Ausbilderschein Voraussetzungen: Dein Weg zum qualifizierten Ausbilder

Wer studieren will, der braucht Abitur, bzw. eine Hochschulreife. Wer LKW fahren will, der braucht einen dementsprechenden FĂŒhrerschein. Und wer ausbilden will? Der braucht einen Ausbilderschein. Doch was genau sind eigentlich die Ausbilderschein Voraussetzungen, die Du erfĂŒllen musst? Und ist es letztendlich tatsĂ€chlich so einfach, dass Du zum Ausbilden bloß den Schein benötigst?

In diesem Beitrag möchte ich Dir gerne einen Überblick darĂŒber geben, was alles zu den Ausbilderschein Voraussetzungen gehört und wieso es daran in den allerseltensten FĂ€llen scheitert.

Die Ausbilderschein Voraussetzungen: So sehen sie aus

ZunĂ€chst einmal eine ganz klare und gute Nachricht: Die Ausbilderschein Voraussetzungen, also die Bedingungen, um an der AusbilderprĂŒfung der IHK/HWK teilzunehmen und somit den Ausbilderschein zu erwerben, erfĂŒllt grundsĂ€tzlich jeder Mensch. Das liegt einfach daran, dass hier keinerlei Restriktionen vorliegen.

Was also viel eher mit der Frage nach den (nicht vorhandenen) Ausbilderschein Voraussetzungen gemeint ist, ist die Frage danach, wer in Deutschland mit einem vorhandenen AdA-Schein spÀter auch in der Praxis als Ausbilder tÀtig sein darf.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es hierzu in §28 Absatz 1, dass nur solche Menschen ausbilden dĂŒrfen, die die persönlichen und fachlichen Eignungen erfĂŒllen. Doch was genau ist mit diesem Beamtendeutsch nun gemeint?

Die persönliche Eignung – Teil 1 der Ausbilderschein Voraussetzungen

Wie bei so vielen Aspekten des Lebens, will man auch in der AEVO (Ausbildereignungsverordnung), in der geregelt wird, wer denn nun geeignet ist und wer nicht, erst einmal vom Guten im Menschen ausgehen. Und das finde ich auch absolut richtig so! Infolgedessen wird in Bezug auf die persönliche Eignung unterstellt, dass jeder Mensch diese erfĂŒllt. Statt also zu schreiben, wie jemand sein muss, um als „persönlich geeignet“ zu gelten, wird ein anderer Ansatz verfolgt. So spricht man in der AEVO sowie im BBiG von HindernisgrĂŒnden, die gewissen Personen die Eignung aberkennen.

Als nicht geeignet gilt beispielsweise ein Mensch, der gemĂ€ĂŸ §29 des Berufsbildungsgesetzes keine Kinder und Jugendliche beschĂ€ftigen darf. Das liegt vor, wenn z.B. folgende Aspekte vorliegen:

  • Du bist aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt worden.
  • Du hast gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz verstoßen – unabhĂ€ngig davon, ob eine Verurteilung erfolgt ist oder die Anklage fallen gelassen, bzw. das Verfahren eingestellt worden ist.
  • Du hast jugendgefĂ€hrdende Schriften verbreitet.

Zusammengefasst: Solltest Du in Deinem bisherigen Leben nicht schon gewaltig ĂŒber die StrĂ€nge geschlagen haben, dann kannst Du sehr leicht davon ausgehen, dass Du den persönlichen Teil der Ausbilderschein Voraussetzungen bereits erfĂŒllst. Doch wie sieht es mit dem fachlichen Teil nun aus?

Die fachliche Eignung – Teil 2 der Ausbilderschein Voraussetzungen

WĂ€hrend fĂŒr den persönlichen Teil nur HindernisgrĂŒnde existiert haben, musst Du hier nun tatsĂ€chlich etwas auf der Haben-Seite vorweisen können. So ist es – zur Wiederholung – zwar vollkommen unerheblich fĂŒr die Teilnahme an der Ausbilderschein-PrĂŒfung, ob und welche fachlichen Qualifikationen Du besitzt. FĂŒr das spĂ€tere Ausbilden musst Du jedoch auf Deinen Gebiet ĂŒber einen ausreichenden Wissensstand verfĂŒgen, um junge Menschen ausbilden zu dĂŒrfen.

Klingt irgendwie logisch, oder?

Wenn Du jetzt allerdings denkst, dass Du die hiermit verbundenen Ausbilderschein Voraussetzungen sehr wahrscheinlich nicht erfĂŒllen kannst, dann habe ich (vielleicht) eine gute Nachricht fĂŒr Dich. Denn es gibt tatsĂ€chlich mehrere Möglichkeiten, um Dein fachliches Know-how nachweisen zu können.

