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Wie Sie den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen können

„Es geht nicht, den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen zu können.“, lautet eine Aussage, über die ich oft stolpere.

Und gleich zu Beginn die Antwort: Das stimmt so nicht!

Denn natürlich können Sie den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen. Das steht sogar in der Ausbildereignungsverordnung (kurz AEVO).

Wie Sie Ihr fachliches Know-how alternativ nachweisen und was es beim Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung zu beachten gilt, erfahren Sie in meinem heutigen Blogbeitrag.

Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung – darum ist das kein Problem

Deutschland liebt seine Bürokratie. Und bereits der Begriff Ausbildereignungsverordnung klingt nach unverständlichen Paragraphen in hochkompliziertem Deutsch.

Aber auch das ist nur ein weiteres Vorurteil. Tatsächlich ist die Ausbildereignungsverordnung nämlich seit der Neuregelung im Jahr 2009 so unkompliziert wie lange nicht. Selbst die Inhalte für den Ausbilderkurs wurden von sieben Handlungsfeldern auf vier Felder zusammengekürzt.

Außerdem regelt die AEVO die Voraussetzungen zum Ausbilden. Und hier ist das Allerwichtigste die fachliche Kompetenz. Ausbilden sollen also Menschen, die nachweislich Ahnung von ihrem Gebiet haben. Und anzunehmen, dass das nur auf solche Menschen zutrifft, die diese Ausbildung einst selbst durchlaufen haben, wäre schon ziemlich kleingeistig, wenn Sie mich fragen.

Schließlich wäre es gegenüber Studenten, Autodidakten, Menschen, die viel Zeit in berufliche Weiterbildung gesteckt haben, sowie Menschen mit langjähriger und praktischer Berufserfahrung auch noch hochgradig diskriminierend gegenüber. Oder wie sollte man einem alten Haudegen mit 30 Jahren Berufspraxis klarmachen, wieso er den Ausbilderschein nicht machen darf, der 21-jährige Neuling im Betrieb, der nach der fertigen Ausbildung nun in seiner ersten Festanstellung ist, aber sehr wohl?

Wenn Sie mehr Infos über die Ausbildereignungsverordnung haben möchten, dann sollten Sie diesen Beitrag noch lesen. Hier fasse ich nämlich alle wichtigen Eckpunkte dieses Dokuments für Sie kurz und prägnant zusammen.

Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung – das sind die 3 anerkannten Alternativen

Sie können also Ihren Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen und müssen dafür keine Voraussetzungen erfüllen. Die einzigen Ausnahmen finden Sie in diesem Beitrag. Allerdings müssen Sie – um anschließend auch wirklich ausbilden zu dürfen – auch Ihre fachlichen Kompetenzen nachweisen – und hierfür gibt es drei Alternativen:

© lassedesignen, Fotolia.de

(1) Abgeschlossenes Studium

Die naheliegendste Alternative zu einer abgeschlossenen Ausbildung ist ein abgeschlossenes Studium. Dabei ist aber logischerweise auf die inhaltliche Nähe zu achten. Natürlich kann ein studierter Geisteswissenschaftler mit Master in Philosophie nicht in der KFZ-Werkstatt ausbilden. Wer aber ein abgeschlossenes Studium in Mechatronik oder Maschinenbau hat, der könnte hier durchaus in Frage kommen.

Als Faustregel gilt dabei, dass Sie Ihr Handwerk verstehen müssen. Und weil das nicht mit einer gesonderten Prüfung festgestellt wird, entscheidet hier die zuständige IHK / HWK mit Blick auf Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse. Je mehr Überschneidungen in den Inhalten, desto größer die Chancen, dass das abgeschlossene Studium anerkannt wird, um ausbilden zu dürfen.

