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BBiG Verstoß – Was droht Unternehmen, die gegen das BBiG verstoßen?

Gleich vorab: Ein BBiG Verstoß ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Das Berufsausbildungsgesetz, kurz BBiG, regelt schließlich in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung und alles, was dazugehört. Hierin ist beispielsweise verankert, dass der Ausbildungsrahmenplan einzuhalten ist. Auch Fragen, wie der Ausbildungsvertrag aussehen darf, klärt das BBiG.

Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen sich penibel an das Berufsbildungsgesetz halten. Ist das nämlich nicht der Fall, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Stellt eine entsprechende Stelle eine solche Ordnungswidrigkeit fest, kommt es in erster Instanz zum Bußgeld. Bleibt es nicht beim einmaligen BBiG Verstoß, sondern häufen sich die Vorfälle, kann es sogar zu richtig ernsten Konsequenzen kommen.

Das ist allerdings nicht nur wichtig für die Ausbildungsbetriebe und Ausbilder. Auch Azubis sollten wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn es solche schwerwiegende Probleme in der Ausbildung gibt. Genau aus diesem Grund schaue ich in meinem heutigen Blogbeitrag näher hin. Ich zeige Ihnen, was gemeinhin als BBiG Verstoß gilt. Außerdem bespreche ich, wo Azubis solche Verstöße anzeigen können und was dem Ausbildungsbetrieb konkret droht.

Was regelt das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) eigentlich?

Ehe wir uns anschauen, was als BBiG Verstoß gilt, wollen wir zunächst die Frage beantworten, was das Berufsausbildungsgesetz überhaupt regelt. Zunächst einmal ist zu konstatieren, dass das BBiG ein deutsches Bundesgesetz ist. Dabei ist festzuhalten, dass in der novellierten Fassung, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, praktisch alle Aspekte rund um die betriebliche Berufsausbildung geregelt sind.

Mehr noch: Das BBiG befasst sich außerdem damit, wie die Vorbereitung auf eine Ausbildung auszusehen hat. Es gibt außerdem Regelungen zu Fortbildungen und beruflichen Umschulungen. Sämtliche Pflichten als Azubi sind hier ebenso geregelt wie die Pflichten als Ausbildungsbetrieb.

Wer also wissen möchte, was im Ausbildungsvertrag stehen darf und was nicht, ob Sanktionen gegen Azubis rechtmäßig sind oder nicht, oder ob Azubis nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen müssen oder nicht, der braucht im Endeffekt nur im BBiG an den entsprechenden Stellen nachzuschauen.

Selbst die Mindestvergütung für Azubis ist klar im Berufsbildungsgesetz geregelt. Sie liegt übrigens im Jahr 2021 bei mindestens 550 Euro im ersten Ausbildungsjahr.

Gilt das BBiG für alle Ausbildungsberufe?

Grundsätzlich sind die im Berufsausbildungsgesetz festgehaltenen Vorschriften für alle Ausbildungsberufe bindend. Ein paar wenige Ausnahmen gibt es allerdings. Hierzu gehören unter anderem Pflegeberufe, für die es das eigenständige Pflegeberufegesetz gibt, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Weitere Ausnahmen gibt es außerdem im Gesundheitssektor auch bei der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, bzw. zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. In diesen Fällen greift das Krankenpflegegesetz (KrPlfG). Hinzu kommen das Hebammengesetz (HebG) für Hebammen, bzw. Entbindungspfleger, das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MphG) für Physiotherapeuten, das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) für Notfallsanitäter, sowie das Altenpflegegesetz (AltPlgG) für Altenpfleger.

Handelt es sich überdies um bestimmte handwerkliche Ausbildungsberufe, in denen die Handwerksordnung zum Tragen kommt, greifen üblicherweise nur bestimmte Paragraphen aus dem Berufsbildungsgesetz.

BBiG Verstoß - Ordnungswidrigkeit und Bußgeld
© Paul Hill, Fotolia.de

BBiG Verstoß – Das sind typische Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz

Wenn Azubis unter einem BBiG Verstoß leiden, dann betrifft es zumeist die Arbeitszeiten. Entweder kommt es vor, dass die Auszubildenden unzulässige Überstunden machen müssen (Achtung: Bei Azubis unter 18 Jahren greift hier zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz). Oder aber es betrifft die Freistellung der jungen Menschen. Der Ausbildungsbetrieb muss seine Azubis beispielsweise zur Wahrnehmung von Terminen an der Berufsschule freistellen. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage klar geregelt, in welchen Fällen ein Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen muss.

Neben den Arbeitszeiten sind typische BBiG Verstöße das Übertragen von Arbeiten, die nicht relevant für die Ausbildung sind. Wer beispielsweise seine Azubis zum Kaffeekochen schickt, weil Firmenbesuch kommt, der verstößt damit gegen das Berufsbildungsgesetz. Gleiches gilt dafür, wenn ein Unternehmen beispielsweise den Empfang mit Azubis besetzt oder den Auszubildenden das zentrale Telefon aufs Auge drückt. Auszubildende sollen und müssen nur jene Aufgaben übernehmen, die konkret im entsprechenden Ausbildungsrahmenplan hinterlegt sind. Sie sind explizit keine 450-Euro-Jobber.

