In diesem Beitrag nehme ich für Dich eine Ausbilderschein Zusammenfassung vor.
Schließlich ist es gerade für Neueinsteiger, bzw. Laien, die mit diesem Thema noch nie in Berührung waren, sehr schwer, die Informationen zu filtern. Und damit Du keine 50 Webseiten, Blogbeiträge, pdf-Dokumente, Info-Portale und Ratgeber durcharbeiten musst, liefere ich Dir in diesem Beitrag alle Grundinfos. Wann immer es weiterführende und vertiefende Informationen zu den einzelnen Themen gibt, verweise ich darauf außerdem in Form von Links.
Wenn Du also ganz am Anfang stehst, dann lies diesen Thread. Sollte Dich später mal ein Freund oder Bekannter fragen, so verweise ihn gerne auf diesen Beitrag. Und ganz nebenbei darfst Du natürlich auch selbst gerne mithilfe dieser Ausbilderschein Zusammenfassung überprüfen, ob Du all diese Eckpunkte auf dem Schirm hast.
Nun aber viel Spaß bei der Lektüre der großen Ausbilderschein Zusammenfassung!
Ausbilderschein Zusammenfassung Teil 1: Warum es den Ausbilderschein gibt
Um die hohe Qualität des deutschen Ausbildungssystems zu gewährleisten, muss ein Ausbilder hierzulande die Eignung zum Ausbilder nachweisen. Deshalb findest Du in Zusammenhang mit dem Ausbilderschein auch immer das Akronym „AEVO“. Das steht für Ausbildereignungsverordnung. Und genau hierin ist festgelegt, welche Voraussetzungen ein Ausbilder erfüllen muss, um offiziell geeignet zu sein.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer fachlichen Eignung und einer persönlichen Eignung. Zweiteres erfordert dabei im Endeffekt nur Dein polizeiliches Führungszeugnis. Denn grundsätzlich ist jeder Mensch persönlich zum Ausbilder geeignet, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Nicht geeignet ist beispielsweise jemand, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde. Menschen, die in der Vergangenheit jugendgefährdende Schriften verbreitet oder mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen sind, haben es ebenfalls schwer, die persönliche Eignung nachweisen zu können.
Den Ausbilderschein trotz Vorstrafe machen? Lies hier, wie das möglich ist.
Größere Schwierigkeiten als die persönliche Eignung macht also für gewöhnlich die fachliche Eignung. Dabei muss der angehende Ausbilder nämlich einerseits den Ausbilderschein vorweisen können, worauf wir noch kommen. Und andererseits muss er beweisen können, dass er in dem Berufsbild, bzw. in der Branche über ausreichend Know-how verfügt. Aber der Reihe nach.
Diese Procedere des Nachweises der Ausbildereignung gab es in der Vergangenheit schon. 2003 wurde dieses Verfahren aber ausgesetzt. Mit gravierenden Folgen. So stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung in einer Publikation (Quelle: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/2073) heraus, dass die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung die Qualität der Ausbildungen in Deutschland drastisch gesenkt hat.
Nicht zuletzt deshalb trat zum 1. August 2009 eine Neuregelung der AEVO in Kraft, die bis heute Bestand hat.
Den Ausbilderschein gibt es also nicht aus purer Schikane, sondern um darüber zu gewährleisten, dass ein anerkannter Ausbilder in Deutschland gewisse Standards beherrscht.
Ausbilderschein Zusammenfassung Teil 2: Wie ein Ausbilder die fachliche Eignung erbringt
Wie eben angedeutet, muss ein Ausbilder die fachliche Eignung über zwei Instanzen nachweisen. Das ist erstens der Ausbilderschein und zweitens das fachliche Know-how über die Branche.
Wenden wir uns zunächst Zweiterem zu.
Wie Du fachliches Know-how im Ausbildungsberuf nachweist
Insgesamt erkennt die zuständige IHK / HWK fünf gängige Möglichkeiten an, um das fachliche Know-how über den Ausbildungsberuf nachzuweisen.
