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Die große Ausbilderschein Zusammenfassung – Alle Infos auf einen Blick

In diesem Beitrag nehme ich für Sie eine Ausbilderschein Zusammenfassung vor.

Schließlich ist es gerade für Neueinsteiger, bzw. Laien, die mit diesem Thema noch nie in Berührung waren, sehr schwer, die Informationen zu filtern. Und damit Sie keine 50 Webseiten, Blogbeiträge, pdf-Dokumente, Info-Portale und Ratgeber durcharbeiten müssen, liefere ich Ihnen in diesem Beitrag alle Grundinfos. Wann immer es weiterführende und vertiefende Informationen zu den einzelnen Themen gibt, verweise ich darauf außerdem in Form von Links.

Wenn Sie also ganz am Anfang stehen, dann lesen Sie diesen Thread. Sollte Sie später mal ein Freund oder Bekannter fragen, so verweisen Sie auf diesen Beitrag. Und ganz nebenbei dürfen Sie natürlich auch selbst gerne mithilfe dieser Ausbilderschein Zusammenfassung überprüfen, ob Sie all diese Eckpunkte auf dem Schirm haben.

Nun aber viel Spaß bei der Lektüre der großen Ausbilderschein Zusammenfassung!

Ausbilderschein Zusammenfassung Teil 1: Warum es den Ausbilderschein gibt

Um die hohe Qualität des deutschen Ausbildungssystems zu gewährleisten, muss ein Ausbilder hierzulande die Eignung zum Ausbilder nachweisen. Deshalb finden Sie in Zusammenhang mit dem Ausbilderschein auch immer das Akronym „AEVO“. Das steht für Ausbildereignungsverordnung. Und genau hierin ist festgelegt, welche Voraussetzungen ein Ausbilder erfüllen muss, um offiziell geeignet zu sein.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer fachlichen Eignung und einer persönlichen Eignung. Zweiteres erfordert dabei im Endeffekt nur Ihr polizeiliches Führungszeugnis. Denn grundsätzlich ist jeder Mensch persönlich zum Ausbilder geeignet, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Nicht geeignet ist beispielsweise jemand, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde. Menschen, die in der Vergangenheit jugendgefährdende Schriften verbreitet oder mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen sind, haben es ebenfalls schwer, die persönliche Eignung nachweisen zu können.

Den Ausbilderschein trotz Vorstrafe machen? Lesen Sie hier, wie das möglich ist.

Größere Schwierigkeiten als die persönliche Eignung macht also für gewöhnlich die fachliche Eignung. Dabei muss der angehende Ausbilder nämlich einerseits den Ausbilderschein vorweisen können, worauf wir noch kommen. Und andererseits muss er beweisen können, dass er in dem Berufsbild, bzw. in der Branche über ausreichend Know-how verfügt. Aber der Reihe nach.

Diese Procedere des Nachweises der Ausbildereignung gab es in der Vergangenheit schon. 2003 wurde dieses Verfahren aber ausgesetzt. Mit gravierenden Folgen. So stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung in einer Publikation (Quelle: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/2073) heraus, dass die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung die Qualität der Ausbildungen in Deutschland drastisch gesenkt hat.

Nicht zuletzt deshalb trat zum 1. August 2009 eine Neuregelung der AEVO in Kraft, die bis heute Bestand hat.

Den Ausbilderschein gibt es also nicht aus purer Schikane, sondern um darüber zu gewährleisten, dass ein anerkannter Ausbilder in Deutschland gewisse Standards beherrscht.

Ausbilderschein Zusammenfassung - alle Infos auf einen Blick
© Syda Productions, Fotolia.de

Ausbilderschein Zusammenfassung Teil 2: Wie ein Ausbilder die fachliche Eignung erbringt

Wie eben angedeutet, muss ein Ausbilder die fachliche Eignung über zwei Instanzen nachweisen. Das ist erstens der Ausbilderschein und zweitens das fachliche Know-how über die Branche.
Wenden wir uns zunächst Zweiterem zu.

Wie Sie fachliches Know-how über den Ausbildungsberuf nachweisen

Insgesamt erkennt die zuständige IHK / HWK fünf gängige Möglichkeiten an, um das fachliche Know-how über den Ausbildungsberuf nachzuweisen.

Auf der 100%ig sicheren Seite sind Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie genau diese Ausbildung einst selbst erfolgreich durchlaufen haben. Sollten Sie allerdings ein vergleichbares Studium an einer Hochschule absolviert haben, dürfte der fachliche Nachweis ebenfalls praktisch nie angefochten werden.

Den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen? So geht’s!

Sollten Sie keinen dieser beiden Nachweise erbringen können, so stehen immer noch drei weitere Möglichkeiten zur Verfügung, bei denen es aber immer ein Stück weit auf Ihre zuständige IHK / HWK ankommt, bzw. auf die / den zuständige/n Sachbearbeiter/in.

  • 1. Sie haben zwar nicht exakt für dieses Berufsbild eine Ausbildung durchlaufen / ein Studium absolviert, aber zumindest in dieser Branche.
  • 2. Sie können die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, Seminaren, Workshops etc. nachweisen, mit denen Sie über einen längeren Zeitraum hinweg in dieses Berufsbild eingetaucht sind.
  • 3. Sie verfügen über langjährige Berufserfahrung in exakt diesem Beruf, in dem Sie ausbilden möchten.