So gilst Du als ausreichend fachlich geeignet, wenn Du:

  • Die Ausbildung selber durchlaufen hast, in der Du nun ausbilden möchtest (abgeschlossene Berufsausbildung).
  • Du stattdessen ein vergleichbares Studium an einer Uni oder (Fach-)Hochschule durchlaufen hast.
  • Durch Fortbildungen oder Seminare entsprechende Qualifikationen erworben hast – oder
  • LangjĂ€hrige Berufserfahrung in Deiner Branche vorweisen kannst.

Wie Du siehst, muss man fĂŒr eine fachliche Eignung also weder studiert noch jahrelange Fortbildungs-Programme durchlaufen haben. Oft wird die Anerkennung schon erteilt, wenn Du einfach nur schon lange genug dabei bist. Wenn Du unsicher bist, ob Du ĂŒber die fachliche Eignung verfĂŒgst, kann Dir die fĂŒr Dich zustĂ€ndige IHK / HWK genauere Auskunft erteilen.

Die Ausbilderschein Voraussetzungen und wieso es daran praktisch nie scheitert© olly, Fotolia.de

Alle Ausbilderschein Voraussetzungen erfĂŒllt – was gibt es noch zu beachten?

Wie ich eingangs schon erklĂ€rt habe, scheitert man auf dem Weg zum Ausbilder praktisch nie an den Ausbilderschein Voraussetzungen sowie den beschriebenen Eignungen. Obwohl also ein extrem hoher Prozentsatz aller Arbeitnehmer in Deutschland theoretisch die Eignungen erfĂŒllt, ist trotzdem noch lange nicht jeder auch in der Praxis zum Ausbilder geeignet.

So gibt es – und das weißt Du aus eigener Erfahrung sicherlich sehr gut – gute und schlechte Lehrer, bzw. Ausbilder. Wir alle hatten doch diesen einen Mathe- oder Deutschlehrer, der uns sĂ€mtliche ‚vielleicht mal vorhandene‘ Freude an diesem Fach genommen hat. Und wir alle hatten auch mal in FĂ€chern, die uns von Natur aus nicht so gut gelegen haben, bestimmte Lehrer, die dennoch akzeptable Leistungen aus uns herauskitzeln konnten und womöglich sogar unser Interesse an eigentlich uninteressanten Themengebieten wecken konnten.

FĂŒhlst Du Dich zum Ausbilder berufen?

Ausbilder ist mehr als nur ein Beruf. Das Wort „Beruf“ kommt nicht von ungefĂ€hr von „Berufung“. Gewissermaßen muss man sich also dazu berufen fĂŒhlen, sich der verantwortungsvollen Aufgabe zu stellen, Jugendliche, bzw. junge Menschen, zu formen und zu prĂ€gen. In diesem Zusammenhang scheinen sich auch gewisse menschliche Eigenschaften beobachten zu lassen, die besonders gute Ausbilder auszeichnen. 6 typische Ausbilder Eigenschaften habe ich fĂŒr Dich im verlinkten Blogbeitrag genauer durchleuchtet.

Wenn man Dich beispielsweise in Deiner Firma gefragt hat, ob Du nicht Ausbilder werden willst, dann solltest Du Dir sehr gut ĂŒberlegen, was das bedeutet. Viele Deiner momentan noch alltĂ€glichen Arbeiten werden nĂ€mlich nach und nach an Deine Kollegen oder auch Deine zukĂŒnftigen Azubis ĂŒbergehen. Das Betreuen der Auszubildenden wird fortan ein großer Teil Deines beruflichen Alltags sein.

Genau deshalb habe ich Dir noch drei weitere lesenswerte Artikel zu diesem Thema in meinem Blog zusammengestellt. So erfÀhrst Du in diesem Beitrag, ob Du auch wirklich zum Ausbilder geeignet bist. In einem anderen Artikel wiederum gehe ich der Frage nach, was es eigentlich bedeutet auszubilden: Hier zeige ich Dir auf, was mit dem Fördern von jungen Menschen so alles einhergeht. Und zu guter Letzt erfÀhrst Du an dieser Stelle meiner Webseite, wie unser Ausbildungssystem in Deutschland eigentlich funktioniert.

Ausbilderschein Vorteile: Nachgewiesene Kenntnisse und FĂ€higkeiten

Den Ausbilderschein machen, bedeutet auch, dass Du wertvolle Kenntnisse und FĂ€higkeiten dazugewinnst. Auf diese Weise bist Du auch automatisch interessanter fĂŒr den Arbeitsmarkt. Nicht umsonst ist es möglich, mit dem Ausbilderschein mehr Gehalt fordern zu können. Ausbilder werden bietet dementsprechend auch ganz praktische Vorteile.

Dabei sind es nicht nur die sogenannten „Soft Skills“, mit denen ein Ausbilder auf sich aufmerksam macht. Beispielsweise FĂŒhrungsqualitĂ€ten, Organisationstalent und eine grundlegende Hilfsbereitschaft. Wer den Ausbilderschein hat, der zeigt damit auch ganz automatisch, dass er in seinem Gebiet das entsprechende Know-how hat.