Auf der 100%ig sicheren Seite bist Du, wenn Du nachweisen kannst, dass Du genau diese Ausbildung einst selbst erfolgreich durchlaufen hast. Solltest Du allerdings ein vergleichbares Studium an einer Hochschule absolviert haben, dürfte der fachliche Nachweis ebenfalls praktisch nie angefochten werden.
Den Ausbilderschein ohne abgeschlossene Ausbildung machen? So geht’s!
Solltest Du keinen dieser beiden Nachweise erbringen können, so stehen immer noch drei weitere Möglichkeiten zur Verfügung, bei denen es aber immer ein Stück weit auf die für Dich zuständige IHK / HWK ankommt, bzw. auf die / den zuständige/n Sachbearbeiter/in.
- 1. Du hast zwar nicht exakt für dieses Berufsbild eine Ausbildung durchlaufen / ein Studium absolviert, aber zumindest in dieser Branche.
- 2. Du kannst die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, Seminaren, Workshops etc. nachweisen, mit denen Du über einen längeren Zeitraum hinweg in dieses Berufsbild eingetaucht bist.
- 3. Du verfügst über langjährige Berufserfahrung in exakt diesem Beruf, in dem Du ausbilden möchtest.
Am Ende kommt es immer ein bisschen darauf an, wie streng die IHK / HWK mit Dir ist. Dennoch scheitert es an diesem fachlichen Know-how meiner Erfahrung nach relativ selten. Zumal Du mit Nachweis über dieses fachliche Know-how ja noch lange nicht ausbilden darfst. Es bedeutet lediglich, dass es sich in Deinem Fall lohnen würde, den Ausbilderschein zu machen, weil Du auch tatsächlich später damit ausbilden dürftest. Know-how und persönliche Eignung müssen ja schließlich neben dem Ausbilderschein auch immer nachgewiesen werden können.
Die Ausbilderschein Zusammenfassung
Wer Ausbilder sein möchte, der muss Kompetenzen in Berufs- und Arbeitspädagogik erwerben. Das heißt konkret, dass Du wissen musst, wie Du eine Ausbildung selbstständig planst und durchführst. Auch der richtige Umgang mit den Azubis will gelernt sein. Großes Stichwort: Kontrolle.
- Lies deshalb hier die Antwort auf die acht meistgestellten Fragen zum Ausbildungsrahmenplan.
- Erfahre hier, auf welche sieben Aspekte es ankommt, um Azubis richtig zu motivieren.
- Bekomme hier sechs Impulse, wenn die nächste Azubi Leistungsbeurteilung ansteht.
Nachgewiesen wird dieses Wissen im Rahmen zweier Prüfungen. Das ist einerseits eine schriftliche Prüfung, in der Du Fragen aus insgesamt vier Feldern beantworten musst. Diese lauten zusammengefasst: Planung der Ausbildung (inkl. Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen), Vorbereitung der Ausbildung (ggf. inkl. Auswahl und Einstellung der Azubis), Durchführung der Ausbildung und Abschluss der Ausbildung – mit allem, was dazugehört. Die Fragen in der schriftlichen Prüfung sind dabei im Multiple-Choice-System gehalten.
Anschließend folgt noch eine mündliche Prüfung, bzw. praktische Prüfung, die auch als „Unterweisung“ bekannt ist. Hier hast Du die Möglichkeit, wahlweise eine Ausbildungssituation zu präsentieren oder aber eine Art Rollenspiel durchzuführen. Für beide Optionen sind 15 Minuten vorgesehen, ehe Du Dich weiteren 15 Minuten lang Fragen der Prüfer unterziehen musst, die einerseits über die Inhalte der Präsentation / des Rollenspiels gehen und andererseits über Inhalte der schriftlichen Prüfung.
Wer in beiden Bereichen mindestens die Note „ausreichend“ (4,0) erzielt, bekommt den Ausbilderschein und darf fortan ausbilden.