Am Ende kommt es immer ein bisschen darauf an, wie streng die IHK / HWK mit Ihnen ist. Dennoch scheitert es an diesem fachlichen Know-how meiner Erfahrung nach relativ selten. Zumal Sie mit Nachweis über dieses fachliche Know-how ja noch lange nicht ausbilden dürfen. Es bedeutet lediglich, dass es sich in Ihrem Fall lohnen würde, den Ausbilderschein zu machen, weil Sie auch tatsächlich später damit ausbilden dürften. Know-how und persönliche Eignung müssen ja schließlich neben dem Ausbilderschein auch immer nachgewiesen werden können.

Die Ausbilderschein Zusammenfassung

Wer Ausbilder sein möchte, der muss Kompetenzen in Berufs- und Arbeitspädagogik erwerben. Das heißt konkret, dass Sie wissen müssen, wie Sie eine Ausbildung selbstständig planen und durchführen. Auch der richtige Umgang mit den Azubis will gelernt sein. Großes Stichwort: Kontrolle.

Nachgewiesen wird dieses Wissen im Rahmen zweier Prüfungen. Das ist einerseits eine schriftliche Prüfung, in der Sie Fragen aus insgesamt vier Feldern beantworten müssen. Diese lauten zusammengefasst: Planung der Ausbildung (inkl. Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen), Vorbereitung der Ausbildung (ggf. inkl. Auswahl und Einstellung der Azubis), Durchführung der Ausbildung und Abschluss der Ausbildung – mit allem, was dazugehört. Die Fragen in der schriftlichen Prüfung sind dabei im Multiple-Choice-System gehalten.

Anschließend folgt noch eine mündliche Prüfung, bzw. praktische Prüfung, die auch als „Unterweisung“ bekannt ist. Hier haben Sie die Möglichkeit, wahlweise eine Ausbildungssituation zu präsentieren oder aber eine Art Rollenspiel durchzuführen. Für beide Optionen sind 15 Minuten vorgesehen, ehe Sie sich weiteren 15 Minuten lang Fragen der Prüfer unterziehen müssen, die einerseits über die Inhalte der Präsentation / des Rollenspiels gehen und andererseits über Inhalte der schriftlichen Prüfung.

Wer in beiden Bereichen mindestens die Note „ausreichend“ (4,0) erzielt, bekommt den Ausbilderschein und darf fortan ausbilden.

Ausbilderschein Zusammenfassung - was ist wichtig
© contrastwerkstatt, Fotolia.de

Mehr Informationen über diese beiden Prüfungen gibt es zudem in diesen Blogbeiträgen auf meiner Seite:

Ausbilderschein Zusammenfassung – noch einmal alles auf einen Blick

  • 1. Der Ausbilderschein existiert, um das hohe Niveau des deutschen Ausbildungssystems zu gewährleisten.
  • 2. Mit dem Ausbilderschein dürfen Sie später nur ausbilden, wenn Sie eine persönliche und fachliche Eignung nachweisen können.
  • 3. Um den Ausbilderschein zu erhalten, müssen Sie in einer schriftlichen und praktischen Prüfung jeweils die Note „ausreichend“ (4,0) erzielen.
  • 4. Anschließend können Sie offiziell in Deutschland ausbilden.

Klingt eine Spur zu einfach? Ist es aber definitiv nicht. Denn: Das große Problem an den Prüfungen zum Ausbilderschein besteht darin, dass Sie niemand darauf vorbereitet. Deswegen sind Fragen zur Dauer des Ausbilderscheins oder zu den Kosten des Ausbilderscheins sehr schwer zu beantworten. Schließlich richtet es sich komplett nach Ihnen.

Wer sich zutraut, den Ausbilderschein ohne Vorbereitungskurs zu machen, der braucht sich im Endeffekt bei der IHK / HWK nur zum nächsten Prüfungstermin anzumelden. Davon werden durchschnittlich ca. zehn Stück pro Jahr angeboten. Mancherorts gibt es merklich mehr Termine. Anderswo möglicherweise deutlich weniger.

Somit ist die Dauer das Intervall zwischen Anmeldezeitpunkt und Prüfung und die Kosten sind auf die Anmeldegebühr reduziert, die ebenfalls stark variiert innerhalb von Deutschland. Zwischen 80 und 200 Euro kann diese Gebühr sogar sehr weit auseinanderliegen.

Das Fazit zur Ausbilderschein Zusammenfassung

Zwar haben Sie für die Ausbildereignungsprüfung bis zu drei Versuche frei, müssen aber jedes Mal aufs Neue die Prüfungsgebühr bezahlen. Umso wichtiger ist es also, dass Sie sich gleich für das erste Mal richtig vorbereiten. Und weil es keine verbindlichen Vorbereitungskurse gibt, ist es umso wichtiger, dass Sie sich hierfür den richtigen Partner suchen.

Insgesamt gibt es fünf gängige Wege, um sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Diese stelle ich Ihnen hier mitsamt aller Vor- und Nachteile genauer vor: 5 Wege zum Erfolg – die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

Wer dabei auf lästige Präsenzseminare in den Abendstunden oder an den Wochenenden gerne verzichten möchte, der sollte noch etwas weiterlesen. Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, sich ganz praktisch online auf die Prüfungen zum Ausbilderschein vorzubereiten.

Im Rahmen von kurzen und knackigen Videos werden Ihnen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt. Am Ende der Kapitel gibt es zudem Lernerfolgskontrollen, mit deren Hilfe Sie herausfinden können, was bereits beim ersten Durchgang hängen geblieben ist, und was Sie sich noch ein zweites oder gar drittes und viertes Mal genauer anschauen und anhören sollten. So gehen Sie optimal vorbereitet in die Prüfungen.

Und sollten Sie wider Erwarten mit diesem System nicht zum Ausbilderschein kommen, so bekommen Sie die Gebühr für den Online-Vorbereitungskurs zurückerstattet.

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