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Wie viele Azubis pro Ausbilder erlaubt sind in Deutschland

„Wie viele Azubis pro Ausbilder sind erlaubt?“, lautet eine Frage, die ich oft gestellt bekomme.

Anders gefragt: Wie viele Ausbilder pro Betrieb braucht man, wenn man eine bestimmte Anzahl an Azubis ausbilden möchte.

Interessanterweise handelt es sich dabei um Fragen, über die im Internet kontroverse Angaben zu finden sind. An einer Stelle ist beispielsweise von einer Empfehlung seitens der Bundesagentur für Arbeit die Rede. Es gäbe keine Faustregel, heißt es die These der Empfehlung unterstützend anderswo. Und wieder auf einer anderen Seite sind ganz konkrete Zahlen angepriesen, wie beispielsweise maximal 16 Azubis pro Ausbilder.

Einmal mehr bekommen wir die Antwort auf die Frage nach der Anzahl an Azubis pro Ausbilder nur, wenn wir uns das BBiG anschauen. Das steht für Berufsbildungsgesetz und regelt eben solche Fragen. Und damit Sie sich nicht durch regelrechte Papierberge von Paragrafen in Beamtendeutsch hindurch quälen müssen, habe ich das für Sie übernommen. Eine klare Antwort erhalten Sie hier in diesem Blogbeitrag.

Anzahl an Azubis pro Ausbilder – das steht dazu im BBiG

Fündig wird man in einer Veröffentlichung vom Bundesinstitut für Berufsbildung von Montag, den 25. Januar 2016. Hier werden unter dem zweiten Punkt die Kriterien für die Eignung der Ausbildungsstätten geregelt. Neben Punkten zum Ausbildungsplan, zur Beschaffenheit und Ausstattung der Ausbildungsstätte und zur Verfügbarkeit der Ausbildungsregelung finden Sie hier auch die personellen Anforderungen.

In Punkt 2.5.2 wird hierbei die Relation zwischen Auszubildenden und Ausbildern besprochen, wobei eine wichtige Unterscheidung getroffen wird. Nämlich die Frage, ob der Ausbilder nur nebenberuflich ausbildet / nebenberuflich im Unternehmen tätig ist (2.5.2.1) oder als hauptberuflicher Ausbilder agiert (2.5.2.2). Schauen wir uns diese Fälle etwas genauer an.

Wie viele Azubis pro Ausbilder sind für einen nebenberuflichen Ausbilder erlaubt?

Im ersten Fall ist es so, dass gemäß § 22 Absatz 1 und 2 BBiG eine Person dann als „nebenberuflicher Ausbilder“ gilt, wenn er oder sie noch weitere betriebliche Funktionen ausübt. In diesem Fall „sollen durchschnittlich nicht mehr als drei Auszubildende selbst“ ausgebildet werden (vgl. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA162.pdf, Seite 2). Interessant ist hierbei die Formulierung.

Einerseits unterscheidet sich das Wort „sollen“ doch sehr klar vom Wort „müssen“. Und andererseits ist „durchschnittlich“ ebenfalls ein sehr ausdehnbar zu interpretierender Begriff.

Angenommen, es gibt in der Buchhaltung nur einen einzigen Azubi. In der Online-Redaktion kommen aber auf einen einzigen Festangestellten fünf Azubis. Wäre das dann unter „durchschnittlich drei Azubis“ zu verstehen? Und scheint es sich hier womöglich wirklich bloß um eine Empfehlung zu handeln?

Wie viele Azubis pro Ausbilder sind für einen hauptberuflichen Ausbilder erlaubt?

Analog dazu findet man bei den Richtlinien für hauptberufliche Ausbilder, also für solche Personen, die ausschließlich ausbilden und nicht mit anderweitigen Aufgaben betraut sind, eine ähnlich schwammige Formulierung. Hier heißt es, dass solchen hauptberuflichen Ausbildern nicht mehr als 16 Auszubildende in einer Gruppe zugeteilt werden sollen. Auch hier wäre eine klare und konkrete Aussage möglich gewesen, die am Ende durch das „sollen“ wieder wirkt, als sei es grundsätzlich frei verhandelbar.

