fbpx

Ausbilder Berufserfahrung – wie viel Erfahrung muss ein Ausbilder mitbringen?

Dass ein Ausbilder Berufserfahrung benötigt, um in seinem Job ausbilden zu können, sollte klar sein. Dennoch ist vielen Menschen unklar, wie diese Erfahrung konkret auszusehen hat.

Das liegt auch daran, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in diesen, die fachliche Eignung betreffenden Punkten, bisweilen unscharf ist. So ist hier unter anderem von einer angemessenen Zeit im Beruf die Rede, ohne dass konkretisiert wird, was als angemessen gilt.

Aus diesem Grund möchte ich der mitunter schwammigen Ausbilder Berufserfahrung meinen heutigen Blogbeitrag widmen. Hier bespreche ich mit Ihnen einerseits die im BBiG formulierten Voraussetzungen. Andererseits möchte ich aber auch darauf eingehen, wie viel Erfahrung ein Ausbilder grundsätzlich mitbringen sollte.

Unter diesen Bedingungen dürfen Sie in Deutschland ausbilden

Als Ausbilder ist Berufserfahrung nur eine von mehreren Bedingungen, unter denen Sie ausbilden dürfen. In erster Linie brauchen Sie nämlich den Ausbilderschein. Wie Sie sich übrigens effizient auf den Ausbilderschein online vorbereiten können, zeige ich Ihnen im verlinkten Beitrag. Informationen zu meinem Online-Kurs gibt es überdies hier: Ausbilder-Vorbereitung mit Ausbilderschein24

Der Ausbilderschein bietet allerdings „nur“ die grundsätzliche Berechtigung zum generellen Ausbilden. Er ist für alle weit über 300 verschiedenen Ausbildungsberufe gleich. Damit Sie allerdings explizit auch in Ihrem Job als Ausbilder tätig sein dürfen, müssen Sie gemäß §30 BBiG auch eine fachliche Eignung mitbringen. Hinzu kommt die persönliche Eignung, mit der ich mich im verlinkten Beitrag näher befasse.

Die drei Bedingungen zum Ausbilden lauten also:

  • Ausbilderschein
  • Fachliche Eignung
  • Persönliche Eignung
Ausbilder Berufserfahrung - fachliche Eignung
© Sondem, Fotolia.de

Die fachliche Eignung zum Ausbilden – Braucht ein Ausbilder Berufserfahrung?

Um die Frage zu beantworten, ob ein Ausbilder Berufserfahrung braucht, ist es sinnvoll, den entsprechenden §30 aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu konsultieren, in dem es eben um jene fachliche Eignung geht.

Hier heißt es konkret, dass ein Ausbilder als fachlich geeignet gilt, wenn er (oder sie) die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Das BBiG spricht in diesem Zusammenhang allen Personen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu, die mindestens eine der folgenden vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die entsprechende Ausbildung wurde vom Ausbilder einst selbst durchlaufen (bzw. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung wurde bestanden).
  2. In einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung wurde die Prüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule oder Ausbildungsstätte bestanden.
  3. Ein an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossenes Studium in der dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung liegt vor.
  4. Der Ausbilder hat im Ausland einen Bildungsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung erworben, der nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen als gleichwertig gilt.

Zu allen vier Punkten kommt außerdem der Zusatz, dass der Ausbilder eine „angemessene Zeit“ in seinem Beruf praktisch tätig gewesen sein muss.

Ausbilder Berufserfahrung – was ist eine angemessene Zeit im Beruf?

Ausbilder Berufserfahrung - Know-how im Job
© goodluz, Fotolia.de

Problematisch ist, dass die im BBiG erwähnte „angemessene Zeit im Beruf“ nicht konkretisiert ist. Dementsprechend gibt es hier keine klare Antwort und somit auch nicht wirklich ein Richtig oder Falsch.

Klar ist, dass es nicht wirklich stimmig ist, einen Menschen, der beispielsweise zwischen dem 16. und 19. Lebensjahr die dreijährige Ausbildung durchlaufen hat und anschließend als fester Angestellter übernommen wurde, sofort mit dem Ausbilderschein auszustatten und als Ausbilder einzusetzen. Rein faktisch wäre es aber möglich. Und immerhin hätte auch der 19-jährige Ausbilder in diesem Szenario bereits drei Jahre Berufserfahrung.

Der Ausbilderschein als zentrales Qualitätsmerkmal

Viel wichtiger ist aber ohnehin, dass der Ausbilder nach bestem Wissen und gewissen seine Rolle als Ausbilder erfüllt. Und auf eben diese Rolle bereitet die Vorbereitung auf den Ausbilderschein die angehenden Ausbilder vor.

Wer den Ausbilderschein hat, der muss in einer praktischen Prüfung sowie in einer schriftlichen Prüfung zeigen, dass er eine Ausbildung von Anfang bis Ende begleiten kann. Prüfungsrelevant ist nämlich nicht nur vor Vorbereitung einer Ausbildung, die bereits bei der Einstellung der Azubis beginnt. Auch die Durchführung und der Abschluss einer Ausbildung gehören dazu.

Dementsprechend spielt es auch keine Rolle, ob der angehende Ausbilder, der den Beweis erbracht hat, in all diesen Bereichen entsprechendes Know-how besitzt, 20 oder 50 Jahre alt ist. Auch die Frage, ob die Ausbilder Berufserfahrung nur ein Jahr beträgt oder 30 Jahre, ist letztlich irrelevant.

Fazit

Wie Sie sehen, bietet §30 BBiG viel Spielraum für Interpretation und Auslegung. Nicht umsonst ist hier außerdem die Möglichkeit eingeräumt, dass Menschen nach einem ausdrücklichen Entscheid eines entsprechenden Ministeriums oder Ausschusses auch dann ausbilden dürfen, wenn sie die fachliche Eignung über mehrjährige Berufserfahrung als Ausbilder nachweisen und die Ausbildung weder selbst durchlaufen haben noch ein vergleichbares Studium absolviert haben.

Den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung zu absolvieren, ist schließlich kein Problem. Und dass Sie in einer bestimmten Branche als Quereinsteiger Fuß fassen können, dürfte ebenfalls klar sein. Über langjährige Berufspraxis und etwaige Fortbildungen lässt sich in vielen Branchen auch so Expertenwissen erreichen, das den Azubis übermittelt werden kann.

Last, but not least, kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass Sie sich zum Ausbilder berufen fühlen. Nicht die Note der eigenen Ausbildung, nicht das Alter und auch nicht die Berufserfahrung zeichnen Sie als guten Ausbilder aus. Vielmehr geht es darum, dass Sie gewisse Eigenschaften als Ausbilder mitbringen und in dem Fördern von jungen Menschen eben das sehen, was buchstäblich schon im Beruf steckt: Ihre Berufung.

Sie fühlen sich zum Ausbilder berufen? Sie bringen außerdem die persönliche Eignung mit und können auch auf einem der gezeigten Wege Ihre fachliche Eignung nachweisen? Dann fehlt Ihnen jetzt nur noch der Ausbilderschein – und genau hierbei möchte ich Ihnen gerne helfen! Klicken Sie für mehr Informationen bitte auf den folgenden Link:

Ausbilderschein-Vorbereitung bei Ausbilderschein24.de

Jetzt kostenlos
in unseren Kurs reinschauen!

Testkapitel Ausbilderkurs

Infos zu unserem
Kurs:

Ausbilderschein24 Online Ausbilderkurs Lernunterlagen

Jetzt sofort erhalten!

Kostenlos in ein Kurskapitel reinschauen!

Testkapitel Ausbilderkurs