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Die Probezeit in der Ausbildung – wie ernst sollten Sie sie nehmen?

Wer schon mal einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, der dürfte sie kennen: Die Probezeit in der Ausbildung.

Während der Arbeitnehmer in diesem vertraglich geregelten Zeitfenster gerne mal zittert und besonders darauf bedacht ist, sich nichts zu schulden kommen zu lassen, da ist sie für den Arbeitgeber oftmals bloß eine Floskel im Vertrag. Selten wird sie sonderlich eng gesehen. Dass binnen dieses Zeitraums zum Gegenseitigen Kennenlernen noch mal die Reißleine gezogen werden kann, bleibt oft nur auf dem Papier eine Option und wird in der Realität nicht genutzt. Und nicht selten verschenken Betriebe damit die Chance, Irrtümer in der Personalplanung zu korrigieren, wodurch teure Missverständnisse entstehen.

Gerade auch bei Azubis, deren Probezeit gesetzlich nicht länger als vier Monate andauern darf, ist es umso wichtiger, diese Phase sinnvoll zu nutzen. In diesem Beitrag befasse ich mich deshalb näher mit der Probezeit in der Ausbildung und zeige Ihnen, wie ernst Sie diese überhaupt nehmen sollten.

Probezeit – was ist das eigentlich?

Auf dem regulären Arbeitsmarkt wird üblicherweise ein halbes Jahr Probezeit festgesetzt. In diesem Zeitraum kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Und zwar fristlos.

Dies ist ein sehr wichtiger Punkt. Schließlich bedeutet es für beide Parteien eine mittelschwere Katastrophe, falls eine Seite von diesem gesonderten Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Bei der Probezeit in der Ausbildung ist das Zeitfenster wegen der zeitlichen Beschränkung der Ausbildung auf üblicherweise drei Jahre sogar noch geringer. Gemäß § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss es eine Probezeit geben, die mindestens einen, jedoch maximal vier Monate lang ist. In Standardverträgen, die viele Unternehmen aus Zeitgründen nutzen, sind dabei üblicherweise vier Monate festgesetzt, die ich Ihnen auch dringend empfehlen möchte. Denn um wirklich festzustellen, ob man zusammenpasst, braucht es nun einmal Zeit.

Wozu die Probezeit in der Ausbildung gut ist

Ganz einfach: Zum gegenseitigen Kennenlernen.

Für den Azubi ist dies mit recht hoher Wahrscheinlichkeit seine allererste Station im Berufsleben. Er mag Sie vielleicht im Bewerbungsgespräch überzeugt haben. Seine Motivation und Begeisterung haben Sie gespürt. Dennoch handelt es sich um einen jungen Menschen, der nicht über die Weitsicht eines 50-Jährigen verfügen kann. Irrtümer sind also unvermeidlich – egal, wie gut das Bewerbungsgespräch gelaufen ist.

Umso wichtiger ist es, dass Sie den Azubi nun nicht mit Samthandschuhen anfassen. Zeigen Sie ihm – in beidseitigem Interesse – vielmehr von Anfang an, wie “der Hase bei Ihnen im Unternehmen läuft”. Nur so kann sich Ihr neuer Mitarbeiter einen fundierten Eindruck davon machen, was fortan zu seinen Aufgabengebieten gehört. Anders herum können aber auch Sie nur auf diese Weise feststellen, ob der Azubi für die Aufgaben überhaupt geeignet ist.

Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind dabei nicht nur, ob er problemadäquat und lösungsorientiert an seine Aufgaben heran geht. Sondern auch, ob er teamfähig ist und sich gut in Ihre Unternehmensstruktur integriert –  Fragen, die bei einer potenziellen Probezeit von nur einem Monat, während der der Azubi möglicherweise die Hälfte in der Berufsschule ist, unmöglich geklärt werden können.

Wussten Sie es?
Falls Ihr Azubi ein Drittel oder mehr der Probezeit krankheitsbedingt ausgefallen ist, kann die Probezeit um einen weiteren Monat verlängert werden.

Die Probezeit in der Ausbildung - wie ernst sollten Sie sie nehmen
© goodluz, Fotolia.de

Nutzen Sie die Probezeit als Chance

Wird Ihr Azubi zu dem Schluss kommen, dass dieses Berufsfeld nichts für ihn ist, so ist das natürlich ohne Frage sehr ärgerlich. Dennoch sollten Sie hier froh und dankbar dafür sein, dass ihm dies noch rechtzeitig aufgefallen ist, ehe es über kurz oder lang Ärger wegen mangelnder Motivation geben würde.

