Die Pflichten als Ausbildungsbetrieb sind durchaus vielseitig. Neben klaren gesetzlichen Grundlagen, die eingehalten sein müssen, gibt es schließlich auch noch diverse weitere Verpflichtungen den Azubis gegenüber.
Schließlich soll der Nachwuchs zur vollwertigen Fachkraft ausgebildet werden. Neben der Wissensvermittlung geht es in der Ausbildung auch um die Praxiserfahrung. Dabei braucht ein Ausbilder auch immer die entsprechende Sorgfalt. Er darf seinen Azubis nämlich nur solche Aufgaben übertragen, die erstens zu den Ausbildungsinhalten gehören und zweitens rein körperlich erfüllbar für die Azubis sind.
Eben weil die Pflichten als Ausbildungsbetrieb so breit gefächert sind, lohnt es sich, sich die wichtigsten Verpflichtungen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen. Diesem Zweck widme ich den heutigen Blogbeitrag.
Pflichten als Ausbildungebetrieb: Drei zentrale gesetzliche Grundlagen
Ein Ausbildungsbetrieb muss etliche gesetzlichen Grundlagen einhalten, wenn es um die Durchführung der Ausbildung geht. Dabei ist es absolut unabdingbar, dass Sie den drei folgenden zentralen Pflichten als Ausbildungsbetrieb stets nachkommen:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz
- Der Ausbildungsrahmenplan
- Das Berufsbildungsgesetz
Pflichten als Ausbildungsbetrieb: Das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten
Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist verankert, wann und vor allem auch wie lange Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, arbeiten dürfen.
Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab einem Mindestalter von 15 Jahren arbeiten. Ausnahmen gibt es höchstens für kleine Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen / Reklameheften. Auch innerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben können Kinder bis einschließlich 14 Jahren, die der Kinderarbeitsschutzverordnung unterliegen, unter Umständen leichte Arbeiten ausüben.
Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können hart sanktioniert werden. Beispielsweise ist Mehrarbeit grundsätzlich ausgeschlossen. Bereits Überstunden im Minutenbereich gelten im strafrechtlichen Sinne als Ordnungswidrigkeit. Geht es dann noch um die Gesundheit der Jugendlichen, liegt nach §59 Absatz 5 und 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sogar eine schwere Straftat vor.
Umso unabdingbarer ist es, dass der Ausbdilungsbetrieb sich vollumfänglich an diese gesetzliche Verpflichtung hält.
Den Ausbildungsrahmenplan einhalten
Der Ausbildungsrahmenplan regelt nicht nur die Inhalte der Ausbildung. Er gibt auch den Ablauf vor. Er ist dabei nach dem Berufsbildungsgesetz ein pflichtgemäßer Bestandteil einer Ausbildungsordnung. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Ausbildungsrahmenplan niemals vom Ausbildungsbetrieb selbst festgelegt wird, sondern vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Dementsprechend bestehen die Pflichten als Ausbildungsbetrieb darin, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen.
Das Berufsbildungsgesetz beachten
Für praktisch alle Belange einer betrieblichen Ausbildung gibt es im Berufsbildungsgesetz einen entsprechenden Eintrag. Umso wichtiger ist es, dass jeder Ausbildungsbetrieb diese Punkte genaustens berücksichtigt und nach ihnen handelt.
Unter anderem lässt sich dem Berufsbildungsgesetz entnehmen, welche Voraussetzungen die Ausbilder im Betrieb mitbringen müssen. Zumeist ist das der Ausbilderschein nebst der fachlichen Eignung. Schließlich ist das Ausbilden ohne Ausbilderschein nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt – beispielsweise in den sogenannten Freien Berufen.
