Wer darf ausbilden? Voraussetzungen und Eignung für Ausbilder
Du möchtest in deinem Unternehmen ausbilden oder wurdest gefragt, ob du die Ausbilderrolle übernehmen kannst?
Dann stellt sich dir wahrscheinlich die Frage: Wer darf eigentlich ausbilden und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In diesem Artikel erfährst du alles über die rechtlichen Grundlagen, persönliche Eignung und was es wirklich bedeutet, junge Menschen auf ihrem Berufsweg zu begleiten.
Ausbilden – mehr als nur ein Job
Bevor wir uns den formalen Anforderungen widmen, lass uns eines klarstellen:
Ausbilder sein bedeutet viel mehr als nur Wissen zu vermitteln!
Es bedeutet, junge Menschen in einer entscheidenden Lebensphase zu begleiten, sie zu fördern und ihnen Werte zu vermitteln, die sie ein Leben lang prägen werden.
Als Ausbilder hast du einen wesentlichen Anteil an der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen. Du bist nicht nur Wissensvermittler, sondern auch Mentor, Vorbild und manchmal sogar Vertrauensperson.
Diese Rolle ist mit viel Verantwortung verbunden – aber auch mit enormer Erfüllung.
Die rechtlichen Grundlagen: Wer darf ausbilden?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) regeln, wer in Deutschland ausbilden darf. Dabei werden drei wesentliche Eignungskriterien unterschieden:
1. Persönliche Eignung (§ 29 BBiG)
Die persönliche Eignung ist ein grundlegendes Kriterium. Nicht geeignet sind Personen, die:
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen
- Wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die auf Grund des Gesetzes erlassenen Vorschriften verstoßen haben
Konkret bedeutet das: Wer beispielsweise wegen bestimmter Straftaten vorbestraft ist oder gegen Ausbildungsvorschriften verstoßen hat, darf keine Auszubildenden betreuen.
Mehr zum Thema „Ausbilden trotz Vorstrafe“ findest du in folgendem ausführlichen Artikel: Jetzt lesen!
2. Fachliche Eignung (§ 30 BBiG)
Fachlich geeignet ist, wer:
- Die notwendigen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt
- In der Regel die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
- Eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist
Das bedeutet: Du solltest den Beruf, in dem du ausbildest, selbst erlernt haben oder über vergleichbare Qualifikationen verfügen.
Alternativ kann auch ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung anerkannt werden.
3. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 30 BBiG)
Hier kommt der bekannte „Ausbilderschein“ ins Spiel. Du musst nachweisen, dass du:
- Die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt
- Diese durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachweisen kannst
Diese Eignung umfasst vier Bereiche (sog. Handlungsfelder):
- HF1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- HF2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
- HF3: Ausbildung durchführen
- HF4: Ausbildung abschließen
Betriebliche Voraussetzungen: Kann dein Unternehmen ausbilden?
Nicht nur du als Person musst geeignet sein – auch dein Betrieb muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein
- Das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Fachkräften muss angemessen sein
- Alle im Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Tätigkeiten müssen vermittelt werden können
❗️Gut zu wissen: Falls dein Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken kann, besteht die Möglichkeit einer Verbundausbildung mit anderen Unternehmen oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Du willst mehr über das Thema „Verbundausbildung“ und verschiedene Kooperationsmodelle erfahren? Dann schau dir gern unseren passenden Artikel an: Verbundausbildung & Kooperationsmodelle – jetzt lesen!

Der Weg zum Ausbilderschein: Berufs- und arbeitspädagogische Eignung erwerben
Der Ausbilderschein (AEVO-Schein) ist für die meisten Ausbilder Pflicht. Um ihn zu erwerben, gibt es verschiedene Wege:
1. Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung
Die gängigste Methode ist ein Vorbereitungskurs bei der IHK, HWK oder privaten Bildungsträgern.
Besonders flexibel und modern sind heute Online-Kurse wie beispielsweise von Ausbilderschein24.de, die es dir ermöglichen, die Vorbereitung optimal in deinen Berufsalltag zu integrieren.
Ein innovativer Ansatz ist das StoryLearning-Konzept, bei dem die Lerninhalte in eine spannende Geschichte eingebettet werden. Diese Methode macht das Lernen nicht nur angenehmer, sondern führt nachweislich zu besserem Verständnis und Behalten der Inhalte.
2. Die AEVO-Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil:
- Schriftlich: 180 Minuten Multiple-Choice-Aufgaben
- Praktisch: 15-minütige Präsentation einer Ausbildungssituation plus 15 Minuten Fachgespräch
Nach bestandener Prüfung erhältst du den Ausbilderschein und damit die offizielle Befähigung, Auszubildende auszubilden.
Achtung: Aber erst in Kombination mit deiner fachlichen Eignung (Berufsabschluss, Studium oder Berufserfahrung) erhältst du auch die notwendige Berechtigung, Azubis in deinem Unternehmen tatsächlich auszubilden.