Denn: im weiteren Verlauf des Textes heißt es außerdem: „Eine Abweichung von dem angegebenen Zahlenverhältnis ist insbesondere dann zulässig, wenn und soweit besondere betriebliche oder überbetriebliche Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung durchgeführt werden.“ (vgl. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA162.pdf, Seite 3)

Wie viele Azubis pro Ausbilder sind erlaubt?
© Rawpixel.com, Fotolia.de

Sind dementsprechend unendlich viele Azubis pro Ausbilder erlaubt?

Jein, denn im gleichen Dokument, in dem diese Richtlinien festgehalten sind, lassen sich noch weitere personelle Einschränkungen finden. So hat der Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass ein „angemessenes Verhältnis“ (vgl. ebd. S.3) zwischen der Zahl der Azubis und der Zahl der Fachkräfte des Unternehmens besteht. Als ein solches angemessenes Verhältnis gelten die folgenden Relationen:

  • 1-2 Fachkräfte im Betrieb = 1 Azubi ist angemessen
  • 3-5 Fachkräfte im Betrieb = 2 Azubis sind angemessen
  • 6-8 Fachkräfte im Betrieb = 3 Azubis sind angemessen
  • Pro 3 weitere Fachkräfte im Betrieb ist ein weiterer Azubi angemessen

Hochgerechnet bedeutet das also, dass ein hauptberuflicher Ausbilder das Maximum von 16 Azubis nur dann annehmen dürfte, wenn es im Betrieb ca. 45-47 Fachkräfte gibt.

Diese Relationen gilt es nach § 28 Absatz 3 BBiG zu sichern. Wenn Ihr Betrieb mit der Ausbildung startet, könnten zuständige Stellen das auch im Rahmen der Eignungsprüfung prüfen. Allerdings sind alle diese Angaben Empfehlungen und Tendenzen. Deshalb kursieren hierzu eine Vielzahl an Antworten im World Wide Web.

Fazit und persönliche Empfehlung

In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich mich damit auseinandergesetzt, wie viele Azubis pro Ausbilder in Deutschland erlaubt sind. Wollen Sie als „angemessen“ durchgehen und auf der sicheren Seite sein, sollten Sie es anstreben, diese Zahlen und Relationen einzuhalten. Da es allerdings offenkundig nur grobe Richtwerte sind, von denen ein Abweichen zunächst einmal nicht sanktioniert wird, scheint rein vom Gesetzgeber her kein Personalbedarf zu bestehen, wenn temporär mal mehr Azubis als vorgesehen im Unternehmen beschäftigt sind.

Am Ende sollte bei alldem aber nicht vergessen werden, dass das Ausbildungssystem in Deutschland grundsätzlich eine Win-Win-Situation ist. Nicht selten sind die guten Azubis von gestern die Führungskräfte von morgen. Viele Unternehmen bilden deshalb in erster Linie für den Eigenbedarf aus.

In diesem Sinne sollte es an vorderster Front in Ihrem eigenen betrieblichen Interesse sein, angemessene Verhältnisse zwischen Azubis und Ausbildern herzustellen. Schließlich geht es beim Ausbilden darum, junge Menschen zu fördern. Und das kann nur geschehen, wenn sich der Ausbilder auch wirklich die nötige Zeit für seine/n Schützling/e nehmen kann. Dazu gehört neben richtigem Feedback für Azubis auch die Azubi Leistungsbeurteilung.

Ich hoffe, dieser Beitrag konnte Ihre Fragen beantworten und Sie haben ein gutes Bild zu der Thematik erhalten. Es ist noch etwas offen geblieben? Dann zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren!

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