Das Berufsbildungsgesetz gibt außerdem Aufschluss über die Rechte und Pflichten aller an der Ausbildung beteiligten Parteien. Das ist neben dem Ausbildungsbetrieb auch der Azubi. Dieser muss nicht nur einige Dinge vor Beginn der Ausbildung erledigen. Er muss auch während der Ausbildung gewissen Pflichten nachkommen, denen ich mich in einem zukünftigen Blogbeitrag widmen werde.
Last, but not least, stellt sich auch immer wieder die Frage danach, wie viele Azubis pro Ausbilder in Deutschland erlaubt sind. Eine Frage, die etwas komplexer ist, weshalb ich hierauf gerne auf den verlinkten Beitrag verweise, in dem ich mich sehr ausführlich damit auseinandersetze.
Zu den Pflichten als Ausbildungsbetrieb gehört auch die Ausbildung der Ausbilder
Ein Ausbilder hat in der Ausbildung die vielfältigsten Aufgaben. Gerade erst letzte Woche habe ich mich hier im Blog mit der vielfältigen Rolle als Ausbilder beschäftigt.
Umso wichtiger ist es, dass ein Ausbilder auf diese Aufgabenfelder gut vorbereitet wird. Genau hierfür dient die Ausbildung der Ausbilder. Auf dem Weg zum Ausbilderschein, auf dem ich Sie gerne auch mit meinem Online-Video-Vorbereitungskurs unterstütze, lernen angehende Ausbilder die notwendigen Grundlagen, um alle Facetten der betrieblichen Ausbildung begleiten zu können.
Auf diese Weise kann ein frischgebackener Ausbilder neue Aufgaben schnell meistern. Wichtig ist es allerdings auch, dass der, bzw. die Ausbilder immer auf dem Laufenden bleiben. Stete Weiterbildungen gehören mit dazu, damit der Blick über den Tellerrand hinaus gewahrt bleibt und sich nicht etwa falsche Verhaltensweisen über mehrere Dekaden hinweg einschleichen, ohne dass der Ausbilder sie als „falsch“ wahrnimmt.
Ausbilder sind immer auch mit neuen Situationen konfrontiert
Hinzu kommt, dass sich die Zeiten verändern und menschliche Interaktion vielfältig ist. Dementsprechend gleicht kein Ausbildungsjahr dem anderen. Jeder neue Azubi bringt nicht nur neue Potenziale mit. Jeder neue Mitarbeiter kann den Ausbilder auch in Situationen bringen, die absolutes Neuland für ihn sind.
Sei es, weil der Azubi aufmüpfig ist und am Ausbilder zweifelt. Auch das Smartphone am Arbeitsplatz hat für viel Veränderung gesorgt. Hinzu kommen möglicherweise auch Situationen, in denen es gewisse rechtlichen Regelungen umzusetzen gilt. Beispielsweise wenn das erste Mal ein Azubi mit Schwerbehinderung im Betrieb beginnt.
Entsprechend wichtig ist es, dass der Ausbilder im Betrieb immer auch den nötigen Grad an Flexibilität mitbringt und Veränderungen grundsätzlich aufgeschlossen begegnet.
Fazit
In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, welches die wichtigsten Pflichten als Ausbildungsbetrieb sind. Natürlich gehört dazu auch, dass Sie sämtliche im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Ausbildungsinhalte auch entsprechend umsetzen können. In der Regel erfolgt aber eine entsprechende Überprüfung durch die zuständige IHK / HWK, bevor Sie das erste Mal Azubis aufnehmen.
Sie möchten gerne, dass einer oder mehrere Mitarbeiter den Ausbilderschein machen, um zum Ausbildungsbetrieb zu werden? Dann freue ich mich, wenn ich Sie mit meinem Vorbereitungskurs auf Ihrem Weg begleiten darf. Mit einem auf Video basierendem Programm machen Sie Ihren Ausbilderschein bis zu 70% schneller. Mit den Lerninhalten, die in meinem System nach jedem Kapitel entsprechend überprüft werden, haben überdies ca. 95% meiner Prüfungsteilnehmer auf Anhieb bestanden.
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