Mehr Informationen über diese beiden Prüfungen gibt es zudem in diesen Blogbeiträgen auf meiner Seite:
- Was Du über die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK wissen solltest
- 8 Fragen zur Ausbildereignungsprüfung der IHK
- 2 Beispiele für AEVO Prüfungsfragen
- Auf diese Prüfungsfragen musst Du Dich ebenfalls einstellen
- 7 Dinge, die Du über die AEVO Ausbildungssituation wissen musst
- So gelingt Deine Unterweisung in der Ausbildereignungsprüfung
- 6 Tipps für die praktische Prüfung zum Ausbilderschein
Ausbilderschein Zusammenfassung – noch einmal alles auf einen Blick
- 1. Der Ausbilderschein existiert, um das hohe Niveau des deutschen Ausbildungssystems zu gewährleisten.
- 2. Mit dem Ausbilderschein darfst Du später nur ausbilden, wenn Du eine persönliche und fachliche Eignung nachweisen kannst.
- 3. Um den Ausbilderschein zu erhalten, musst Du in einer schriftlichen und praktischen Prüfung jeweils die Note „ausreichend“ (4,0) erzielen.
- 4. Anschließend kannst Du offiziell in Deutschland ausbilden.
Klingt eine Spur zu einfach? Ist es aber definitiv nicht. Denn: Das große Problem an den Prüfungen zum Ausbilderschein besteht darin, dass Dich niemand darauf vorbereitet. Deswegen sind Fragen zur Dauer des Ausbilderscheins oder zu den Kosten des Ausbilderscheins sehr schwer zu beantworten. Schließlich richtet es sich komplett nach Dir.
Wer sich zutraut, den Ausbilderschein ohne Vorbereitungskurs zu machen, der braucht sich im Endeffekt bei der IHK / HWK nur zum nächsten Prüfungstermin anzumelden. Davon werden durchschnittlich ca. zehn Stück pro Jahr angeboten. Mancherorts gibt es merklich mehr Termine. Anderswo möglicherweise deutlich weniger.
Somit ist die Dauer das Intervall zwischen Anmeldezeitpunkt und Prüfung und die Kosten sind auf die Anmeldegebühr reduziert, die ebenfalls stark variiert innerhalb von Deutschland. Zwischen 100 und 400 Euro kann diese Gebühr sogar sehr weit auseinanderliegen.
Das Fazit zur Ausbilderschein Zusammenfassung
Zwar hast Du für die Ausbildereignungsprüfung bis zu drei Versuche frei, musst aber jedes Mal aufs Neue die Prüfungsgebühr bezahlen. Umso wichtiger ist es also, dass Du Dich gleich für das erste Mal richtig vorbereitest. Und weil es keine verbindlichen Vorbereitungskurse gibt, ist es umso wichtiger, dass Du Dir hierfür den richtigen Partner suchst.
Insgesamt gibt es fünf gängige Wege, um sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Diese stelle ich Dir hier mitsamt aller Vor- und Nachteile genauer vor: 5 Wege zum Erfolg – die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Wer dabei auf lästige Präsenzseminare in den Abendstunden oder an den Wochenenden gerne verzichten möchte, der sollte noch etwas weiterlesen. Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, sich ganz praktisch online auf die Prüfungen zum Ausbilderschein vorzubereiten.
Im Rahmen von kurzen und knackigen Videos werden Dir die prüfungsrelevanten Inhalte spielerisch in Form von Geschichten vermittelt. Am Ende der Kapitel gibt es zudem Lernerfolgskontrollen, mit deren Hilfe Du herausfinden kannst, was bereits beim ersten Durchgang hängengeblieben ist, und was Du Dir noch ein zweites oder gar drittes und viertes Mal genauer anschauen und anhören solltest. So gehst Du optimal vorbereitet in die Prüfungen.
Und solltest Du wider Erwarten mit diesem System nicht zum Ausbilderschein kommen, so bekommst Du die Gebühr für den Online-Vorbereitungskurs zurückerstattet.
Interessiert? Dann hole Dir jetzt ganz unverbindlich genauere Informationen ein:
>>> Zum Online-Vorbereitungskurs von Ausbilderschein24.de <<<