Die Gründe, Ausbilder werden zu wollen, können ganz unterschiedlich sein.
Für den einen mag es der eine oder andere Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung sein, ein anderer hingegen ist von dem Gedanken beseelt, sein angesammeltes Wissen an die nächste Generation weitergeben zu können und mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten.
Was auch immer Ihr Grund sein mag, eines ist unumstritten: Ausbilden ist eine Win-win-Situation für Unternehmen und Azubi.
Bevor man sich allerdings Ausbilder nennen darf, muss man erst seine Eignung unter Beweis stellen.
Wie? In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen von der Pike auf, wie man Ausbilder wird und was alles dazugehört.
Ausbilder werden: Die Ausbildereignung
So wie Sie ohne Zulassung nicht einfach eine Arztpraxis eröffnen können oder ohne das notwendige Studium an Schulen unterrichten dürfen, so dürfen Sie in Deutschland auch nicht ausbilden, bevor Sie eine persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen haben.
Das klingt allerdings nach wesentlich mehr Aufwand, als es letztendlich tatsächlich ist. Die Regularien sind übrigens in der sogenannten AEVO (Ausbildereignungsverordnung) verankert. Dieser habe ich an dieser Stelle einen eigenen Blogartikel gewidmet und fasse für all diejenigen mit weniger Zeit die grundlegenden Informationen hier zusammen.
Gerade für die persönliche Eignung geht es in erster Linie darum, keine Ausschlusskriterien vorzuweisen, auf die ich am Ende dieses Artikels zu sprechen komme.
Wer also nicht gerade durch Straftaten aufgefallen ist, der sollte diesen Teil problemlos erfüllen können. Somit können die meisten „normalen“ Menschen Ausbilder werden, wenn sie zusätzlich zur persönlichen Eignung auch die fachliche Eignung nachweisen können.
Die fachliche Eignung
Die fachliche Eignung gliedert sich in zwei Felder auf. Zum einen ist das die berufliche Qualifikation, die schon seit Längerem nicht mehr den Abschluss eines Meistertitels erfordert und auch keine zeitlich definierte Berufserfahrung voraussetzt.
Wer vielmehr die Ausbildung, in der er später ausbilden möchte, selber durchlaufen hat, der ist hier genauso qualifiziert wie jemand, der ein vergleichbares Studium absolviert hat.
Zum anderen gehört zur fachlichen Eignung noch der sogenannte „Ausbilderschein“, der Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung bestätigt. Diese wiederum wird in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) nachgewiesen und mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt.
Dieses Zertifikat wird von den IHKs und HWKs als Genehmigungsbehörden ausgestellt und ist deutschlandweit akzeptiert und gültig.
Ausbilder werden – Was Sie sonst noch dazu wissen sollten
Über all diese Bereiche finden Sie in meinem Blog zahlreiche nützliche Artikel. Hier können Sie zum Beispiel die Antwort auf die 8 brennendsten Fragen rund um die Ausbildereignungsprüfung nachlesen – sowie hier die 9 wichtigsten Fakten, die Sie über den Ausbilderschein wissen sollten.
Vor der entsprechenden „Ausbildereignungsprüfung“ empfiehlt es sich, dass Sie als angehender Ausbilder, einen Ausbilder-Vorbereitungskurs als Vorbereitung auf die Prüfung und die daran anschließende Ausbildertätigkeit absolvieren.
Weil dieser Ausbilder-Vorbereitungskurs aber nicht verbindlich ist, gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten. In diesem wichtigen Beitrag stelle ich Ihnen nicht nur die 5 Möglichkeiten vor, die Sie zur Vorbereitung haben, sondern kläre Sie auch schonungslos über die jeweiligen Vor- und Nachteile, sowie die damit verbundenen Kosten auf.
Tatsächlich gibt es auch ein Erfolgskonzept, das vor allem dadurch überzeugt, dass bisher 100 % der Teilnehmer die Prüfung auch bestanden haben. Hierüber berichte ich in diesem Artikel.
Ausbilder werden: rechtliche Grundlagen und Regelungen
Der Status des Ausbilders ist im BBiG (Berufsbildungsgesetz) definiert. Demnach sind diejenigen Personen Ausbilder, die innerhalb der Ausbildungsstätte die Ausbildungsinhalte unmittelbar und umfangreich vermitteln und dafür auch verantwortlich sind.
Ihr Unternehmen dürfte daran interessiert sein, dass Sie Ausbilder werden, denn Ausbildungsbetriebe des Dualen Systems müssen mindestens einen Ausbilder in dem ausbildenden Beruf nachweisen, der die nötige Kammerprüfung abgelegt hat und damit die Eignung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO) besitzt.
