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Urlaubsantrag abgelehnt in der Ausbildung – darf mein Chef meinen Urlaub ablehnen?

Wenn ein Urlaubsantrag abgelehnt wurde, ist das für den Azubi natürlich ein großes Ärgernis. Tatsächlich dürfen Chefs unter gewissen Voraussetzungen aber Urlaubsanträge ablehnen.

Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie genau die Rechtslage ist. Wird der Urlaubsantrag abgelehnt, um den Azubi zu bestrafen, ist das nämlich keineswegs zulässig. Umgekehrt ist es aber auch ein Kündigungsgrund, wenn der Azubi nach abgelehntem Urlaubsantrag eigenmächtig doch seinen Urlaub antritt.

Letzten Endes kommt es also immer auf die Kommunikation mit dem Arbeitgeber an. Und damit hier beide Seiten wissen, wann ein Urlaubsantrag abgelehnt werden darf und wann nicht, durchleuchte ich dieses Thema heute ausführlich in diesem Blogbeitrag für Sie.

Grundsätzliches zum Azubi Urlaubsanspruch in der Ausbildung

Der generelle Urlaubsanspruch in der Ausbildung richtet sich nach dem Alter des Azubis. Bei Jugendlichen ist hier das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden. In §19 JArbSchG ist dabei je nach Alter eine Jahresmindesthöhe definiert.

Ist ein Azubi weniger als 16 Jahre alt, muss der Arbeitgeber mindestens 30 Werktage im Jahr als Erholungsurlaub gewähren. Bei Azubis unter 17 beträgt der Mindesturlaub 27 Werktage. Und bei Azubis unter 18 sind es immer noch mindestens 25 Werktage.

Bei volljährigen Mitarbeitern und Azubis ist der Mindesturlaubsanspruch hingegen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Bei einer herkömmlichen Fünf-Tage-Woche beträgt der Anspruch 20 Urlaubstage. Wer eine Sechs-Tage-Woche arbeitet, hat mindestens 24 Tage Erholungsurlaub.

Einige Unternehmen gewähren über diesen Mindesturlaub hinaus noch zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Die hier genannten Mindestgrenzen dürfen jedoch nur in ganz seltenen Ausnahmefällen unterschritten werden. Beispielsweise wenn Tarifbindung besteht.

Urlaubsantrag abgelehnt - darf der Chef das
© aleksicze, Fotolia.de

Wie viel Urlaub hat ein Azubi im ersten halben Jahr?

Ausbildungen beginnen üblicherweise im Herbst. Das heißt, dass Sie von den eben genannten Zahlen ausgehend einen anteilmäßiger Urlaubsanspruch berechnen müssen. Wer beispielsweise 24 Urlaubstage hat, der kann also für das erste halbe Jahr jeweils zwei Urlaubstage pro Monat rechnen. Wer seine Ausbildung im September antritt, kann dementsprechend bis zum Jahresende acht Urlaubstage beantragen.

Aber Achtung: Zumeist laufen die ersten Wochen und Monate noch als Probezeit in der Ausbildung. Hier ist es wichtig, genau im Ausbildungsvertrag nachzulesen. Oft besteht nämlich während der Probezeit gar kein Urlaubsanspruch, was seitens des Arbeitgebers in der Regel auch rechtmäßig ist. Schließlich soll der Azubi sich zunächst auf die neue Arbeit konzentrieren können und im Betrieb ankommen.

Azubis, die übrigens in den ersten Ausbildungsmonaten keinen Urlaub nehmen konnten, können die Urlaubstage übrigens problemlos mit ins neue Jahr nehmen. Wichtig ist nur, dass Sie diese übertragenen Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres aufbrauchen. Ab dann verfallen sie schließlich.

Wie beantragt man Urlaub in der Ausbildung?

Urlaubsantrag abgelehnt - das muss nicht sein
© Coloures-pic, Fotolia.de

Grundsätzlich gibt es in vielen Betrieben – insbesondere bei der Ausbildung im Kleinbetrieb – gewisse interne Regelungen. Vielleicht gibt es eine Art internen Kalender, in dem schon alle Jahresurlaube verzeichnet sind und mit dem der eigene Urlaub abgeglichen werden muss. Vielleicht sind es auch abteilungsspezifische Regelungen.

Nachdem aber klar ist, wann Urlaub grundsätzlich machbar wäre, ist das Prozedere des Antrags eigentlich überall gleich. Ein Urlaubsantrag ist immer schriftlich einzureichen. Er sollte außerdem frühzeitig vorliegen. Das heißt also: Wer am Freitagnachmittag mit dem Antrag zum Chef marschiert, weil er für die kommende Woche Urlaub haben möchte, der braucht schon viel Glück, um damit durchzukommen.

