Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung löst viele Probleme in Deutschland.
So existiert hierzulande der vielzitierte Fachkräftemangel. Dieser verstärkt sich von Jahr zu Jahr, da derzeit die Generation der Babyboomer in die Rente eintritt. Derweil stößt die Generation Z auf den Arbeitsmarkt.
Viele Menschen, die eigentlich dazu geeignet wären, eine Ausbildung zu durchlaufen und den Fachkräftemangel zu schließen, verzichten. Zumeist aus Gründen der Zeit. Weil sie junge Mütter oder Väter sind. Oder als Pflegeperson eine Person mit Pflegestufe regelmäßig pflegen müssen.
Wüssten solche Menschen von der Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, wäre dies ganz gewiss für viele Betroffene eine Option. Genau aus diesem Grund möchte ich in meinem heutigen Blogbeitrag darauf hinweisen. Nicht zuletzt für die Ausbilder im Betrieb sollte dies schließlich ebenfalls eine gute Alternative sein, wenn zu wenige Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz kommen.
Wo die Teilzeitausbildung überall möglich ist
Grundsätzlich bestehen keinerlei Restriktionen. Dementsprechend kann die Teilzeitausbildung in allen dualen Ausbildungsberufen praktiziert werden.
Üblich ist dabei einfach nur eine Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb, auf die sich der Betrieb und der Azubi gemeinsam einigen.
Dabei ist das Recht auf eine Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bereits seit dem Jahr 2005 festgelegt. Aber Vorsicht: Das heißt nicht, dass an einer Ausbildung in Teilzeit interessierte Menschen dieses Recht in jedem Ausbildungsbetrieb einfordern können!
So setzt eine Teilzeitausbildung die Bereitschaft des ausbildenden Unternehmens voraus. Wer grundsätzlich bereit ist, Auszubildende in Teilzeit anzunehmen, der kann bei der für ihn zuständigen IHK / HWK eine entsprechende Meldung machen. Ebenfalls schadet es nicht, auch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zu kontaktieren.
An wen richtet sich die Möglichkeit der Teilzeitausbildung
Natürlich ist die Teilzeitausbildung nicht dazu da, dass der Azubi sich das Leben mehr Stunden in der Woche schön machen kann. Auch ist bei Aspekten wie dem Nebenjob in der Ausbildung das Jugendarbeitsschutzgesetz streng zu beachten.
So richtet sich die Möglichkeit der Teilzeitausbildung ganz konkret an zwei Personengruppen:
- 1. Junge Eltern
- 2. Pflegepersonen
Wer in jungen Jahren bereits Mutter oder Vater geworden ist, der hat ganz natürlich weniger Zeit für die Ausbildung. Zwar gibt es die Möglichkeit, in den ersten Lebensjahren des Nachwuchses eine Elternzeit in der Ausbildung einzulegen. Allerdings setzt das voraus, dass das Kind erst nach einer begonnenen Ausbildung und dem unterzeichneten Ausbildungsvertrag auf die Welt gekommen ist.
Wer das Kind allerdings schon hat, der muss selbst bei Vollzeitbetreuung in einer KiTa oder einem Kindergarten ziemlich mit seinen Zeiten jonglieren, wodurch die Teilzeitausbildung an dieser Stelle vieles zu entzerren vermag.
Ähnlich verhält es sich mit Pflegepersonen, die seit dem 1. Januar 2017 laut dem Bundesministerium für Gesundheit gar Recht auf soziale Absicherung durch die Pflegeversicherung hat.
Das ist bei vielen Pflegepersonen, die zumeist deutlich mehr eingespannt sind, als zuständige Prüfungskommissionen (beispielsweise vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK) ihnen anerkennen, mitunter nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Umso besser, dass solche Pflegepersonen ebenfalls die Teilzeitausbildung wählen können und somit ganz regulär am Ausbildungssystem in Deutschland teilhaben können.
Wie die Teilzeitausbildung in der Praxis aussieht
Nachdem wir geklärt haben, dass das Recht auf eine Teilzeitausbildung durch das BBiG abgedeckt ist, und die Personengruppe erschlossen haben, an die sich dieses Angebot richtet, wird es Zeit für den Blick auf die Praxis. Wie genau läuft so eine Teilzeitausbildung nun?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Berufsschule für Auszubildende in Teilzeit stets regulär besucht wird. Ein Umfang der Reduzierung der Berufsschulzeiten ist nicht vorgesehen.
Im Betrieb jedoch verkürzt sich die Arbeitszeit, je nach Bedürfnis, mitunter erheblich. Und zwar in direkter Absprache mit dem Betrieb. Dabei verlängert sich die Ausbildungszeit nur dann, wenn weniger als 25 Stunden pro Woche im Betrieb verbracht werden.
Sind es hingegen genau 25 Stunden oder gar mehr (üblich sind 25 bis 30 Stunden bei einer Teilzeitausbildung), so kann der Azubi ohne eine Verlängerung der Ausbildungszeit ganz normal nach drei Jahren, bzw. der im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Zeit seine Ausbildung abschließen.
Wie sieht es mit Zuschüssen in der Teilzeitausbildung aus?
Natürlich ist nicht davon auszugehen, dass jungen Eltern oder Pflegepersonen mit dem Kinder- und/oder Pflegegeld sowie dem Ausbildungsgehalt ausreichend Geld im Monat zur Verfügung steht. Dementsprechend gibt es Mittel und Wege, von Zuschüssen Gebrauch zu machen.
Eine Möglichkeit ist die Berufsausbildungsbeihilfe, die auch ganz „normalen“ Azubis zur Verfügung steht.
Hinzu kommen mögliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Diese beantragt der Azubi in Teilzeit beim zuständigen Jobcenter.
Last, but not least, sind weitere Zuschüsse durch die Agenturen für Arbeit möglich. An diese kann ein Teilzeitazubi sich beispielsweise wenden, wenn für das Absolvieren der Berufsschule Nachhilfe notwendig ist.
Das Fazit zur Teilzeitausbildung
In diesem Beitrag habe ich Ihnen gezeigt, wie die rechtliche Grundlage bei Teilzeitausbildungen aussieht. Auch bin ich darauf eingegangen, an wen sich dieses Angebot richtet und wie es ganz konkret aussieht. Möglichkeiten für Zuschüsse, die sowohl Azubis als auch Ausbilder kennen sollten, habe ich ebenfalls genannt.
Nun würde mich interessieren, ob für Sie eine Ausbildung in Teilzeit in Frage kommt. Und zwar gleichermaßen aus Sicht von Azubis, die als junge Eltern oder Pflegepersonen zeitlich stark eingebunden sind, aber auch aus Sicht von Ausbildungsbetrieben, die regelmäßig zu wenig Bewerbungen auf ihre freien Stellen erhalten. Glauben Sie, die 2005 eingeführte Teilzeitausbildung könnte dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen steuern?
Für Antworten auf diese Fragen möchte ich Sie gerne auf meine Facebook-Page verweisen. Dort können Sie mit zahlreichen Azubis und Ausbildern in Kontakt treten und natürlich auch mit mir. Gerne können Sie dort auch an der Pinnwand einen Beitrag eröffnen, über den wir in der Community dann gemeinsam diskutieren können. Ich freue mich auf Sie!