesem Bereich erfolgreich abgeschlossen haben. Alternativ können Sie diesen Nachweis auch durch ein themenrelevantes, abgeschlossenes Studium oder über einschlägige Berufserfahrung erbringen.

3. Frage: Wozu gibt es die Ausbildereignungsprüfung IHK / HWK?

Viel von seinem Fach zu verstehen, reicht nicht aus, um ein guter Ausbilder zu sein. Genau deswegen ist es das Ziel dieser Ausbildereignungsprüfung, aus Ihnen auch einen guten „Lehrer“ werden zu lassen, der für die Auszubildenden ein echter Mentor wird.

Schließlich müssen Sie die Ausbildung der jungen Menschen später planen und begleiten können. Hierfür ist auch ein gesundes Maß an Kontrolle notwendig, das Sie im Rahmen der Prüfung nachweisen müssen.

8 Fragen zur Ausbildereignungsprüfung (IHK/HWK)
© Halfpoint, Fotolia.de

4. Frage: Wie nehme ich an der Ausbildereignungsprüfung IHK / HWK teil?

Die Ausbildereignungsprüfungen finden bei den meisten Kammern einmal im Monat (jeweils am 1. Dienstag) statt. Die genauen Prüfungstermine können Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer zuständigen IHK/HWK erfahren.

Welche Kammer genau für Sie zuständig ist, können Sie hier überprüfen: IHK-Finder

Anschließend brauchen Sie sich nur noch anzumelden. Hierfür gibt es keine weiteren Einschränkungen, außer dass Sie logischerweise den Anmeldeschluss beachten und einhalten müssen.

Wussten Sie schon, dass Sie seit August 2009 keine Voraussetzungen mehr benötigen, um die Ausbildereignungsprüfung (IHK/HWK) ablegen zu können? Seit diesem Zeitpunkt dürfen Sie diese sogar absolvieren, wenn Sie sich selbst noch in der Ausbildung befinden. Das bedeutet, dass es keine speziellen Voraussetzungen für die Ausbildereignungsprüfung gibt.

Logischerweise müssen Sie sich aber trotzdem gut auf die Prüfung vorbereiten. Wie Sie das machen, liegt ganz bei Ihnen. Von Vorbereitungskursen direkt bei Ihrer IHK/HWK über private Wochenendkurse bis hin zu Online-Kursen gibt es hier ein breites Angebot.

Hierfür habe ich Ihnen mit den jeweiligen Kosten und Vor- und Nachteilen einen eigenen Blogartikel verfasst, den Sie hier finden.

Tipp: Ich habe für Sie ein eigenes Lernkonzept entwickelt, das auf Videos basiert und von dem ich so überzeugt bin, dass ich Ihnen sogar eine Geld-zurück-Garantie gebe, wenn Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung nicht bestehen sollten.

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5. Frage: Wie ist die Ausbildereignungsprüfung IHK / HWK gegliedert?

Es gibt einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Im schriftlichen Teil wird das prüfungsrelevante Wissen meistens in Form von Multiple-Choice-Aufgaben abgefragt.

Im praktischen Teil präsentieren Sie eine im Vorfeld erarbeitete Ausbildungssituation, oder führen diese praktisch durch. Hierfür haben Sie circa 15 Minuten Zeit. Anschließend findet zu Ihrer Präsentation bzw. praktische Durchführung noch ein Fachgespräch von ebenfalls circa 15 Minuten statt.

6. Frage: Wie besteht man die Ausbildereignungsprüfung IHK / HWK?

Die Leistungen Ihrer schriftlichen und praktischen Prüfung werden vom Prüfungsausschuss bewertet. Wie bei fast allen Prüfungen müssen Sie mindestens eine ausreichende Leistung erbracht haben, um zu bestehen.

Dies entspricht im Schulnotensystem der „Note 4“. Auf der Skala der Ausbildereignungsprüfung müssen Sie dafür eine gewisse Punktzahl erreichen, die Sie der Prüfungsordnung Ihrer IHK/HWK entnehmen können. Oft gibt es 100 Punkte zu erreichen, wobei Sie hier dann mindestens 50 Punkte erzielen müssen.

7. Frage: Ich bin durchgefallen. Was nun?

Ärgerlich und schade, aber im Endeffekt kein Beinbruch. Melden Sie sich einfach zu einem anderen Termin wieder bei Ihrer IHK/HWK an und versuchen Sie es noch einmal. Insgesamt dürfen Sie die Ausbildereignungsprüfung zwei Mal wiederholen.

Wenn Sie allerdings den schriftlichen oder praktischen Prüfungsteil schon bestanden haben sollten, dann brauchen Sie nur den Teil zu wiederholen, bei dem es das letzte Mal gehapert hat.

In der Regel berechnet die Kammer (IHK/HWK) bei einer Wiederholungsprüfungen auch nur ca. die Hälfte der eigentlichen Prüfungsgebühr.

8. Frage: Was kostet die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung IHK / HWK?

Eine pauschale und für alle Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern geltende Zahl gibt es leider nicht. Die Gebühren sind hier von Region zu Region verschieden.
Erfahrungsgemäß können Sie aber mit einer Prüfungsgebühr von ca. 150 Euro rechnen.

Die tatsächlichen Prüfungsgebühren Ihrer zuständigen Kammer können Sie in den meisten Fällen online auf deren Internetseite erfahren.

Fazit

Ich hoffe, dass Sie jetzt erst einmal über die wichtigsten Grundlagen rund um die Ausbildereignungsprüfung IHK / HWK kennen und wissen, was Sie auf dem Weg zu Ihrem Ausbilderschein erwartet.

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