Liegt der Antrag rechtzeitig vor, hat der Chef in der Regel einen Monat lang Zeit, um den Antrag entweder zu bewilligen oder abzulehnen. Wer nach einem Monat keine Ablehnung erhalten hat, der darf rein theoretisch in den Urlaub fahren. Wirklich anzuraten, das ohne weitere Absprache auch zu machen, ist aber natürlich nicht. Wie bei allem ist eine gute Kommunikation das A und O. Der Azubi sollte also sicherheitshalber kurz nachhaken, ob der Antrag nicht einfach nur in einem Papierberg auf dem Schreibtisch verschwunden ist.

Liegt dann übrigens die Bewilligung vom Urlaub vor, ist daran nichts mehr zu rütteln. Weder der Chef kann nachträglich seine Bewilligung zurückziehen, noch kann der Azubi seinen Urlaub doch nochmal verschieben. Zumindest rein von der rechtlichen Seite her. Auf beidseitiger Kulanz basierend, wäre beides natürlich im Bereich des Möglichen.

Urlaubsantrag abgelehnt – darf mein Chef das?

Grundsätzlich kann der Chef einen Urlaubsantrag ablehnen. Es müssen dann allerdings triftige Gründe vorliegen. Wenn beispielsweise in der Branche Hochsaison herrscht, dann ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber den Azubi nicht zwei Wochen in den Urlaub fahren lassen kann. Beispiele wären das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel oder die Sommerferien in der Tourismusbranche.

Triftige Gründe können allerdings auch sozialer Natur sein. Genau wie die Elternzeit in der Ausbildung möglich ist, so können natürlich auch Azubis schon Mütter und Väter sein. Tatsächlich ist das aber doch eher die Ausnahme als die Regel. Gibt es derweil im Betrieb zahlreiche Mitarbeiter mit Kindern, die für ihren Urlaub auf die Ferienzeiten angewiesen sind, hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, den kinderlosen Mitarbeitern in diesen Zeitfenstern den Urlaubsantrag abzulehnen. Auch hier natürlich gesetzt dem Fall, dass in diesen Phasen eine gewisse Mindestzahl an einsatzbereiten Mitarbeitern gewährleistet sein muss. Salopp gesagt: Bei Maurern dürfte es keine allzu große Rolle spielen, wenn der Azubi zwischen den Jahren ebenfalls Urlaub haben möchte.

Zusammengefasst lässt sich also festhalten, dass einem Urlaub nur dann nichts im Weg stehen sollte, wenn der Arbeitgeber entweder glaubhaft nachweisen kann, dass der Azubi wegen saisonalen Hochbetriebs unabkömmlich ist, oder aber wenn der Urlaubswunsch mit dem Urlaubswunsch anderer Mitarbeiter kollidiert, die (beispielsweise als Eltern) unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug erhalten.

Urlaubsantrag abgelehnt - liegen triftige Gründe vor
© Andrey Popov, Fotolia.de

Urlaubsantrag abgelehnt – was nun?

Der Chef hat den Urlaubsantrag aus einem der genannten Gründe abgelehnt? Das ist gewiss ein Ärgernis. Wenn der Azubi allerdings nicht nachweisen kann, dass er in der Zeit mühelos abkömmlich wäre, muss er es zähneknirschend so hinnehmen.

Klar ist, dass ein Azubi, der trotz abgelehntem Urlaubsantrag seinen Urlaub trotzdem antritt, einen Kündigungsgrund liefert. Einen solchen Azubi kann der Betrieb auch nach der Probezeit kündigen. Gleiches gilt, wenn nach abgelehntem Urlaubsantrag zufälligerweise für diese Zeit eine Krankmeldung eingeht und der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Azubi seinen Urlaub angetreten ist. Beispielsweise weil die Buchung schon vor dem Urlaubsantrag getätigt wurde.

Genau das ist übrigens ein großer Fauxpas! Sie sollten immer erst den Urlaubsantrag unterschrieben zurückerhalten haben, ehe Sie Ihren Urlaub buchen!

Fazit

In diesem Beitrag habe ich Ihnen gezeigt, wie in der Ausbildung Urlaub beantragt wird, welcher Mindestanspruch besteht und was Sie machen können, wenn der Chef Ihren Urlaubsantrag abgelehnt hat.

Wichtig ist, dass Sie in den gemeinsamen Dialog gehen, um mit dem Chef eine Lösung zu finden, die für beide Seiten passt. Möglicherweise ließe sich ein Kompromiss finden. Beispielsweise, dass Sie anstatt der gewünschten zwei Wochen in der Hochsaison nur eine Woche oder ein verlängertes Wochenende nehmen können.

Ein Azubi, der den Eindruck hat, dass der Chef den Urlaubsantrag als eine Art Druckmittel oder Belohnungssystem einsetzt, der kann sich übrigens auch wehren. In dem verlinkten Beitrag befasse ich mich ausführlich mit den Pflichten als Ausbildungsbetrieb. Hier gehe ich außerdem darauf ein, welche Möglichkeiten Sie bei Verletzungen dieser Pflichten haben.

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