Ein weiterer ganz typischer BBiG Verstoß betrifft den Ausbildungsvertrag. Oft gibt es hier gewisse Klauseln, die schlicht und ergreifend rechtswidrig sind. Droht das Unternehmen beispielsweise mit einem Wettbewerbsverbot, falls der Azubi nach der Ausbildung zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln würde, ist das beispielsweise ein klarer Verstoß gegen das BBiG. Gut zu wissen: Solche Klauseln sind automatisch nichtig. Gleiches gilt für etwaige Vereinbarungen über Vertragsstrafen oder festgesetzte Pauschbeträge für Schadensersatzansprüche.

Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb genaustens kennen. Nur wenn Sie diesen nämlich nachkommen, vermeiden Sie Konflikte mit dem Berufsbildungsgesetz.

Was droht einem Unternehmen bei einem BBiG Verstoß?

Liegt ein klarer BBiG Verstoß vor, so handelt es sich im juristischen Sinne um eine Ordnungswidrigkeit. Dabei ist im Berufsbildungsgesetz direkt verankert, wer ordnungswidrig handelt. Sie finden alle Informationen dazu in §101 Bußgeldvorschriften, Punkt 1 (BBiG).

Punkt 2 in diesem Paragraphen befasst sich außerdem damit, wie die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist. Dabei sieht das Gesetz bei allen möglichen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vor.

Verstößt ein Unternehmen überdies mehrfach gegen das Berufsbildungsgesetz, kann sich außerdem die zuständige IHK oder HWK einschalten. Grundsätzlich ist es dann sogar möglich, dass das Unternehmen das Recht verliert, zukünftig weitere Azubis auszubilden. Hierfür müssen allerdings vermehrte und heftige Verstöße nachgewiesen werden.

BBiG Verstoß - an IHK oder HWK wenden
© TELCOM-PHOTOGRAPHY, Fotolia.de

An wen kann sich ein Azubi bei einem BBiG Verstoß wenden?

Zu empfehlen ist, dass der Azubi zunächst einmal den direkten Weg wählt und den Betrieb direkt auf den BBiG Verstoß anspricht. Muss ein Auszubildender beispielsweise ausbildungsferne Tätigkeiten ausüben, kann möglicherweise schon der Verweis auf den Ausbildungsrahmenplan ausreichen, um dem Unternehmen das Fehlverhalten aufzuzeigen.

Umso wichtiger ist es, dass ein Azubi sich im ersten Schritt schlau macht und auch klar darüber informiert, was verlangt werden darf und was nicht. Wer sich über seine Pflichten als Azubi aber im Klaren ist, der kennt automatisch auch seine Rechte. Gibt es im Ausbildungsbetrieb einen Betriebsrat oder ist der Azubi Teil einer Gewerkschaft, ließe sich die Problematik auch hier ansprechen.

Findet ein Azubi im Ausbildungsbetrieb allerdings kein Gehör oder stellt sich keine Besserung ein, kann der BBiG Verstoß auch direkt bei übergeordneten Stellen gemeldet werden. Ein gutes Angebot ist sicherlich die Ausbildungsberatung der zuständigen IHK / HWK. Sieht der Berater keine Möglichkeit, zu vermitteln oder dem Azubi zu helfen, ließe sich hier auch direkt eine offizielle Beschwerde einreichen.

Last, but not least, gibt es gerade auch bei vertraglichen Verstößen beispielsweise die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die sich möglicherweise ebenfalls als Ansprechpartner empfiehlt.

Fazit

In diesem Beitrag habe ich Ihnen gezeigt, was genau im Berufsausbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist. Ich bin außerdem darauf eingegangen, was einem Unternehmen bei einem BBiG Verstoß droht. Zum Schluss habe ich Ihnen zudem Anlaufstellen genannt, an die Azubis sich wenden können, wenn ein Gespräch keine Veränderung bewirkt hat.

Nun interessiert mich noch Ihre Meinung. Hatten Sie schon einmal Probleme im Unternehmen wegen eines angezeigten Verstoßes gegen das Berufsausbildungsgesetz? Oder sind Sie vielleicht selbst Azubi und leiden unter einem BBiG Verstoß Ihres Unternehmens? Mich interessiert brennend, welche Erfahrung(en) Sie in diesem Zusammenhang machen mussten und wie es weiterging.

Ich freue mich, wenn Sie mit mir in meiner Facebook-Community ins Gespräch kommen. Auf der Facebook-Seite von Ausbilderschein24.de tummeln sich unzählige Ausbilder, Azubis und Mitarbeiter von Beratungsstellen. Zögern Sie bitte nicht, einfach einen Beitrag auf meiner Timeline zu eröffnen. Ich bin sicher, von einem fruchtbaren Erfahrungsaustausch können wir alle gemeinsam profitieren, was vielleicht ja sogar dazu führt, dass sich der eine oder andere BBiG Verstoß sogar präventiv verhindern lässt.

Ich bedanke mich fürs Lesen und für Ihr Interesse an meinem Blog!

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