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Hilfe: Was tun, wenn der Azubi nicht zur Schule geht?

Wenn der Azubi nicht zur Schule geht, stehen Betrieb und Ausbilder vor Problemen.

Zwar weisen schlechte Ausbilder an dieser Stelle alle Schuld von sich und schieben den schwarzen Peter der Berufsschule zu. Tatsächlich ist es aber eine wichtige Aufgabe des Ausbilders, sicherzustellen, dass die Schützlinge die Schulpflicht einhalten.

Aber wie genau sollten Sie vorgehen? Und kann ein dauerhaft schwänzender Azubi gar fristlos gekündigt werden? Genau damit befasse ich mich in meinem heutigen Blogbeitrag.

Wenn der Azubi nicht zur Schule geht – eine mögliche Ursachenforschung

Ehe wir darauf schauen, was Sie konkret machen können, wenn Ihr Azubi nicht zur Schule geht, wollen wir zunächst etwas Ursachenforschung betreiben. Denn der Grund, aus dem Ihr Schützling schwänzt, ist für die Konsequenz, die Sie daraus ziehen, maßgeblich entscheidend.

Langweilt sich Ihr Azubi beispielsweise oder bleibt der Berufsschule aus Unterforderung fern, so liegt ein völlig anderer Fall vor, als wenn Ihr Azubi beispielsweise Drogen konsumiert und deswegen nicht dazu in der Lage ist, zur Schule zu gehen.

Als erster Schritt sollte daher immer ein Gespräch unter vier Augen stattfinden – zwischen Azubi und Ausbilder.

Wie Sie auf die Gründe des Azubis eingehen

Der Azubi ist unterfordert

Sollte der Azubi wirklich unterfordert sein, so gibt es durchaus Mittel und Wege, ihn entsprechend zu fördern. In einer Berufsschulklasse prallen mitunter Welten zusammen. Vom Hauptschüler mit schlechtem Abschluss bis hin zum Einser-Abiturienten kann nahezu alles mit dabei sein. Auch alterstechnisch sind die Unterschiede bisweilen gravierend.

Berufsschullehrer haben somit die schwere Aufgabe, einen Mittelweg zu finden, bei dem der Stoff so vermittelt wird, dass niemand zu kurz kommt. Damit der Azubi wieder zur Schule geht, hilft es möglicherweise, wenn Sie mit der Berufsschule Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann er oder sie zusätzliche Aufgaben bekommen. Vielleicht ist sogar eine Verkürzung der Ausbildung möglich. In jedem Fall ist es an Ihnen, aktiv nach einer Lösung zu suchen.

Wenn der Azubi nicht zur Schule geht - was tun?
© kuznetsov_konsta, Fotolia.de

Der Azubi ist überfordert

Liegt hingegen der umgekehrte Fall vor und Ihr Azubi kommt nicht mit, so ist der Handlungsbedarf dringend. Wenn ein leistungsschwacher Azubi nicht zur Schule geht, verliert er oder sie schließlich in Windeseile komplett den Anschluss. Und das endet fast immer mit einem Abbruch der Ausbildung. Beugen Sie daher vor, indem Sie sich um Nachhilfe- und Fördermöglichkeiten bemühen. Bieten Sie als Ausbilder zudem selbst Unterstützung beim Erarbeiten des Prüfungsstoffs an.

Der Azubi hat persönliche Schwierigkeiten

Hier kommt es ganz massiv darauf an, wie einfühlsam und behutsam der Ausbilder im Vier-Augen-Gespräch auf den Azubi eingehen kann. Werden persönliche Probleme aktiv benannt, zeigt das, dass das Vertrauensverhältnis überdurchschnittlich gut ist. Kann der Ausbilder nicht helfen, so steht bei Sorgen und Problemen in der Ausbildung unter anderem die Arbeitsagentur helfend zur Seite. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Seite unter https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-sorgen-probleme.