(2) Fortbildungen / Weiterbildungen / Seminare

Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt, heißt ein bekanntes Sprichwort. Und da ist viel Wahrheit dran. Manchmal landet eine fachfremde Person in einem völlig anderen Job. Möglicherweise ursprünglich als Notlösung. Und wie das Leben dann oft so spielt, entwickelt sich hieraus dann etwas. Mitarbeiter und Unternehmen wachsen zusammen. Und obwohl der potenzielle Ausbilder weder auf diese Position studiert hat noch eine vergleichbare Ausbildung durchlaufen hat, bringt er alle wichtigen Eigenschaften mit, die ein Ausbilder haben sollte.

Umso trauriger wäre es doch, diesem Mitarbeiter, der ganz genau weiß, was er macht, diesen Schritt zu verwehren. Nachweise bedarf es trotzdem. Und das sollte letztlich auch im Interesse des Unternehmens liegen. Auch hier hat die zuständige IHK / HWK das letzte Wort. Dennoch sind viele Fortbildungen, Weiterbildungen und Seminare, in denen das grundsätzliche Know-how erworben und vertieft worden ist, die halbe Miete. Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung? Das geht auch durch Engagement, Einsatz und autodidaktisch unabhängig von Werdegang und Alter.

(3) Langjährige Berufserfahrung

Last, but not least, habe ich eben schon das Beispiel des alten Haudegens gebracht, dem die junge Generation mit ihrem Lehrbuchwissen doch ohnehin nichts vormacht. Zwar gibt es hier auch ein kleines Aber, grundsätzlich jedoch akzeptiert die zuständige IHK / HWK oft auch langjährige Berufserfahrung als Pendant zur abgeschlossenen Ausbildung.

Aber… Die ursprüngliche Intention hinter der Neuauflage der Ausbildereignungsverordnung im Jahr 2009 war es, die Qualität der Ausbildungen in Deutschland zu erhöhen. Und diese ging nachweislich in den Keller, weil zwischen 2003 und 2009 keinerlei Auflagen existierten.

Ja, richtig gehört. Zwischen 2003 und 2009 musste der bei der zuständigen Kammer eingetragene Ausbilder keinen Ausbilderschein haben und damit auch keine Qualifikationen nachweisen.

Nun geht es hier aber um die Frage nach dem fachlichen Know-how. Und obwohl eine pauschale Antwort wie „10 Jahre praktische Berufserfahrung reichen“ oder „15 Jahre“ oder „20 Jahre“ nicht möglich ist, so habe ich die Erfahrung gemacht, dass man hier seitens der IHKs / HKWs mit gesundem Menschenverstand sehr realistisch an die Sache herangeht. Nachfragen lohnt sich also immer.

Fazit

In diesem Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, dass der Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung keineswegs ein Wunschtraum ist. Im Gegenteil. Es ist sogar die recht gängige Praxis, dass potenzielle Ausbilder Ihr fachliches Know-how durch einen der drei hier vorgestellten Wege nachweisen.

Und mal unter uns gesprochen: Letztlich kommt es beim Ausbilden ganz massiv auf die sozialen Kompetenzen des Ausbilders an. Ob er seine Ausbildung mit einer glatten Eins bestanden hat, ein Studium im Dreierbereich vorzuweisen hat, Monate lang an der Abendakademie die Schulbank gedrückt hat, oder einfach nur schon sein ganzes Leben in diesem Berufsfeld tätig ist, ist dabei doch immer zweitrangig.

Ich finde, Menschen sollten dafür bewertet werden, wer sie sind, und nicht dafür, woher sie gekommen sind.

Welche Erfahrung haben Sie zum Thema Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung gemacht? Ich bin sehr daran interessiert, von Ihren Erfahrungen zu hören. Am einfachsten geht das, wenn Sie meiner Facebook-Unternehmensseite folgen und dort mit mir in Kontakt treten und einfach eine Diskussion eröffnen.

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Ich freue mich auf Ihre Meinung zu diesem spannenden Thema. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dort übrigens auch im direkten Dialog jederzeit Rede und Antwort, wenn Sie spezielle Fragen zu diesen oder anderen Themen haben.

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