Ausnahmen von der AEVO-Pflicht
In bestimmten Fällen kann die berufs- und arbeitspädagogische Eignung auch ohne AEVO-Prüfung anerkannt werden:
- Bei Meistern, da die AEVO-Inhalte Teil der Meisterprüfung sind
- Bei bestimmten pädagogischen Studienabschlüssen
- In einigen Berufen des öffentlichen Dienstes
- Bei langjähriger Ausbildungserfahrung (vor allem relevant in der Übergangszeit nach Wiedereinführung der AEVO 2009)
Im Zweifelsfall solltest du bei deiner zuständigen Kammer (IHK oder HWK) nachfragen, ob in deinem Fall eine Ausnahme gilt.
Mehr als Vorschriften: Was einen guten Ausbilder wirklich ausmacht
Die gesetzlichen Anforderungen sind das eine – doch was macht einen wirklich guten Ausbilder aus?
Hier kommt es vor allem auf 3 sehr wichtige „Skills“ an:
1. Beziehungskompetenz
Erfolgreiche Ausbildung basiert auf einer vertrauensvollen Beziehung. Als Ausbilder solltest du:
- Authentisch und nahbar sein
- Zuhören können und Interesse zeigen
- Verständnis für die Lebenswelt junger Menschen haben
- Klare Grenzen setzen, aber auch Freiräume gewähren
2. Vorbildfunktion
Azubis lernen mindestens genauso viel durch Beobachtung wie durch direkte Anleitung. Daher ist es wichtig, dass du:
- Selbst lebst, was du vermittelst
- Professionelles Verhalten vorlebst
- Auch mit Fehlern konstruktiv umgehst
- Begeisterung für den Beruf ausstrahlst
3. Echtes Interesse an der Entwicklung junger Menschen
Ein guter Ausbilder:
- Erkennt und fördert individuelle Stärken
- Unterstützt bei der Überwindung von Schwächen
- Gibt regelmäßig konstruktives Feedback
- Freut sich aufrichtig über die Fortschritte seiner Schützlinge
Die Vorteile des Ausbildens: Was du zurückbekommst
Als Ausbilder investierst du viel Zeit und Energie – doch du bekommst auch viel zurück:
1. Persönliche Bereicherung
- Du bleibst selbst am Puls der Zeit und lernst ständig dazu
- Du entwickelst deine eigenen Führungs- und Kommunikationsfähigkeiten weiter
- Du erlebst die Genugtuung, junge Menschen wachsen zu sehen
2. Betriebliche Vorteile
- Du bildest Fachkräfte aus, die genau zu deinem Unternehmen passen
- Du sicherst langfristig den Fachkräftebedarf
- Du bringst frische Perspektiven und aktuelles Wissen ins Unternehmen
3. Gesellschaftlicher Beitrag
- Du leistest einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Bildung in Deutschland
- Du hilfst jungen Menschen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden
- Du trägst zur Zukunftsfähigkeit deiner Branche bei
Fazit: Ausbilden – eine lohnende Herausforderung
Ausbilder zu sein bedeutet weit mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Es bedeutet, junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, nicht nur fachlich kompetent, sondern auch persönlich reif zu werden.
Die formalen Hürden – persönliche, fachliche und pädagogische Eignung – sind wichtig und sinnvoll. Sie stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.
Doch letztlich sind es deine Persönlichkeit, dein Engagement und deine Begeisterung für den Beruf und die Arbeit mit jungen Menschen, die den Unterschied machen.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und die Bereitschaft mitbringst, dich auf diese besondere Herausforderung einzulassen, dann warte nicht länger – werde Ausbilder und präge die nächste Generation von Fachkräften!
FAQs zum Thema „Wer darf ausbilden?“
Muss ich als Ausbilder immer einen Ausbilderschein haben?
In den meisten Fällen ja. Ausnahmen gelten für Meister und bestimmte andere Berufsgruppen. Im Zweifelsfall bei deiner zuständigen Kammer nachfragen.
Wie lange dauert ein Vorbereitungskurs für den Ausbilderschein?
Das variiert je nach Anbieter.Präsenzkurse dauern meist 40-120 Stunden, bei Online-Kursen wie Ausbilderschein24.de kannst du im eigenen Tempo lernen.
Kann ich als Ausbilder tätig sein, wenn ich selbst keinen Berufsabschluss in dem Ausbildungsberuf habe?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Entscheidend ist, dass du die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, was auch durch ein Studium oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.
Wie viele Azubis darf ein Ausbilder betreuen?
Das Gesetz schreibt kein festes Verhältnis vor, aber es muss angemessen sein. Als Faustregel gilt oft: Ein Vollzeit-Ausbilder sollte nicht mehr als 8 Azubis betreuen.
Darf ich als Ausbilder tätig sein, wenn ich eine Vorstrafe habe?
Das hängt von der Art der Vorstrafe ab. Entscheidend ist, ob sie Zweifel an deiner persönlichen Eignung begründet, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen steht.
Weitere Infos zu diesem Thema findest du in diesem lesenswerten Artikel: Ausbilderschein trotz Vorstrafe – geht das?
Jetzt bist du gefragt!
Wann wirst DU Ausbilder? Starte noch heute und entwickle junge Menschen zu wahren „Talentmentoren“ und starken Persönlichkeiten!
Lass uns gemeinsam die Zukunft gestalten!