 Übrigens kommt es ohnehin recht selten vor, dass der Azubi vorzeitig das Handtuch schmeißt, sofern Sie ihm nicht gerade einen wirklichen Anlass dazu geben. Die 3 Hauptgründe, weshalb Azubis Ihre Ausbildung abbrechen, zeige ich Ihnen in diesem Blogbeitrag.

Sehen Sie die Probezeit deshalb als Chance und ermutigen Sie Ihren Azubi vielmehr dazu, sich auch selbst ein gutes Bild vom Unternehmen zu machen. Was hindert Sie beispielsweise daran, ein außerplanmäßiges Bewertungsgespräch nach Ablauf der Probezeit durchzuführen, in dem Sie sich offen und wechselseitig über Ihre bisherigen Eindrücke austauschen? Wie Sie Ihren Azubis richtig Feedback geben, erfahren Sie übrigens in diesem Beitrag.

In der Probezeit eine feste Marschroute vorgeben

Damit der Azubi in Ihr Unternehmen hineinwachsen kann, ist es wichtig, dass er weiß, was Sie überhaupt von ihm erwarten. Definieren Sie daher klare Lernziele. Teilen Sie Ihrem Azubi optimalerweise bereits in dem Bewerbungsgespräch mit, wie lange die Probezeit dauern wird und was er in diesem Zeitraum schon können sollte.

Dass Azubis dabei Fehler machen, ist das Normalste der Welt. Mit zu viel Druck sollten Sie deshalb vorsichtig sein, sondern stets ermutigend auf ihn zugehen. Stellen Sie überdies sicher, dass der Azubi stets auf alle Informationen zugreifen kann, die er zur Erfüllung seiner Tätigkeiten braucht. Stellen Sie als Ausbilder sicher, dass er auch in Ihrer Abwesenheit einen Ansprechpartner im Unternehmen hat (besser noch mehrere). Sorgen Sie dementsprechend dafür, dass er Kontakte innerhalb der Firma aufbaut und knüpft.

Und last, but not least: Helfen Sie ihm aktiv dabei, eine positive Einstellung zu entwickeln. War die Entscheidung Ihres Azubis für diese Branche richtig, wird er die nächsten 40-50 Jahre seines Lebens hierin arbeiten – möglicherweise in sehr ähnlichem Tätigkeitsfeld, das er nun bei Ihnen erlernt. Führen Sie sich immer vor Augen, dass Sie es sind, der ihn nachhaltig für die Zukunft prägen wird.

Die Probezeit in der Ausbildungsprüfung

Falls Sie den Ausbilderschein machen, werden Sie womöglich schon festgestellt haben, dass in der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung ein prüfungsrelevanter Teil ebenfalls auf die Probezeit abzielt.

Dies ist keine Schikane. Stattdessen soll bereits die Vorbereitung auf das Dasein als Ausbilder möglichst nah an der Praxis orientiert sein. Und umso wichtiger ist es, dass Ihnen bewusst wird, dass die Probezeit in der Ausbildung eben nicht bloß eine Vertragsfloskel ist, sondern ein notwendiger Bestandteil, den Sie sehr ernst nehmen sollten.

Fazit

In diesem Beitrag habe ich Ihnen ein paar grundlegende Informationen über die Probezeit in der Ausbildung an die Hand gegeben. Darüber hinaus ist – so hoffe ich – deutlich geworden, weshalb Sie die Probezeit auch entsprechend ernst nehmen sollten. Schließlich bringt es ebenso wenig etwas, wenn Sie einen unqualifizierten Mitarbeiter drei Jahre lang durch eine Ausbildung hindurch “triezen”, wie es dem Azubi etwas bringt, wenn er schnell merkt, dass der Job oder die Branche doch nicht seiner Berufung entspricht.

Abschließend möchte ich Sie noch auf ein paar meiner Blogbeiträge verweisen, die diesem Themengebiet inhaltlich nahestehen und deshalb auch von Interesse für Sie sein sollten:

Falls Sie zu diesem oder einem anderen Thema eine Frage haben, freue ich mich außerdem, wenn Sie mit mir in direkten Kontakt treten. Dies können Sie unter anderem auch über meine neue Facebook-Seite direkt und unkompliziert machen.

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