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Auslandsaufenthalt während der Ausbildung: Möglichkeiten für Azubis

Im Studium ist das Auslandssemester Gang und Gebe. Ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist da schon deutlich ungewöhnlicher. Schließlich besteht alleine rechtlich betrachtet noch nicht allzu lange überhaupt die Möglichkeit dafür.

Seitdem allerdings im März 2005 im Berufsbildungsgesetz ein entsprechender Paragraf hinzugefügt wurde, ist es möglich, dass ein Teil der beruflichen Ausbildung im Ausland stattfindet. Wichtig ist hierbei, dass der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ausschließlich dem Ausbildungsziel dient. Wer also primär eine Art Sprachurlaub plant, der sollte vielmehr prüfen, ob dieser vielleicht als gesonderter Bildungsurlaub anerkannt werden könnte.

Im vorliegenden Blogbeitrag befasse ich mich mit den Möglichkeiten, die Azubis haben, um während der Ausbildung ins Ausland zu gehen.

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung: Voraussetzungen und Grundsätzliches

Die Gründe, während der Ausbildung einen Auslandsaufenthalt machen zu wollen, liegen natürlich auf der Hand. Die Welt ist zunehmend internationalisiert. Bei der Ausbildung im Ausland sammeln Azubis somit internationale berufliche Kompetenzen. Das hilft nicht nur für den Lebenslauf, sondern schafft darüber hinaus auch ein über die Landesgrenzen hinausgehendes berufliches Netzwerk. Last, but not least, steigert es die Sprachkenntnisse.

Wer sich später auf eine Festanstellung bewirbt, der dürfte mit der Berufspraxis in einem anderen Land und den dazugehörigen Sprachkenntnissen überdies deutlich interessanter sein als Mitbewerber*innen. Der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist dementsprechend gut für den eigenen Lebenslauf.

Dabei ist seit März 2005 im BBiG geregelt (§2 Abs. 3 BBiG), dass Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn das explizit dem Ausbildungsziel dient. Wichtig ist aber, dass in diesem Paragrafen eben nur die rechtlichen Eckpunkte für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung abgebildet sind. Ein genereller Anspruch darauf, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu durchlaufen, besteht nämlich nicht. Heißt also: Spielt der Ausbildungsbetrieb nicht mit, sind dem Azubi die Hände gebunden.

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung - Möglichkeiten für Azubis
© esthermm, Fotolia.de

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung: Die Ausbildung darf nicht unterbrochen werden

Damit ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung realisiert werden kann, muss dieser Auslandsaufenthalt ein integraler Bestandteil der Ausbildung sein. Das bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis nicht unterbrochen wird. Praktisch so, wie wenn ein Betrieb einen Azubi an einen anderen Betrieb verleihen würde.

Dementsprechend bleiben, wenn der Azubi tatsächlich ins Ausland gehen darf, alle Pflichten des Ausbildungsbetriebs ebenso bestehen wie die Pflichten als Azubi. Der Azubi ist somit auch weiterhin zu vergüten, sodass der Status in Bezug auf sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen unverändert ist.

Der Azubi muss beim Auslandsaufenthalt während der Ausbildung überdies gemäß dem Ausbildungsrahmenplan weiter ausgebildet werden. Während das im Betrieb im Ausland üblicherweise kein großes Problem darstellt, ist es bei der Berufsschule schon etwas komplizierter. Laut § 2 Abs. 3 BBiG ist nämlich während des Auslandsaufenthalts kein Besuch einer Schule vorgesehen – auch nicht, wenn im Ausland eine halbwegs vergleichbare Berufsschule zur Verfügung stehen sollte.

Stattdessen ist der verpasste Stoff stets vom Azubi eigenständig nachzuholen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung kein Grund dafür sein soll, dass sich die Ausbildung verlängern muss.

Wie lange kann ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung maximal dauern?

Grundsätzlich sollte der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Dauer der Ausbildung betragen.

Heißt also: Bei Azubis, deren Ausbildungsdauer drei Jahre beträgt, sprich 36 Monate, soll ein Auslandsaufenthalt eine Dauer von neun Monaten nicht überschreiten. Bei einer zweijährigen Ausbildungsdauer entsprechend maximal ein halbes Jahr und bei einer vierjährigen Ausbildung maximal ein Jahr.

Viel wichtiger ist aber das Timing, sodass während der Zeit im Ausland auch die entsprechenden Module gemäß Ausbildungsrahmenplan im Betrieb im Ausland vermittelt werden können.

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung - tolle Erfahrung für Azubis
© Konstantin Yuganov, Fotolia.de

Wer hilft bei Auslandsaufenthalten während der Ausbildung?

Laut § 76 Abs. 3 S. 1 BBiG ist die zuständige Stelle (IHK / HWK) dafür verantwortlich, Auslandsaufenthalte während der Ausbildung zu überwachen und auch zu fördern. Dabei ist jeder zuständigen Stelle selbst frei überlassen, wie diese Förderung und/oder Überwachung konkret aussieht. Möglich sind beispielsweise Kooperationen mit den Kammern im Zielland.

Wichtig ist dabei, dass Sie die IHK / HWK immer mit ins Boot holen, wenn der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung länger als vier Wochen dauern soll. Dann ist es nämlich laut § 76 Abs. 3 S. 2 BBiG erforderlich, dass in gemeinsamer Abstimmung ein Plan aufgestellt wird, um den Anforderungen an die Überwachungspflicht gerecht zu werden.

Wer also einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung anstrebt und seitens des eigenen Ausbildungsbetriebs grünes Licht bekommt, der sollte im ersten Schritt stets das Gespräch mit der zuständigen IHK / HWK suchen.

Fazit

In diesem Beitrag habe ich mich mit der Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts während der Ausbildung auseinandergesetzt. Ich habe Ihnen die Möglichkeiten, Voraussetzungen und auch Regelungen grob umrissen, die damit verbunden sind. Nachlesen lassen sich die konkreten Regelungen übrigens auch im BBiG-Text zum Auslandsaufenthalt während der Ausbildung selbst.

Abschließend interessiert mich Ihre Meinung brennend! Sind Sie Ausbilder und haben schon einmal einen oder mehrere Azubis gehabt, die einen Teil der Ausbildung im Ausland waren? Oder sind Sie ein Ausbildungsbetrieb, der aktuell von Azubis gefragt wurde, ob das möglich ist, und Sie überlegen gerade, ob und wie Sie dem Wunsch entsprechen? Oder sind Sie Azubi und möchten unbedingt während der Ausbildung ins Ausland?

Lassen Sie uns doch alle gemeinsam über dieses spannende Thema ins Gespräch kommen! Eben weil es (noch) nicht allzu sehr verbreitet ist, während der Ausbildung ins Ausland zu gehen, können wir bei einem Erfahrungsaustausch alle nur lernen und profitieren! Am einfachsten und niederschwelligsten geht das in meiner Facebook-Community, in der sich etliche Ausbilder und Azubis tummeln. Besuchen Sie meine Facebook-Page und hinterlassen Sie mir doch Ihr „Gefällt mir“, sodass wir dort gemeinsam diskutieren können!

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