Kurzum: Der Ausbilderschein erhöht Deinen Marktwert. Und das kann sich einerseits in direkten Gehaltsverhandlungen mit dem bisherigen Arbeitgeber im Geldbeutel bemerkbar machen und ist andererseits auch ein großer Vorteil, wenn Du mit dem Gedanken spielst, ĂŒber kurz oder noch in einem anderen Unternehmen tĂ€tig zu werden.

Mit dem Ausbilderschein, bzw. als im Unternehmen tĂ€tiger Ausbilder hast Du zudem einen hohen Stellenwert. Auch das ist letztlich ein großer Vorteil vom Ausbilderschein.

Jetzt den Ausbilderschein machen

Wie ich Dir in diesem Beitrag hoffentlich aufzeigen konnte, gibt es zwar nur geringe HĂŒrden bei den Ausbilderschein Voraussetzungen. Die Entscheidung, ob Du diese Aufgabe annimmst, sollte dennoch nicht leichtfertig getroffen werden.

Falsche Bescheidenheit oder voreilige SchlĂŒsse sollten Dir jedoch auch nicht im Weg stehen. Bevor Du also zum Schluss kommst, dass das Ganze doch nichts fĂŒr Dich ist, lies bitte noch diesen Artikel. Hier zeige ich Dir die 7 gĂ€ngigsten MissverstĂ€ndnisse auf, die Menschen davon abhalten, den Ausbilderschein zu machen.

Du bist bis hierhin dabei geblieben?

Du erfĂŒllst die zugegeben geringen Ausbilderschein Voraussetzungen?

Und Du hast richtig Lust, diese Aufgabe anzupacken?

Dann brauchst Du Dich zumindest vor der PrĂŒfung bei der IHK / HWK nicht zu fĂŒrchten. Denn genau hierfĂŒr habe ich ein Programm entwickelt, das Dich zeitsparend, kostengĂŒnstig und beinahe bombensicher zum Ziel fĂŒhren wird.

Klick bitte hier fĂŒr mehr Informationen zum Ausbilderkurs:

>>> MEHR INFOS ZUM AUSBILDERKURS <<<

Und 
 Falls Du noch andere brennende Fragen zum Ausbilderschein haben solltest – dann findest Du in meinem umfangreichen Blog die Antworten darauf:

FĂŒr alles Weitere stehe ich Dir gerne & jederzeit fĂŒr einen persönlichen Kontakt zur VerfĂŒgung! Ein paar hĂ€ufig gestellte Fragen zum Ausbilderschein habe ich außerdem zum Abschluss schon vorweggenommen!

Was kostet der Ausbilderschein?

Du schreckst noch vor der Anmeldung zum Ausbilderschein zurĂŒck, weil Du glaubst, der Ausbilderschein könnte zu teuer sein? Dann kann ich Dich jetzt schon beruhigen. Die exakten Ausbilderschein Kosten bespreche ich ausfĂŒhrlich im verlinkten Beitrag.

Was sind meine Aufgaben als Ausbilder?

Deine Rolle als Ausbilder ist ausgesprochen vielseitig. GrundsĂ€tzlich betreust Du mit dem Ausbilderschein die Azubis im Betrieb. Du planst, organisierst und begleitest die betriebliche Ausbildung. Du fĂŒhrst die jungen Menschen, gehst mit gutem Beispiel voran und trĂ€gst außerdem die Verantwortung dafĂŒr, dass der Nachwuchs Schritt fĂŒr Schritt in den Job hineinwĂ€chst.

Ist der Ausbilderschein ĂŒberall Voraussetzung?

Nicht ganz. TatsĂ€chlich gibt es ein paar Ausnahmen von der Regel. Beispielsweise in den sogenannten Freien Berufen ist das Ausbilden ohne Ausbilderschein möglich. In allen anderen gĂ€ngigen Branchen und Berufen brauchst Du jedoch unweigerlich den Ausbilderschein, um als Ausbilder im Betrieb tĂ€tig sein zu dĂŒrfen.

Kann man den Ausbilderschein auch wieder verlieren?

TatsĂ€chlich ist es möglich, dass einem der Ausbilderschein entzogen wird. Das passiert dann, wenn die hier angesprochenen Voraussetzungen eines Tages nicht mehr vorliegen. Wer also beispielsweise wĂ€hrend der Zeit als Ausbilder jugendgefĂ€hrdende Schriften verbreitet, dem fehlt die persönliche Eignung, um der TĂ€tigkeit als betrieblicher Ausbilder weiterhin nachgehen zu dĂŒrfen. Das gleiche gilt natĂŒrlich fĂŒr andere Extremsituationen. Beispielsweise wenn der Ausbilder Drogenhandel betreibt. UnabhĂ€ngig von etwaigen GefĂ€ngnisstrafen ist es dann fĂŒr mindestens fĂŒnf Jahre nach Jugendschutzgesetz nicht erlaubt, Kinder und Jugendliche auszubilden.

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