Genau deswegen macht sich der Ausbilderschein auch hervorragend in Ihrem Lebenslauf. Mehr dazu finden Sie übrigens in diesem Blogartikel.
Wenn Sie Ausbilder werden, sind Sie anschließend der Ansprechpartner für alle Auszubildenden und ebenso betriebsintern insgesamt verantwortlich. Die spezielle Fachqualifikation, die Sie im oben erwähnten Ausbilder-Vorbereitungskurs erwerben, ist die Fachqualifikation nach AdA (also nach der „Ausbildung der Ausbilder“).
Wie das Ausbildungssystem in Deutschland dabei im Detail funktioniert, erkläre ich Ihnen in diesem Blogartikel.

Ausbilder werden in „Freien Berufen“ – Die Ausnahmen
Es gibt in den sogenannten Freien Berufen (Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Sachverständige, Architekten, etc.) eigene Voraussetzungen, um ausbilden zu dürfen. Diese lassen sich der schon angesprochenen Ausbildereignungsverordnung entnehmen.
Voraussetzungen, um den Ausbilderschein machen zu können
Nach der AEVO gibt es keine expliziten gesetzlichen Voraussetzungen, um die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Es ist also nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Prüfungszulassung erforderlich!
Allerdings können Sie auch nach bestandener Prüfung nur Ausbilder werden, wenn Sie die berufliche Qualifikation, die Sie über den Berufsabschluss/Studium, o.ä. nachweisen können und die rechtlich definierte persönliche Eignung besitzen.
Wir müssen also zwischen der nötigen AEVO-Prüfung und den zusätzlichen Voraussetzungen, wie fachliche und persönliche Eignung unterscheiden. All das muss zusammenkommen, wenn Sie Ausbilder werden möchten.
Ausbildungsbefähigt – oder Ausbildungsberechtigt?
Dadurch, dass es keine Voraussetzungen mehr gibt, um den Ausbilderschein machen zu dürfen, müssen wir zwischen der sog. „Ausbildungsbefähigung“ und der „Ausbildungsberechtigung“ unterscheiden.
- Ausbildungsbefähigte sind diejenigen, welche die Ausbilderprüfung bestanden haben
- Ausbildungsberechtigte sind die Personen, die sowohl die Ausbilderprüfung bestanden haben, als auch über die entsprechende fachliche und persönliche Eignung verfügen.
Ausbilder werden: Inhalte des Kurses und der Prüfungen
Die Ausbildereignungsprüfung konzentriert sich auf folgende Themen, die auch Bestandteile des Vorbereitungskurses sind:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung wird schriftlich und praktisch abgenommen.
Zum Bestehen müssen Sie in jedem Teil mindestens eine ausreichende Leistung (entspricht 50% – bzw. der Schulnote 4) erbringen.
Bei der Praxisprüfung präsentieren Sie dabei Ihre Vorstellungen von einer Ausbildungseinheit oder alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, eine Ausbildungseinheit praktisch durchzuführen. Diese Durchführung/Präsentation wird umgangssprachlich auch „Unterweisung“ genannt und ist übrigens das Thema dieses Blogbeitrags.
Welche persönliche Eignung brauchen Sie, wenn Sie Ausbilder werden möchten?
Es gibt keine definierten Positivkriterien (etwa „Zuverlässigkeit“, „Kompetenz“ oder dergleichen) für die persönliche Eignung, sondern definierte Negativkriterien, die nicht vorhanden sein dürfen, wenn Sie Ausbilder werden möchten.
Dazu gehört:
- Ein Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche (in der Regel wegen früherer Straftaten in diesem Bereich)
- schwere und/oder wiederholte Verstöße gegen die HwO oder das BBiG
- frühere Haftstrafen
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Verbreitung jugendgefährdender Schriften
Für diese Negativmerkmale gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist, danach können auch diese Personen de jure wieder Ausbilder werden.
Fazit
In diesem Artikel haben Sie Schritt für Schritt erfahren, was von dem Wunsch, Ausbilder zu werden, bis zur Erreichung des Ziels alles dazugehört.
Im Endeffekt kann wirklich jeder interessierte Mensch Ausbilder werden, der keine der abschließend genannten Ausschlusskriterien aufweist und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden hat.
Natürlich sind darüber hinaus manche Eigenschaften bei Ausbildern besonders vorteilhaft. Die 6 wichtigsten Eigenschaften, die ein guter Ausbilder haben sollte, erfahren Sie in diesem Artikel.
Und wann werden Sie Ausbilder?