fbpx

Trotz Ausbildung Steuererklärung? Das klingt gerade für junge Menschen nach unnötiger Zusatzarbeit.

Dass sich das lohnen kann und oftmals sogar nicht zu knapp, ist vielen schlichtweg nicht bekannt. So ist die Steuererklärung für Azubis aus gutem Grund freiwillig. Zu Nachzahlungen kann es nur in sehr abenteuerlichen Konstellationen kommen, wenn der Azubi noch einen Nebenjob in der Ausbildung hat. Und ab dann ist die Erklärung übrigens auch nicht mehr freiwillig.

Fast immer ist für den Azubi bares Geld mit der Steuererklärung zu verdienen. Umso mehr schmerzt es mich, wenn junge Menschen, die für gewöhnlich ohnehin jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen, dieses Potenzial nicht ausschöpfen, sondern es verschenken.

Genau deshalb widme ich mich dem Thema Ausbildung und Steuererklärung in meinem heutigen Blogbeitrag.

Trotz Ausbildung Steuererklärung: Bezahlt ein Azubi überhaupt Steuern?

Im Jahr 2019 liegt der Ausbildungsfreibetrag genau wie in den Jahren zuvor bei 924 Euro. Ein Azubi, der also weniger als 924 Euro brutto pro Monat verdient, bezahlt keine Steuern. Oder anders ausgedrückt: Der Arbeitgeber führt erst dann Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls eine Kirchensteuer an das Finanzamt ab, wenn der Azubi monatlich mehr als 924 Euro brutto verdient.

Selbstredend kann der Azubi sich nur dann bei einer Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückholen, wenn im ersten Schritt seitens des Arbeitgebers überhaupt Steuer bezahlt wurden. Ist das nicht der Fall, ist eine Steuererklärung natürlich obsolet.

Wieso Azubis, die mehr als 924 Euro brutto verdienen, zwingend eine Steuererklärung machen sollten

Wer mehr verdient, der kann sein Ausbildungsgehalt noch lukrativer werden lassen, indem er auch während der Ausbildung eine Steuererklärung abgibt. Nicht selten kommt es dann dazu, dass ein gigantischer Betrag der gezahlten Steuern zurückerstattet wird. Manche Azubis erhalten gar die kompletten Steuern vom Fiskus wieder zurück.

So darf ein Azubi schließlich sämtliche Ausbildungskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Werbungskosten. Diese summieren sich schnell auf, was ich Ihnen im folgenden Abschnitt zeigen werde.

Trotz Ausbildung Steuererklärung: Diese Werbungskosten kann praktisch jeder Azubi steuerlich geltend machen

Unter die Werbungskosten fallen vier klassische Bereiche, auf die ich noch näher eingehen möchte. Dies sind:

  • Fahrtkosten
  • Kontoführungskosten
  • Bewerbungskosten
  • Sonstige Kosten

Fahrtkosten steuerlich geltend machen – so geht’s

Völlig unabhängig davon, ob Sie mit dem Fahrrad zum Ausbildungsbetrieb fahren, die Straßenbahn nutzen, mit dem eigenen Auto anreisen oder von einem Kollegen mitgenommen werden: Sie dürfen den Weg zur Arbeitsstätte zu jeweils 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke als Werbungskosten geltend machen.

Selbst, wenn die Firma nur fünf Kilometer von Ihnen entfernt liegt, sind das bereits 1,50 Euro pro Arbeitstag. Selbst Azubis, die nach Abzug der Berufsschulzeiten sowie der Urlaub- und Feiertage nur zehn Tage pro Monat im Betrieb verbringen, kommen damit auf 120 Anwesenheitstage pro Jahr. Und damit auf 180 Euro.

Wie schnell dieser Wert bei einer zu überbrückenden Distanz von 25 Kilometern in die Höhe schießt, lässt sich entsprechend leicht berechnen, weshalb dieser Punkt auf gar keinen Fall fehlen darf.

Schließlich müssen manche Azubis auch nach der Berufsschule noch in den Betrieb und kommen somit schnell auf deutlich höhere Anwesenheitstage.