Möglicherweise sind die Probleme aber auch finanzieller Natur. Vielleicht ist der Azubi gezwungen, einen Nebenjob in der Ausbildung auszuüben und bleibt der Berufsschule genau deshalb fern. Auch hier kann die Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner sein. Ebenso kann der Azubi möglicherweise Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Manchmal kommt es auch vor, dass das persönliche Problem direkt in der Berufsschule zu finden ist. Vielleicht, weil der Azubi dort gemobbt oder ausgegrenzt wird. Kommt das zur Sprache, könnte möglicherweise ein Wechsel der Berufsschule oder zumindest der Klasse in Frage kommen. Auch hier ist eine anschließende Kommunikation zwischen Betrieb, Berufsschule und ggf. Arbeitsagentur von immenser Bedeutung, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Der Azubi schwänzt aus Faulheit

Stellt sich heraus, dass der Azubi aus purer Faulheit schwänzt, so dürfte sich diese Einstellung gewiss auch im Arbeitsalltag im Betrieb schon das eine oder andere Mal gezeigt haben. Die Anzahl an unentschuldigten Fehltagen in der Berufsschule dürfte bei Vorlage des Zeugnisses somit keine allzu große Überraschung mehr sein. Wenn Sie allerdings ein solches „faules Ei“ im Betrieb haben, ist es umso wichtiger, Konsequenzen aufzuzeigen.

Oft sind junge Menschen noch nicht in der Lage die vollen Auswirkungen auf ihr eigenes Leben, aber auch auf den Betrieb richtig einzuschätzen, die mit Fehlverhalten einhergeht. Zeigen Sie ihm / ihr daher, dass Sie das Schwänzen auf gar keinen Fall hinnehmen.

Wenn der Azubi nicht zur Schule geht - Hilfe
© LuckyImages, Fotolia.de

Was machen Sie, wenn das Gespräch keinerlei Wirkung zeigt?

Sollte das Vier-Augen-Gespräch sowie etwaige Maßnahmen zur Problembehebung keine Wirkung zeigen, bleibt Ihnen nur noch die harte Tour.

Wie schwer es ist, einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen, habe ich schon an anderer Stelle in meinem Blog ausführlich besprochen. Trotzdem bleibt Ihnen nur noch dieser Weg: Auf die mündliche Ermahnung im Vier-Augen-Gespräch muss zwingend eine schriftliche Abmahnung erfolgen!

Sie haben es mit jungen Menschen im Lernprozess zu tun. Dementsprechend müssen Sie Ihrem Azubi die Chance geben, Fehlverhalten abzustellen. Sollte sich keine Besserung einstellen, muss schließlich eine zweite schriftliche Abmahnung erfolgen.

Erst, wenn der Azubi auch dann immer noch nicht zur Schule geht, ist nach §22 des Berufsbildungsgesetzes eine fristlose Kündigung möglich.

Wenn der Azubi nicht zur Schule geht – das Fazit

Wenn der Azubi nicht zur Schule geht, sind Ausbilder und Ausbildungsbetrieb gefragt. Nicht jede Berufsschule greift sofort zum Telefon und ruft im Betrieb an. Umso wichtiger ist es, dass der Ausbilder immer einen Blick darauf hat, was seine Azubis umtreibt. So kann beispielsweise ganz beiläufig in der regelmäßigen Azubi Leistungsbeurteilung gefragt werden, was in der Berufsschule gerade läuft. Auch das Berichtsheft kann entsprechend eingesehen werden. Dadurch minimieren Sie zumindest die Gefahr, erst am Schuljahresende über das Azubizeugnis vom Schulschwänzen in Kenntnis gesetzt zu werden.

Ich habe in diesem Blogbeitrag ebenfalls besprochen, wie Sie auf gängige Gründe, aus denen der Azubi nicht zur Schule gehen könnte, angemessen reagieren. Und dass Sie überhaupt reagieren, ist ausgesprochen wichtig. Schließlich steuern Sie sonst darauf zu, dass der Azubi die Ausbildung vorzeitig abbricht.

Schwänzt Ihr Azubi nach allem trotzdem weiter, so bleibt nur noch die harte Tour: Eine mündliche Ermahnung zum Beginn und anschließend zwei schriftliche Abmahnungen. Dann können Sie den Azubi auch nach der Probezeit noch kündigen.

Von Anfang an den richtigen Riecher: 4 Punkte, um den richtigen Azubi zu finden.

Wie sieht es bei Ihnen im Betrieb aus? Hatten Sie schon mal einen Azubi, der nicht zur Schule geht? Wenn ja, was war die Ursache? Und haben Sie diese in den Griff bekommen? Wenn ja, waren Abmahnungen notwendig? Ein sehr spannendes Thema, über das ich gerne mit Ihnen auf Facebook sprechen würde. Werden Sie über den folgenden Link Teil meiner wachsenden Social-Media-Community und kommen Sie auf der Pinnwand mit mir, zahlreichen Ausbildern und Azubis aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz ins Gespräch!

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