Kontoführungskosten steuerlich geltend machen – so geht’s

Die allerwenigsten Arbeitgeber lassen sich darauf ein, ihren Mitarbeitern das Gehalt bar auszuzahlen. Dementsprechend braucht man als Azubi ein Girokonto, um Gehalt beziehen zu können. Zwar sind die meisten Girokonten für junge Menschen bis 25 kostenfrei, wem hier allerdings Kosten entstehen, der kann diese bis maximal 16 Euro ebenfalls absetzen.

Auch das ist ein Betrag, der die Steuerlast senkt und dazu beiträgt, dass sich die Rückzahlung des Staats an den Azubi vergrößert.

Bewerbungskosten steuerlich geltend machen – so geht’s

Egal, ob es sich um die Bewerbungen für die aktuelle Ausbildungsstelle handelt, oder ob der Azubi die Steuererklärung für das dritte Lehrjahr macht, in dem Bewerbungen für den kommenden Arbeitgeber angefallen sind: Bewerbungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.

Dabei fallen hierunter sämtliche Ausgaben für Fotos, Kopien, beglaubigte Urkunden, Druckerpatronen und Druckpapier, sowie das Porto für den Versand der Bewerbungen.

Sollte es zu einem Bewerbungsgespräch gekommen sein, dürfen hierfür die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden. Sprich: Die Kosten für ein Zugticket oder bei der Anreise mit dem eigenen Auto 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer.

Sonstige Kosten steuerlich geltend machen – so geht’s

Last, but not least, kann der Punkt „Sonstiges“ noch einmal richtig lukrativ werden. Hierunter fallen schließlich alle Ausgaben, die nachweislich zur Ausübung Ihres Berufs getätigt wurden.

Zwar spielt es immer eine gewisse Rolle, ob und was das Finanzamt letztlich anerkennt, allerdings sind mir durchaus auch Fälle bekannt, in denen der Kauf eines Macbooks – sofern dies klar erkennbar beruflich genutzt werden muss – erfolgreich abgesetzt werden konnte.

Ebenfalls möglich sind Ausgaben wie die Telefon- oder Handyrechnung, der Kauf von Arbeitsmitteln und beruflich relevanter Literatur, sowie in besonderen Fällen gar die Kosten für Nachhilfe, wenn es in der Berufsschule nicht so gut läuft.

Trotz Ausbildung Steuererklärung? Das Fazit

In diesem Beitrag habe ich Ihnen gezeigt, dass es sich praktisch immer lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, da von den genannten Punkten aus den Werbungskosten praktisch auf jeden Arbeitnehmer alle Punkte zutreffen.

Natürlich kann aber nur ein solcher Azubi eine Steuererklärung machen, der über dem monatlichen Freibetrag von 924 Euro brutto liegt. Andernfalls bezahlt der Ausbildungsbetrieb schließlich keine Steuern für den Azubi. Und wo keine Steuern bezahlt werden, kann man natürlich keine zurückholen.

Last, but not least, empfehle ich Ihnen, sich zumindest für die allererste Steuererklärung Hilfe zu suchen. Das muss nicht gleich ein teurer Steuerberater sein, der bei Azubis gewiss über das Ziel hinausgeschossen wäre. Stattdessen kann fürs Erste vielleicht ein erfahrenes Familienmitglied helfen.

Zum Schluss möchte ich Sie gerne noch auf meine Facebook-Page verweisen. Dort können Sie mit zahlreichen Azubis und Ausbildern in Kontakt treten und natürlich auch mit mir. Gerne können Sie dort auch an der Pinnwand einen Beitrag eröffnen, über den wir in der Community dann gemeinsam diskutieren können. Ich freue mich auf Sie!

Hier geht es zu meiner Facebook-Seite

Jetzt kostenlos
in unseren Kurs reinschauen!

Testkapitel Ausbilderkurs

Infos zu unserem
Kurs:

Ausbilderschein24 Online Ausbilderkurs Lernunterlagen

Jetzt sofort erhalten!

Kostenlos in ein Kurskapitel reinschauen!

Testkapitel Ausbilderkurs